Herbert Lackner: Ein wenig weltfremd
Der Papst und der Verfassungsgerichtshof haben’s gut. Ihre Entscheidungen sind sakrosankt. Die Päpste ließen sich die Unfehlbarkeit bei einem Konzil im Jahr 1870 verbriefen, das Verfassungsgericht ist eine tragende Säule des Staates, an der tunlichst nicht gerüttelt werden soll.
Keiner der politischen Stellungnahmen gebrach es daher am Freitag an Lob und Dank für die hohen Richter. Lob verdienen sie tatsächlich: Die transparente Beweisaufnahme und die rasche Entscheidung beeindruckten. Da wurde ernsthaft und unparteiisch gearbeitet. Nachvollziehbar ist dieser Spruch allerdings nicht: Ich halte ihn für realitätsfern und weltfremd.
Natürlich war der Schludrian in einigen Wahlbehörden empörend, die dafür zuständigen Beamten müssen belangt werden. Wobei uns die Gesetzesmacher und -hüter allerdings erklären sollten, wie ein berufstätiger Wahlbeisitzer – womöglich ein Pendler – am Montagvormittag nach der Wahl zum Zählen antreten soll.
Und ja: Es hätte unter – allerdings kaum vorstellbaren – Umständen auch Manipulation geben können. Es gibt keinen Beleg dafür, dass es sie tatsächlich gab. Die Ergebnisse liegen in den betroffenen 14 Bezirken völlig im österreichweiten Trend, was ebenfalls gegen Wahlmanipulation spricht.
Aus diesem Grund hätte die Wahl jedenfalls nicht aufgehoben werden müssen, meint auch der Verfassungsjurist Theo Öhlinger. Für Öhlinger wiegt der zweite Grund für die Wahlaufhebung schwerer: die vorzeitige Veröffentlichung von Ergebnissen. Zur Verdeutlichung: Ab dem frühen Nachmittag eines Wahltags werden die Ergebnisse der bereits ausgezählten Gemeinden laufend an das Innenministerium, an die Austria Presseagentur, an den Hochrechnungscomputer im ORF und an Parteizentralen gemeldet, wo an Wahltagen ab 15 Uhr auch Journalisten Zugang zu Zahlen haben. Bei den vergangenen Bundespräsidentenwahlen blieben die Parteizentralen geschlossen, dafür konnten Journalisten und Politiker die Wahl im Pressezentrum des Innenministeriums mitverfolgen.
Der Spruch der Verfassungsrichter klang so, als hörten sie jetzt zum ersten Mal, dass es am Wahltag Pressezentren oder offene Parteizentralen gibt.
Das war immer so, jedenfalls seit Mitte der 1970er-Jahre. Eine vorzeitige Veröffentlichung gab es praktisch nie, weil Medien dafür saftige Strafen zu zahlen hätten. Die Kommunikationsmöglichkeiten haben sich geändert, und es ist durchaus denkbar, dass diesmal einzelne Ergebnisse auch durch das Internet geisterten. Massenhaft oder gar organisiert geschah dies jedenfalls nicht. Der Einfluss auf das Wahlergebnis ist bei nahe null anzusetzen.
Und dennoch wird die Wahl aufgehoben.
Der Spruch der Verfassungsrichter klang so, als hörten sie jetzt zum ersten Mal, dass es am Wahltag Pressezentren oder offene Parteizentralen gibt – was insofern verwunderlich ist, als ich heutige Verfassungsrichter bei früheren Wahlen durchaus interessiert vor den Computern lauern sah, die vor 17 Uhr erste Ergebnisse lieferten. Die erste Hochrechnung verfolgten sie mit ebenso großem Interesse wie alle anderen. Woher kamen wohl diese Daten?
Aber plötzlich ist das ein Grund für eine Wahlaufhebung, weil Heinz-Christian Strache in einem Schriftsatz darauf hingewiesen hat. Die Konsequenz ist eine neue Stichwahl, die unter fragwürdigen, aber offenbar nicht verfassungswidrigen Bedingungen stattfindet. Denn natürlich haben es die Grünen schwerer, einen weiteren Wahlkampf zu finanzieren, als die FPÖ, die mehr als doppelt so viel an staatlicher Parteienförderung bekommt. Und natürlich ist es nicht egal, dass Nobert Hofer jetzt als quasi amtierender Bundespräsident in den Wahlkampf geht.
Das wird von den Verfassungsrichtern hingenommen. Ihr Ansehen hätte nicht gelitten, hätten sie es bei einer scharfen Verwarnung und einem rigiden 15-Punkte-Reformkatalog belassen, den der Nationalrat innert drei Monaten abzuarbeiten hat.
Sie wollten das Maximum. Leider.