Affäre: Neue Details zum Pädophilieprozess um Adolf Loos

Affäre: Neue Details zum Pädophilieprozess um Adolf Loos

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„Am 3. September 1928 erstattet eine Frau, die um strikte Geheimhaltung ihres Namens bittet, auf dem Kommissariat Wien-Währing Anzeige. Ein Pensionist in ihrer Nachbarschaft habe seine neunjährige Tochter mehrmals in die Bösendorferstraße geschickt, wo sie einem Herrn Modell zu stehen habe, der das Mädchen angeblich nach Paris mitnehmen wolle. Dies komme ihr verdächtig vor. Als der Tatbestand zu Protokoll genommen wird, ahnt niemand, dass der unbekannte Kinderzeichner einen prominenten Namen trägt: Es ist der 57-jährige Architekt Adolf Loos.

Noch am selben Abend werden die Eltern des Mädchens, das zwischen 28. August und 3. September 1928 täglich zu Loos gegangen war, in der Sache einvernommen. Nach der Aussage der Neunjährigen, nach der Loos – der „morgen für eine Woche nach Paris“ zu fahren plane – sie trotz ihres Sträubens in sein Bett getragen und dort an ihrem „Geschlechtsteil geschleckt“ habe, wird der Fall express an das Kommissariat Innere Stadt abgetreten, wo die Einvernahme der Eltern fortgesetzt und in Erfahrung gebracht wird, dass neben der Tochter zwei weitere Mädchen, eine Acht- und eine Zehnjährige, Loos Modell gestanden haben. Als der Architekt am nächsten Vormittag dazu befragt wird, bestreitet er die Anschuldigungen entschieden, gibt aber zu, dass er die nackte Neunjährige ein Mal unsittlich „angegriffen“ habe, als er dieser eine Tanzbewegung gezeigt habe – und möglicherweise auch den beiden anderen Mädchen „bei dieser Gelegenheit, nicht aber zur Befriedigung eines sexuellen Bedürfnisses“ in den Schritt gegriffen habe.

Lange bestimmten Loos’ Freunde und Jünger die Wahrnehmung des Falls

Mit diesem Bekenntnis kommt eine Affäre ins Rollen, deren Tragweite zunächst unabsehbar ist, die aber bis in die Gegenwart nachwirkt: Vergangenes Jahr tauchte im Zuge einer Wohnungsräumung der vollständige, verschollen geglaubte Gerichtsakt des Prozesses gegen Loos auf, der neue Erkenntnisse brachte; vor wenigen Tagen wurde im Amalthea-Verlag ein (allerdings extrem nachlässig recherchiertes) Buch zur Causa in deutscher Übersetzung veröffentlicht (Christopher Long: „Der Fall Loos“) und in einem Kommentar der Wiener Stadtzeitung „Falter“ die Frage aufgeworfen, ob man das kanonisierte Werk von Adolf Loos im Lichte seiner Pädophilie nicht neu betrachten und möglicherweise auch bewerten müsste.

Der Kindesmissbrauch blieb nicht der einzige Skandal dieser Strafsache, denn lange bestimmten Loos’ Freunde und Jünger die Wahrnehmung des Falls. Loos’ milde Verurteilung wurde verschwiegen, verleugnet, als von Spießbürgern verhängte Strafe für künstlerisches Aktzeichnen beschönigt, als „Heiligsprechung“ verklärt und fälschlich in einen Freispruch verkehrt. Dabei hält das Urteil ausdrücklich fest, dass Loos selbst den künstlerischen Zweck seines Zeichnens entschieden bestritten hatte, das für ihn „bloßer Vorwand und lästiges Theater“ war, um die Geschlechtsteile der Mädchen beschauen zu können, anhand derer er ihre „Unverderbtheit“ für eine geplante Paris-Reise feststellen wollte.

Gerichtsakt legt nahe, dass Loos die Mädchen missbraucht hatte

Erst 2008 begann die dringend nötige Aufarbeitung des Falls Loos anhand des von der Forschung lange vernachlässigten Gerichtsurteils, das auch die verschwiegenen Anklagepunkte enthielt. Seither steht fest, dass Loos zu Recht verurteilt wurde, weil er die ihm anvertrauten Mädchen obszön bedrängt und in pornografischen Aktzeichnungen porträtiert hatte. Offen blieb damals nur, wie weit der Kindesmissbrauch tatsächlich gegangen war. Der nun einsehbare Gerichtsakt der Strafsache gegen Adolf Loos legt nahe, dass Loos die Mädchen massiv sexuell missbraucht hatte. Bislang waren Einblicke in diesen Fall nur indirekt möglich, konnten allenfalls anhand des Urteils, zeitgenössischer Medienberichte sowie der Erinnerungen von Zeitzeugen rekonstruiert werden.

Aufgrund der schweren Beschuldigungen wurde Loos am 4. September 1928 verhaftet. In seiner Wohnung fand eine Hausdurchsuchung statt, die zur Beschlagnahme von 272 Aktfotos und einem Skizzenbuch führte. Die Fotos zeigten laut Medienberichten nahezu ausschließlich nackte Mädchen kindlichen Alters, während das Skizzenbuch jene Zeichnungen enthielt, auf denen Loos die Mädchen in pornografischen Posen festgehalten und ihre Geschlechtsteile zur Schau gestellt hatte. Loos verbrachte eine Nacht in Polizeigewahrsam und drei Nächte in Untersuchungshaft, aus der er gegen eine Kaution von 20.000 Schilling (das entspräche heute rund 66.000 Euro) bis zur Hauptverhandlung entlassen wurde. Diese fand Ende November 1928 – „zum Schutz der Sittlichkeit und der persönlichen Lebens- und Geheimnisbereiche der Beteiligten“ – unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wovon Loos profitierte, da der explizite sexuelle Inhalt der Anklagepunkte den Medien nur „ad usum delphini“, also zensuriert, übermittelt wurde.

Die Pornofotos hätten die Kinder ohne sein Zutun in der Wohnung gefunden

Die Klärung der Frage, ob eher dem gutbürgerlichen Adolf Loos oder den verwahrlosten Mädchen, die ihn unabhängig voneinander belastet hatten, mehr zu trauen sei, bildete 1928 den Hauptstreitpunkt; sie bleibt einem auch bei der Interpretation des Gerichtsaktes nicht erspart. So berichtete die Zehnjährige schon am Tag nach der anonymen Anzeige gegen Loos, dass sich dieser in ihrem Beisein vollständig entkleidet, ihr Fotos nackter Kinder gezeigt, die nackte Neunjährige ins Bett und sich dazu gelegt habe. Danach gab die Großmutter der Achtjährigen zu Protokoll, dass ihr die Enkelin ebenfalls erzählt habe, wie Loos sich nackt ausgezogen und das Kind befingert und geleckt habe.

Loos selbst erklärte vor Gericht, dass er für sein Engagement als Kinderfreund bekannt und das Aktzeichnen ein reiner Reiseeignungstest, eine Art Bewerberinnenauswahl für eine Kinderaustauschaktion mit der Schwarzwaldschule gewesen sei. Wenig später jedoch trat die angesehene Pädagogin Eugenie Schwarzwald, trotz ihrer Freundschaft zu dem Angeklagten, Loos’ Darstellung entschieden entgegen: „Von einer Aktion gemeinsam mit dem Architekten Loos kann überhaupt keine Rede sein.“ Es sei ihr zudem nicht bekannt gewesen, dass Loos aufgrund einer von ihm eingeschalteten Annonce „Kinder acquiriert hat“. Loos diffamierte die drei Mädchen als verlogen und verdorben und wies ihre Anschuldigungen zurück, deren Unwahrheit sie nur deshalb nicht zugeben könnten, da sie von ihren Eltern eingeschüchtert und geschlagen worden seien, um ihn zu belasten. Er sei unschuldig, habe sich niemals nackt gezeigt und keine sexuellen Übergriffe begangen. Die Pornofotos hätten die Kinder ohne sein Zutun in der Wohnung gefunden.

Einvernahme erzeugte bei Mädchen Angst und Scham

Die missbrauchten Mädchen berichteten jedoch unabhängig voneinander, dass sie von Loos wiederholt und auf unterschiedliche Weise sexuell betastet und bedrängt, zu Masturbation und Fellatio aufgefordert worden seien. Die Mädchen beschuldigten Loos allerdings oft erst auf gezielte Nachfrage, weil sie sich einerseits schämten und andererseits Angst hatten, vor Eltern, Polizei und Gericht Verbotenes zuzugeben. Die Einvernahmen erzeugten in ihnen eine durch Angst und Scham bedingte Hilflosigkeit, die sie nur durch Verletzung bestimmter Sittlichkeitsnormen überwinden konnten, was aber als angeblicher Beweis ihrer „Verdorbenheit“ auf sie zurückfiel, ihr Ansehen vor Gericht und in der Öffentlichkeit schmälerte.

Dies mag erklären, weshalb die Mädchen alle massiveren Beschuldigungen erst bei der zweiten und dritten Einvernahme vorbrachten. So berichtete die Zehnjährige als Älteste das bei Loos Erlebte sachlich und glaubwürdig. Im Unterschied zu ihren jüngeren Freundinnen gab sie auch zu, sexuelle Begriffe zu kennen. Ein Handicap für die Glaubwürdigkeit der Mädchen waren die Eltern der Neunjährigen, die anfangs selbst im Zentrum der Ermittlungen standen, da sie die Acht- und die Zehnjährige ohne Wissen und Zustimmung ihrer Eltern als Aktmodelle zu Loos gebracht hatten. Sie wären im Falle einer Verurteilung von Loos als mitschuldig betrachtet und wohl angeklagt worden. Zudem hatten sie wegen aktueller Ermittlungen zu einer im Zusammenhang mit dem Fall Loos anonym angezeigten Abtreibung ihrer älteren Tochter guten Grund, sich durch ein problemloses Prozessende unauffällig aus dem Behördenblickfeld zurückzuziehen.

Gutachter mit Verbindung zu Loos’ engstem Freundeskreis

In Sittlichkeitsprozessen steht bis heute oft Aussage gegen Aussage; das Gericht hat die schwierige Abwägung vorzunehmen, wer plausibler und glaubwürdiger erscheint. Im Fall Loos jedoch erfolgte die Klärung dieser heiklen Frage ausgerechnet durch zwei Gutachter, die durch ihre private und berufliche Verbindung zu Loos’ engstem Freundes- und Bekanntenkreis persönlich befangen waren: sowohl Erwin Lazar als auch Hermann Frischauf waren mit dem Schwarzwald-Kreis, Frischauf zudem mit dem Kreis um Arnold Schönberg und Karl Kraus verbunden.

Tatsächlich profitierte Loos von den Gutachten der Psychiater, die Zeugenaussagen von Kindern als generell so unzuverlässig beschrieben, dass sie kein tragfähiges Urteil erlaubten: Da Kinder gerne spielerisch übertrieben, bestehe die akute Gefahr, im Vertrauen auf ihre Aussagen ein Fehlurteil zu fällen. Dies gelte besonders im Fall Loos, da „nach den Aussagen des Beschuldigten die Situation eine derart vorgeschrittene gewesen ist, dass man sie sicher als eine erotische, zumindest für das Kind, bezeichnen muss“.

Die skandalöse Parteilichkeit beider psychiatrischer Gutachter blieb vor Gericht unberücksichtigt. Sie konnten im Rahmen der nicht öffentlichen Hauptverhandlung die Glaubwürdigkeit der Mädchen sowie ihre unabhängig voneinander erfolgten, aus heutiger Sicht stimmig klingenden Missbrauchsvorwürfe so erfolgreich infrage stellen, dass das Gericht das Risiko eines Fehlurteils scheute und Loos von der Anschuldigung der Schändung freisprach. Allerdings wurde er wegen des Verbrechens der Verführung zur Unzucht zu vier Monaten strengem Arrest verurteilt, weil für das Gericht „verlässlich genug“ feststand, dass er die Mädchen „aus erregtem Geschlechtsgefühl“ veranlasst hatte, als Modelle unzüchtige Stellungen einzunehmen. Die Haftstrafe wurde bedingt ausgesprochen, Loos konnte nach Hause gehen.

Schwarzwalds engste Mitarbeiterin Marie Stiasny resümierte in einem Brief, dass Loos dank der geheimen Verhandlung moralisch „nach außen hin“ „sehr gut davongekommen“ sei; allerdings befürchteten all jene, „die genauer erfahren haben, was ihm vorgeworfen wurde und wie er sich verantwortet hat“, dass er „für seine Handlungen nicht mehr recht verantwortlich“ sei. Damit spielte sie auf die beginnende Demenz des Architekten an.

Anwälte verniedlichten Vorwürfe

Eine in mehreren Zeitungsberichten erwähnte gynäkologische Untersuchung der Neunjährigen war keineswegs, wie in den Medien fälschlich berichtet, von einem dazu befugten Amtsarzt durchgeführt worden. Sie hatte bereits Tage vor Loos’ Verhaftung ohne Wissen und Zustimmung der Eltern des Mädchens durch einen mit dem Architekten befreundeten Jungarzt stattgefunden: Er sollte in Loos’ Wohnung und Auftrag feststellen, ob die Neunjährige geschlechtskrank war. Bezeichnenderweise hatte dieser unbefugte Eingriff in die Intimsphäre einer Neunjährigen weder für Loos noch für den Arzt juristische oder standesrechtliche Konsequenzen. Der frühere Wiener Stadt- und Gemeinderat Gustav Scheu vertrat seinen Freund und Klienten Loos nicht nur als Anwalt vor Gericht, sondern auch in den Medien, indem er diese in Loos’ Sinn über den Fall informierte, das prozessentscheidende Thema „Kinder als Zeugen“ medial problematisierte und maßgeblich die Berichterstattung lenkte.

Die Anwälte des Architekten äußerten sich zu den Anschuldigungen in der Öffentlichkeit so allgemein, dass weitgehend offen blieb, was Loos vorgehalten wurde. Sie verniedlichten die Vorwürfe, stellen die Glaubwürdigkeit von Kinderaussagen generell in Frage und redeten sich auf eine spezielle „erotische Situation“ hinaus, welche die Fantasie der Acht- bis Zehnjährigen beflügelt habe. Als weitere wesentliche Komponente dieser intensiven Kampagnenarbeit ließ Scheu Loos in der Zeit zwischen Enthaftung und Hauptverhandlung bewusst „business as usual“ betreiben, wozu beruflich begründete Reisegenehmigungen nach Pilsen, Budapest und Paris beantragt wurden, die Loos’ Bedeutung als Architekt mit internationalen Terminen und Verpflichtungen betonen sollten. Der Wiener Prozess gegen Adolf Loos fand somit in einem Klima der Voreingenommenheit statt: Der Angeklagte war mit Künstlern, Medien- und Meinungsmachern befreundet, die in der Öffentlichkeit für ihn Partei ergriffen, auch weil sein Fall auf ihre Reputation abzufärben drohte. Demgemäß greift Karl Kraus im Februar 1929 den Wiener Polizeipräsidenten Schober in der „Fackel“ an, weil Schober Loos’ Verhaftung nur betrieben hätte, um sich an Kraus zu rächen: „Und so stelle ich denn – mit dem ausdrücklichen Ersuchen an alles politische Gelichter, seine Tintenfinger künftig von moralischen Dingen fern zu halten – die laute Frage: Warum hat der Entwischenlasser des Bekessy und Mauermacher des Lippowitz einen, der mehr wert ist als so ziemlich das ganze auf freiem Fuß befindliche Österreich, verhaftet?“ So hielt ein großbürgerlicher Visionär zum anderen, allfällige Opfer aus dem Bereich der „kleinen Leute“ nahm die Avantgarde-Seilschaft in Kauf. Man hatte Wichtigeres im Sinn.

Adolf Loos, der 1933, keine fünf Jahre nach Beginn des Prozesses, im Alter von 62 Jahren starb, seine Richter und die Nachwelt hatten den Mädchen wohl Unrecht getan. Der Gerichtsakt belegt, dass für viele der angesehensten Vertreter aus Loos‘ Freundes- und Bekanntenkreis, die in der Öffentlichkeit gern als besonders sozial und unbestechlich auftraten, Recht und Gerechtigkeit leere Versprechen waren, die sie zu brechen bereit waren, als einer der Ihren zur Verantwortung gezogen werden sollte.

INFOBOX

Von bitterstem Elend geprägt Das Leben nach Loos: die rekonstruierten Biografien der missbrauchten Mädchen.

Unmittelbar nach der Gerichtsverhandlung gegen Adolf Loos wurden die drei Mädchen, die er missbraucht hatte, „unter die fürsorgliche Aufsicht des Jugendgerichtes“ gestellt. Im Fall der Neunjährigen wurde sogar die Einweisung in eine geschlossene Erziehungsanstalt beantragt, der Acht- und der Zehnjährigen dagegen nur angedroht, dass sie mit einer „Anhaltung“ in einer solchen Anstalt zu rechnen hätten, falls „gegen sie abermals Klage geführt werden sollte“.

Schon der Umfang der Pflegschaftsakte spiegelt die unterschiedlichen familiären Situationen der Mädchen wider. Anders als das Dokumentenkonvolut der Neunjährigen und ihrer Familie sind die Akten der Acht- und der Zehnjährigen auf wenige Blätter beschränkt. Der letzte Eintrag zu dem zehnjährigen Mädchen stammt aus dem Sommer 1929 und betont den guten Eindruck, den Mutter und Tochter auf die Jugendgerichtshilfe gemacht hätten. Christopher Long und Gerhard Niederhofer fanden unabhängig voneinander heraus, dass die von Loos missbrauchte Zehnjährige später geheiratet, zwei Söhne bekommen und in Wien gelebt hatte, wo sie 2004 86-jährig starb.

Der Akt der Achtjährigen endet im Sommer 1930 mit den Worten, „dass von weiterer Aufsicht Abstand genommen werden kann“. Ihren Lebensweg hat der Publizist und Historiker Wladimir Aichelburg festgehalten: Sie lernte im November 1938 einen Adeligen kennen, der – Ironie des Schicksals – Nachbar und Verwandter von Karl Kraus’ langjähriger Geliebter Sidonie Nadherny war. 1941 ging aus dieser Wiener Beziehung ein Sohn hervor, dem 1943 die Heirat sowie 1945 die Geburt des zweiten Sohnes in Bregenz folgte. Im November 1947 starb die Mutter der beiden Kinder knapp 27-jährig in Schruns.

Am besten sind die ersten 25 Lebensjahre der Neunjährigen im Pflegschaftsakt ihrer Familie dokumentiert. Die häuslichen Verhältnisse waren angesichts von Eltern, die auf ihre wachsende Kinder- und Kindeskinderschar wenig Rücksicht nahmen, von bitterstem Elend geprägt. Das Mädchen und ihre Geschwister genossen laut Jugendgerichtshilfe keinerlei Erziehung, weil die Eltern dazu ungeeignet und unwillig waren. Aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen war ihr Schulerfolg so schlecht, dass sie die Schulpflicht mit der ersten Klasse Hauptschule beendete. Mitte der 1930er-Jahre bekam sie von ihrem Lebensgefährten, den sie über den Fall Loos informiert hatte, ein Kind. 1937 verließ sie beide wegen eines Liebhabers. Es folgten zwei Ehen, 2004 starb sie 85-jährig in Wien.

Andreas Weigel, 1961 in Bludenz geboren, Germanist. Er verfasste eine Monografie über Hans Wollschlägers Roman „Herzgewächse“ und Publikationen über James Joyces Österreich-Verbindungen.

Mitarbeit: Stefan Grissemann