Freunde und Helfer

V-Leute. Zwischen der Polizei und ihren "Vertrauensleuten" herrscht massives Misstrauen

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Kurt Röttler (Name von der Redaktion geändert) ist Drogenfahnder. Wie die meisten seiner Kollegen arbeitet er mit mehreren "Vertrauenspersonen“ zusammen, die im Idealfall Informationen aus der Szene liefern, die zu einem Fahndungserfolg für die Polizei und einer adäquaten Belohnung für den V-Mann führen. Doch Idealfälle sind nicht so dicht gestreut wie die Probleme, die von diesen "Geheimprostituierten“ ausgehen. Röttler sagt unverblümt: "Der Informant ist meistens ein Arschloch. Er ist selbst kriminell, verrät seinen Freund und spielt fast immer ein Doppelspiel.“ Dass die beiden kürzlich in Deutschland des Serienmordes überführten Neonazis V-Leute waren, ist wenig verwunderlich. Fast jeder, der als Verdächtigter zu einer polizeilichen Einvernahme geht und dort den Eindruck erweckt, mehr über sein kriminelles Milieu zu wissen, hat gute Chancen, als V-Mann wieder herauszukommen - auch wenn er das ursprünglich gar nicht wollte.

Es gibt Tausende von ihnen im ganzen Land. Die einen arbeiten als registrierte Vertrauenspersonen regelmäßig einem Kriminalbeamten zu und verdienen dabei nicht schlecht (bei ganz großen Drogenaufgriffen bis zu 50.000 Euro); andere agieren als lose Informanten, viele von ihnen haben reichlich James Bond gelesen, und alle verfolgen starke Eigeninteressen. So mancher legt den Beamten falsche Spuren auf, will nur einen Konkurrenten "abschießen“ oder sich selbst von eigenen Straftaten freikaufen. Ihr Drang, andere ans Messer zu liefern, richtet sich oft auch gegen ihre "eigenen“ Polizisten, freilich nicht immer grundlos. V-Leute agieren in einem dunkelgrauen Bereich zwischen Kriminalität und Verrat, werden von ihrem eigenen Milieu als "Wamser“ verfolgt und von ihren V-Polizisten nach falschen Versprechungen nicht selten hängen gelassen. Wenn sie dann vor Gericht ziehen und versprochene Honorare einfordern, können sie nicht einmal beweisen, dass es sie gibt, weil alles so geheim abgelaufen ist. Vertrauensleute genießen keinerlei Vertrauen. Giftfahnder Röttler: "Die Arbeit mit ihnen ist schwierig, aber ohne sie noch schwieriger.“

Anton Styrsky und Alfred Paulal, beide aus Wien, haben jahrelang gemeinsam für das Bundeskriminalamt als V-Leute gearbeitet. Drogen, Waffen, gestohlene Edelsteine, Menschenhandel, ja Uranschmuggel waren ihre Themen. Sie trieben sich in allen Winkeln der Stadt herum und schnappten alles Mögliche auf. Sie schrieben Berichte an ihren "VP-Führer“, legten Arbeitszeitlisten an und forderten Honorare. Erhalten haben sie nichts, obwohl auf ihre Informationen hin, wie sie selbst behaupten, große Mengen Drogen und Edelsteine beschlagnahmt und korrupte Polizei- und Zollbeamte, ja sogar ein Staatsanwalt, verhaftet worden seien.

Da beschlossen Styrsky und Paulal, andere Saiten aufzuziehen: Sie zeigten ihre "Vertrauenspolizisten“ an. Diese würden beschlagnahmte Drogen abzweigen, nur einen Teil offiziell deklarieren und den Rest verkaufen. Beim Wiener Hauptzollamt, wo sich riesige Mengen beschlagnahmter Zigaretten türmen, könne man die gefälschten Glimmstängel um Spottpreise erwerben. In den Entsorgungsbetrieben Simmering werde kein beschlagnahmtes Heroin verbrannt, sondern Zucker, das Gift dafür weiterverkauft. Polizisten hätten ihnen, Styrsky und Paulal, zustehende Honorare in die eigene Tasche gesteckt und stattdessen "Naturalien“ als Gegenleistung angeboten. Paulal: "Mein Kieberer hat gesagt, da hast tausend Stangen Zigaretten. Aber ich wollte Geld, es war so abgemacht.“

Als ihre Anzeigen zurückgelegt wurden, zeigten die beiden V-Leute Staatsanwälte und Richter an. Zuletzt wurde 2008 eine Klage von Anton Styrsky auf Bezahlung von Honoraren in der Höhe von 20.779 Euro abgewiesen. In der Urteilsbegründung klang durch, dass V-Leute, auch wenn ihre Forderungen berechtigt sein sollten, kaum Chancen haben durchzukommen, weil die Beweise fehlen. Die beschuldigten Polizisten konnten sich in ihren Zeugenaussagen nicht erinnern oder gaben zu Protokoll, dass die Polizei schon lange vor diesen V-Leuten über bevorstehende Straftaten informiert gewesen sei. Nirgendwo gibt es verfügbare Dokumente, welche die geheime Zusammenarbeit zwischen V-Leuten und Polizei beweisen könnten. "Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Kläger registrierter Vertrauensmann der Polizei war …, dass vom Kläger entscheidende Informationen über den Drogentransport … geliefert wurden …, dass am Wiener Hauptzollamt beschlagnahmte Zigaretten verkauft wurden …, dass nach Hinweisen des Klägers Festnahmen durchgeführt wurden …“, schrieb das Gericht in der Urteilsbegründung.

Klar: Wenn ein V-Mann ein Gerücht über eine bevorstehende Drogenlieferung weiterleitet und später in der Zeitung von einem zerschlagenen Drogenring liest, mag er sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sein Hinweis entscheidend für den Fahndungserfolg gewesen sei. "Oft ist es aber anders“, sagt Drogenfahnder Röttler. "Wenn wir schon vorher an derselben Sache dran waren, es aber den V-Leuten nicht bekannt gegeben haben, weil auch sie plaudern und die Amtshandlung gefährden könnten.“

Vor zehn Jahren noch ein Graubereich, in dem alles denkbar war, sind der Umgang mit V-Leuten und ihre Bezahlung mittlerweile gesetzlich geregelt. Die Zeiten, in denen der Polizist mit seinen Strizzis auf ein Bier ging, um im Feindesland zugegen zu sein, sind vorbei. Heute muss alles dokumentiert werden. Fahnder Röttler: "Nach jedem Treffen mit V-Leuten müssen wir Berichte schreiben, um uns abzusichern. Honorarauszahlungen werden im Beisein von Zeugen gegengezeichnet. V-Leute machen so viel bürokratischen Aufwand, dass so mancher Kollege auf ihre Dienste verzichtet.“

Hans Zauner (Name geändert) ist Chef der Abteilung für Observation, verdeckte Ermittlungen, Zeugenschutz und Computerkriminalität im Bundeskriminalamt. Alles, was mit V-Leuten zu tun habe, werde registriert und geheim gehalten: "Weder von außen noch von innen kommt man an die Daten ran.“ Bei der "V-Mann-Beschaffung“ dürfe der Polizist keinerlei Gegenleistungen anbieten, außer eine "Belohnung im Erfolgsfall“, deren Höhe erst im Nachhinein festgelegt werde. Mit der Polizei könne man "nicht verhandeln“.

Fahnder Röttler, selbst an der "Front“ tätig, weiß da anderes zu berichten. Werden Verdächtige einvernommen, könne man sich diese als V-Männer "holen“, indem man anbiete, "mit dem Staatsanwalt über Vergünstigungen zu reden oder zum Beispiel eine Aufenthaltsgenehmigung zu erwirken“, weil das Wissen dieser Personen zum Staatsinteresse gemacht werde.

Karl Müller (Name geändert) ist Abgeordneter zum Nationalrat und war zwölf Jahre als Kriminalpolizist tätig. Er erinnert sich, wie die "V-Mann-Gewinnung“ tatsächlich funktioniert. Beim Verhör etwa eines ausländischen Verdächtigen aus dem Rotlichtmilieu gehe es zunächst darum, ihn "emotional zu destabilisieren“. Dann werde mit falschen Informationen Druck gemacht: "Was? Kein Visum? Das ist aber schlecht. Wenn du nicht abgeschoben werden willst, bring uns was.“ Voraussetzung: Der Betroffene weiß nicht, dass er als EU-Bürger kein Visum braucht.

Kenner der Wiener Gürtel-Szene wissen, dass "jeder zweite Jugo ein V-Mann ist oder behauptet, einer zu sein“. Es sei gang und gäbe, dass manche Polizisten diese Personen durch Erpressung zu V-Leuten machten. Wer etwas ausgefressen hat oder über keinen legalen Aufenthaltsstatus verfügt, könne schlecht Spitzeldienste ablehnen, wenn er im Gegenzug "in Ruhe gelassen“ werde. Der Betreiber eines Wiener Laufhauses: "Das macht insgesamt eine gefährlich schlechte Stimmung. Polizisten und V-Leute können weder mit- noch ohne-einander.“