Peter Michael Lingens

Peter Michael Lingens Kontrollversagen

Kontrollversagen

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Wenn Jörg Haider noch lebte und sich vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss für das Hypo-Alpe-Adria-Desaster verantworten müsste, könnte er als seine gewichtigsten Entlastungszeugen den Gouverneur der Nationalbank, den Leiter der Finanzmarktaufsicht und beiden voran den Präsidenten des Rechnungshofes ins Treffen führen. Die FMA hat 2006 zwar festgestellt, dass Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer eine Bilanzfälschung akzeptierte – was freilich nur dazu führte, dass Haider ihn vom Vorstandsvorsitzenden zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates beförderte –, aber infrage gestellt hat die FMA weder die Geschäfte der Hypo am Balkan noch die Haftung Kärntens. Mindestens so sehr versagt hat die höchstbezahlte Nationalbank der Welt: Auch sie hat zwar einmal kurz aufgeschrien, der Bank aber schon im Jahr darauf wieder volles Vertrauen geschenkt. Gemeinsam können beide Institute allenfalls einwenden, dass die Hypo sie fehlinformiert hätte – für ihre Prüfkompetenz spricht ihr Vorgehen nicht. Insofern versteht man, dass Gouverneur Ewald ­Nowotny einen U-Ausschuss für keine gute Idee hält.

Haiders größte Entlastung stellte freilich das Agieren des Rechnungshofes dar: Der stellte der Hypo 2003 bekanntlich ein Vorzugszeugnis aus. Wie sollte Jörg Haider da Bedenken bezüglich der Ausweitung der Haftung Kärntens haben? Zumal Rechnungshofpräsident Josef Moser diese aus dem RH-Bericht zum Land Kärnten seit 2003 kannte und auch in den folgenden Jahren nie beanstandet hat: Selbst im RH-Bericht zu Kärnten im Jahr 2009 wird dessen 19,6-Milliarden-Euro-Haftung für die Hypo Alpe-Adria mit keinem Wort erwähnt.

Höchstens ein ganz gewöhnlicher, vorsichtiger Kaufmann hätte wohl schon 2003 anders als Haider entschieden. Denn der Jubelbericht des RH über die Hypo enthält im letzten Satz die lapidare Feststellung, dass es nicht möglich gewesen sei, ihre Balkan-Geschäfte zu prüfen. Angesichts deren Größenordnung und Risiken hätte der gewöhnliche Kaufmann wohl kaum mit seinem Vermögen für diese Balkan-Geschäfte haften wollen. Aber Jörg Haider war kein gewöhnlicher Kaufmann, sondern ein Landesfürst, und man mag ihm mildernd zugutehalten, dass es sicher sehr schön war, sich einzubilden, dass man mit der Hypo ein „Flaggschiff“ besitzt, das für Kärnten die Adria erobert.

Nur war der Präsident des Rechnungshofes leider auch kein gewöhnlicher Kaufmann, sondern hat der Wahnsinnshaftung von 2003 bis 2009 zugesehen.

Wenn jemand auf den Gedanken käme, Moser sei als einstiger Sekretär Haiders und späterer FPÖ-Klubdirektor bezüglich eines FPÖ-regierten Landes nicht von der nötigen Unbefangenheit gewesen, könnte er dem entgegenhalten, dass der RH auch bei den Linzer Bawag-Geschäften oder den Spekulationen in Salzburg, die voran die SPÖ betrafen, nicht rechtzeitig eingeschritten ist. Seine Erklärung lautet, dass die Buchhaltung der Länder und Gemeinden denkbar unübersichtlich ist, (1) sodass jede Prüfung an Grenzen stoßen muss, (2) beziehungsweise dass ihm manche Unterlagen nicht vorgelegt oder sie gar manipuliert wurden.

Ich habe hier schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass Paragraf 16 Abs. 1 des Finanzverfassungsgesetzes aus 1948 dem RH-Präsidenten im Verein mit dem Finanzminister die einfache Möglichkeit gibt, den Ländern eine transparente Buchhaltung vorzuschreiben und ihre Gebarung auf diese Weise sehr wohl erfolgreich zu prüfen. (3)
Das fordert auch die Bundesverfassung in Artikel 121. Und das fordert die EU in ihrer Fiskalrahmenrichtlinie.

In Österreich haben Rechnungshofpräsidenten wie Finanzminister dennoch großzügig auf diese Möglichkeit verzichtet. Präsident Moser begründet das damit, dass er nicht gegen die „Realverfassung“ verstoßen könnte. Diese Realverfassung – neben der die Verfassung offenbar eine Quantité négligeable ist – wurde 1974 zwischen Hannes Androsch und den Landeshauptleuten in der „Heiligenbluter Vereinbarung“ ausgehandelt und besagt, dass die Rechnungslegungsvorschriften der Länder, die sogenannte VRV, nur einstimmig verändert werden darf.

In der „Realität“: Die Landeshauptleute haben bei Androsch durchgesetzt, dass sie sich nicht in die Karten schauen lassen müssen. Einen „Kniefall des Bundes vor den Ländern“ nennt es denn auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer in der Wochenzeitung „Falter“.

Rechtlich ist die VRV eine Durchführungsverordnung des Paragraf 16 der Finanzverfassung. Wenn der Rechnungshof bei seinen Prüfungen konstatiert, dass sie offenkundig nicht funktioniert (ein Fiasko nach dem anderen zulässt), könnte man zu der Rechtsansicht gelangen, dass der Rechnungshof als Prüfgremium des Finanzministeriums die Verpflichtung gehabt hätte, dem Minister zu empfehlen, schleunigst eine neue, geeignete VRV in Kraft zu setzen, der er zustimmen kann. Die NEOS wollen das jetzt mit einem Antrag im Parlament erreichen. SPÖ und ÖVP werden ihn wohl wie den Antrag zum parlamentarischen U-Ausschuss behandeln.

1) Dabei schreibt ein spezielles Salzburger Landesrechnungsgesetz von 1930 ausdrücklich vor, dass der Salzburger Landesrechnungsabschluss vom Rechnungshof geprüft werden muss.
2) In Tirols Buchhaltung schien eine Acht-Milliarden-Euro-Haftung für seine Hypo gar nicht erst auf.
3) Wörtlich: Der Finanzminister kann gemeinsam mit dem Rechnungshof „Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse (VRV) der Gebietskörperschaften insoweit regeln, als dies zur Vereinheitlichung nötig ist“.

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