Verfassungsjurist Heinz Mayer

Staatsschutzgesetz: Experte warnt vor Überwachung

Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Öffnet Tür und Tor für Missbrauch“.

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Wie profil in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, könnte das geplante Staatsschutzgesetz weitreichende Konsequenzen für Journalisten und Rechtsanwälte haben – denn der Verfassungsschutz kann künftig auch Handy-Standortdaten von sogenannten „Kontaktpersonen“ anfragen.

Journalisten und Anwälte namentlich erfasst

Dies ist heikel für einzelne Berufsgruppen: Einige Journalisten und Rechtsanwälte haben aus beruflichen Gründen Kontakt zu Islamismusverdächtigen. Sie gelten dann auch als „Kontaktperson“ und werden in der Datenbank des BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) namentlich erfasst. Das geplante Gesetz erlaubt den Ermittlern auch, Handy-Standortdaten von Kontaktpersonen anzufragen. Im Extremfall könnten somit Handydaten von Journalisten gesammelt und Bewegungsprofile von ihnen erstellt werden. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer kritisiert dies: „Wenn ein Ermittler das Gesetz sehr penibel auslegt und jeden einzelnen Fall gewissenhaft prüft, dann wird er wohl nicht die Daten solcher Journalisten anfragen. Aber wenn jemand etwas leichtfertiger bei der Ermittlung vorgeht, dann öffnet das Tür und Tor für Missbrauch.“ Die Konsequenz des Gesetzesentwurf, so Mayer: „Wer als Journalist in der islamistischen Szene recherchiert, muss damit rechnen, dass seine Daten gesammelt werden.“

"Unbestimmtheit der gesetzlichen Regelung"

Einen besonderen Grundrechtsschutz für Anwälte oder Redakteure bietet das Staatsschutzgesetz nicht, wie profil seitens der Regierungsparteien bestätigt wurde. „Man könnte einen solchen Schutz sehr leicht ins Gesetz einbauen. Das sollte hier auch passieren“, meint Heinz Mayer. Die Regierung betont, dass sämtliche Überwachungsmaßnahmen des Staatsschutzes vom Rechtsschutzbeauftragten überprüft werden müssen. Dieses Kontrollorgan erscheint dem Juristen Mayer zu wenig: „Ein Richter ist notwendig. Gerade weil die Unbestimmtheit der gesetzlichen Regelung groß ist und ebenso die damit verbundenen Gefahren des Missbrauchs.“

Auch andere Juristen sind besorgt. Bernhard Fink vom Rechtsanwaltskammertag sagt zu profil: „Ich prophezeie Ihnen: Wir werden in fünf oder sechs Jahren einige Skandale haben, weil Journalisten und Rechtsanwälte überwacht werden.“