Peter Michael Lingens Die manipulierte Handy-Gefahr
Ich verlege im Nebenberuf ein Jugendmagazin, und da dessen Leser zwischen zwölf und 15 Jahre alt sind, ist das Handy dort ein zentrales Thema: Schließlich nutzen Jugendliche es oft mehrere Stunden am Tag.
Die Zeitschrift hat versucht, sie zu einer weniger exzessiven Nutzung zu animieren und insbesondere die diversen Kostenfallen zu meiden, und ein vernünftiger Mobilfunkbetreiber hat uns darin sogar unterstützt: Er hat die Berichterstattung gesponsert, was uns erlaubt hat, den Umfang zu erhöhen.
Nur hat es uns prompt wütende Briefe engagierter Mobilfunk-Gegner eingetragen, die unterstellten, wir wären von der Mobilfunk-Lobby gekauft: Statt die Jugendlichen aufzuklären, dass Handystrahlung gerade für sie extrem gefährlich sei, verharmlosten wir die Gefahr. Es sei mittlerweile wissenschaftlich erwiesen, dass sie das Erbgut der Zelle schädigt.
Ich bin vorerst bei unserer Berichterstattung geblieben und habe die Briefschreiber auf die zahllosen Untersuchungen hingewiesen, die das Gegenteil besagen: Man habe keine Einwirkung auf das Erbgut gemessen, und die extrem schwache Strahlung der Handys sei aus quantenmechanischen Gründen gar nicht in der Lage, die dazu nötige Energie zu liefern.
Doch 2008 machte eine Studie der Wiener medizinischen Fakultät Schlagzeilen, die die geäußerte Besorgnis zu bestätigen schien: Untersuchungen am Institut für Arbeitsmedizin hätten eindeutig ergeben, dass Zellen, die Handystrahlung ausgesetzt sind, dadurch Strangbrüche der DNA erleiden. Diese Erkenntnisse seien auch in die gewichtige Reflex-Studie der EU eingeflossen.
Das hat mich zwangsläufig beeindruckt: Die Zeitschrift hat dieses Ergebnis berichtet und ist aus dem Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber ausgestiegen. Inzwischen kann ich zwar nicht behaupten, dass Handystrahlung keinen schädigenden Einfluss auf Zellen hat (es gibt dazu ständig neue Studien) wohl aber, dass die seinerzeitige Studie aus Wien keinen seriösen Beweis darstellt: Die Wiener Ergebnisse in Bezug auf die Schädigung des Erbguts durch hochfrequente Handystrahlung (UMTS) sind, vorsichtig ausgedrückt, wissenschaftlich nicht verlässlich: Eine technische Assistentin hat den Code des Doppelblindversuchs geknackt und daher immer gewusst, welche Zellen bestrahlt wurden und welche zu Vergleichszwecken unbestrahlt blieben. Wann immer sie Dienst tat, hat sie die bestrahlten Zellen gehäuft als beschädigt eingetragen, was der einzigen Nichtakademikerin des Teams das Staunen ihrer Mitarbeiter und das Lob des beeindruckten Professors eintrug.
Nur dass sich dieses Resultat bei einem folgenden Versuch in Berlin nicht reproduzieren ließ. profil hat über diese Affäre berichtet, als sie noch im Laufen war, und der deutsche Biologe Professor Alexander Lerchl hat darüber mittlerweile ein Buch veröffentlicht: Ihm waren massive Ungereimtheiten schon einer ersten Studie unter Beteiligung dieser Assistentin aus dem Jahr 2005 aufgefallen ihre Resultate seien für einen biologischen Vorgang viel zu regelmäßig und mathematisch unglaubwürdig gewesen. Lerchl hat die Wiener medizinische Fakultät deshalb vom dringenden Verdacht einer Fälschung informiert. Die habe, zitierte profil den Rektor der medizinischen Fakultät, Wolfgang Schütz, den Fall auch untersucht und geklärt: Die technische Assistentin habe die Manipulation gestanden und gekündigt, Professor Hugo Rüdiger, der die zuständige Abteilung für Arbeitsmedizin damals geleitet habe, sei bereits emeritiert.
Von profil befragt, blieb Rüdiger freilich dabei, dass die Ergebnisse seiner Studien letztlich richtig seien, und die technische Assistentin machte einen Rückzieher: Sie habe nie gefälscht.
Einer meiner wütenden Briefschreiber schloss daraus prompt: Die Mobilfunk-Lobby hat nur versucht, eine unangenehme Studie durch den Vorwurf der Fälschung öffentlich zu desavouieren. Zur Bestätigung legte er eine Veröffentlichung von Professor Rüdiger aus dem Jahr 2010 bei, in der dieser erklärt: Die Untersuchung, die im November 2008 abgeschlossen wurde, stellt klar, dass es keine Manipulation (no scientific missconduct) gegeben hat.
Zu seinem Pech kann man diesen Endbericht des Rats für Wissenschaftsethik vom 13. November 2008 mittlerweile aus dem Internet herunterladen: Der Rat, heißt es dort, gelangt zu der Auffassung, dass das Brechen des Codes durch eine Labormitarbeiterin als ein Akt wissenschaftlichen Fehlverhaltens (scientific missconduct) zu bewerten ist. Der Rat stellt hiermit fest, dass die Daten nicht mehr als wissenschaftlich verlässlich zu bezeichnen sind.
Das ist freilich immer noch sehr milde formuliert Professor Lerchl formuliert es in seinem Buch deutlicher: Es trägt den Titel Fälscher im Labor und ihre Helfer. Die Wiener Mobilfunkstudien Einzelfall oder Symptom?.
Die medizinische Fakultät handelte demgegenüber österreichisch: Professor Rüdiger wurde nahegelegt, die Studie zurückzuziehen (was er dann doch nicht tat) dafür wurde darauf verzichtet, auch seine früheren Handystudien manipuliert zu nennen.
Allerdings muss das Institut für Arbeitsmedizin für ihn büßen: Angeblich musste es gegenüber der AUVA auf das gesamte Studienhonorar verzichten, und die EU soll sogar Geld zurückbekommen haben. Jedenfalls dürfte im Budget für dieses Jahr ein entsprechendes Loch klaffen.