Justizminister Brandstetter: "Da werde ich zornig"
profil: Herr Bundesminister, Sie waren zwischen 2007 und 2011 einer von Rakhat Aliyevs Rechtsbeiständen. Zu dieser Zeit entstand rund um ihren Klienten ein kaum zu durchdringendes Geflecht aus Gesellschaften und Stiftungen, etwa in Österreich, Panama, den Britischen Jungferninseln, Liechtenstein, Malta. Haben Sie Aliyev oder ihm nahestehende Personen je bei der Gründung von Briefkästen beraten? Wolfgang Brandstetter: Nein. Damit hatte ich nie etwas zu tun. Ich habe Aliyev als Strafverteidiger in zwei Auslieferungsverfahren vertreten und war darüber hinaus auch rechtsberatend für ihn tätig. Zunächst in Österreich, später auch über die Kanzlei Batliner-Gasser (Anm.: heute Gasser Partner Rechtsanwälte) in Liechtenstein. Soviel ich weiß, existierte eine Reihe von Gesellschaften bereits, bevor ich die Vertretung übernahm.
Solange ich mit ihm zu tun hatte, gab es keinen rechtsstaatlich tragfähigen Beweis für eine kriminelle Vortat
profil: Gegen Aliyev liefen Geldwäscheverfahren in Österreich, Malta, Liechtenstein, Deutschland, gegen mutmaßliche Mittäter sind teils noch Ermittlungen anhängig. Seine Vermögenswerte in Österreich und anderen Staaten wurden immer wieder eingefroren, Banken erstatteten regelmäßig Geldwäscheverdachtsmeldungen. Wusch Rakhat Aliyev Geld? Brandstetter: Solange ich mit ihm zu tun hatte, gab es keinen rechtsstaatlich tragfähigen Beweis für eine kriminelle Vortat. Und ohne Vortat gibt’s keine Geldwäsche. Man kann unter dem Schutz der parlamentarischen Immunität, wie das derzeit geschieht, ja vieles behaupten und jeden als Geldwäscher bezeichnen. Aber ich muss mich an rechtsstaatliche Prinzipien halten. Und wie gesagt: Keine Vortat, keine Geldwäsche.
profil: Aber viele Geldflüsse. Brandstetter: Ich hatte damals nie den Eindruck, dass es sich bei ihm um jemanden handelt, der Vermögenswerte aus kriminellen Taten erlangt hätte und diese nun verstecken wollte. Wir wussten damals vielmehr, dass er sich verfolgt fühlte. Das machte es für uns damals auch verständlich, warum er weltweit auf der Suche nach Sicherheit war.
profil: Das kasachische Regime hat Aliyev über Jahre hartnäckig vorgeworfen, hunderte Millionen Dollar gestohlen und außer Landes verbracht zu haben. Brandstetter: Diese Frage war Gegenstand intensiver Untersuchungen in Österreich. Es war Sache unabhängiger Gerichte, diese Vorwürfe zu bewerten. Bis heute existiert meines Wissens nur eben keine rechtskräftige Entscheidung, aus der man ableiten könnte, dass seine Vermögenswerte krimineller Herkunft gewesen wären.
profil: Aus den Datensätzen, welche der panamaischen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca abhanden kamen, geht hervor, dass auch Aliyev und Familie die Dienste der Anwälte in Panama in Anspruch nahmen. Belegt ist die Errichtung mehrerer Briefkästen. Wissen Sie etwas über Aliyevs Verbindungen zu Mossack Fonseca? Brandstetter: Nein. Davon weiß ich überhaupt nichts. Bis vor wenigen Tagen kannte ich diesen Namen nicht.
Ich war aber in die verrechnungstechnischen Fragen zu keinem Zeitpunkt eingebunden
profil: 2014 berichtete das Magazin „Format“ (Anm.: heute „trend“) von einem ungewöhnlichen Geldtransfer. Demnach überwies der Aliyev zugerechnete panamaische Briefkasten Lofro Management Inc. Anfang 2008 von einem Liechtensteiner Bankkonto in Summe 130.700 Euro auf ein Ihnen zuzurechnendes Bankkonto in Liechtenstein. Wie kam es dazu? Brandstetter: Es handelte sich um Honorare für Leistungen, die ich für Batliner-Gasser in Liechtenstein erbracht hatte, und die auch ausschließlich über liechtensteinische Banken bezahlt wurden. Ich war aber in die verrechnungstechnischen Fragen zu keinem Zeitpunkt eingebunden, da müssen Sie die Kanzlei Gasser fragen (Anm. siehe unten).
profil: Dass ich das richtig verstehe: Ein österreichischer Rechtsberater legt einer Liechtensteiner Anwaltskanzlei eine Rechnung und die bezahlt diese über einen panamaischen Briefkasten, der allem Anschein nach einem kasachischen Klienten gehört? Brandstetter: Ich sage es Ihnen noch einmal und in aller Deutlichkeit: Ich war in die Art der Verrechnung nicht eingebunden. Die Kanzlei hat die Rechnung vorgelegt, ich habe sie unterschrieben, das Honorar wurde überwiesen. Punkt. Soweit mir bekannt ist, wurde auch das von den Behörden untersucht.
profil: Sie werden zugestehen, dass das Fragen aufwirft. Brandstetter: Die Honorarnote, die Sie ansprechen, muss ungefähr neun Jahre alt sein. Dass damals eine Liechtensteiner Anwaltskanzlei im Auftrag eines Mandanten auch über Offshore-Firmenkonstruktionen verfügte, war nun wirklich nicht ungewöhnlich und kein Beweis für illegale Handlungen. Ich habe gewusst: Wenn die Kanzlei Gasser eine Rechnung vorformuliert und zur Honorierung meiner Ansprüche zur Unterschrift vorlegt, dann ist das in Ordnung. Die Kanzlei hatte damals wie heute in Liechtenstein einen guten Ruf. Sonst hätte ich für diese auch nicht tätig sein wollen.
profil: Haben Sie mehr als die eine Zahlung über den Umweg Panama erhalten? Brandstetter: Ich kann nur sagen, dass meine Leistungen für Dr. Aliyev in Liechtenstein über Batliner-Gasser abgerechnet wurden. Das Honorar kam auch nicht aus Panama, sondern immer aus Liechtenstein.
Nach meinem Ausscheiden wurde ich aber noch einige Zeit in einem Register genannt
profil: Sie hatten einst auch eine Funktion in einer Aliyev zuzurechnenden Liechtensteiner Stiftung. In diesem Fall wurden Sie da je nach Lesart bis kurz vor oder kurz nach Ihrem Eintritt in die Bundesregierung als Verwaltungsrat geführt. Brandstetter: Ich hatte eine Aufsichtsfunktion in einem Unternehmen, mit operativen Tätigkeiten hatte ich nie zu tun. De facto hat meine Tätigkeit in dieser Aufsichtsfunktion schon lange vor meinem Amtsantritt geendet. Nach meinem Ausscheiden wurde ich aber noch einige Zeit in einem Register genannt, weil die Kanzlei die Löschung verspätet beantragt hatte.
profil: Hinter der Nutzung von Briefkästen steht nicht erst seit den jüngsten Panama-Enthüllungen ein Fragezeichen. Jeder, der eine solche Konstruktion nutzt, hat, wenn schon nichts verbrochen, so zumindest etwas zu verstecken. Brandstetter: Man muss sich immer ansehen, aus welchen Gründen jemand etwas zu verstecken hat. Nicht alles muss gleich illegal sein. Der Fall Aliyev war insofern besonders, als er damals für uns nachvollziehbare Gründe hatte, für sich persönlich, seine Familie und sein Vermögen sichere Häfen zu finden. Generell besteht aber gar kein Zweifel daran, dass Offshore-Destinationen, weil sie auch leicht für illegale Zwecke missbraucht werden können, ein globales Problem darstellen, das nur global gelöst werden kann.
Wie soll jemand, der mit einer Mindestrente auskommen muss, verstehen, dass diese Schlupflöcher nicht geschlossen werden?
profil: Das hören wir nach jedem Leak. Brandstetter: Weil das Problem bis heute besteht. Denken Sie nur an die Möglichkeiten, die sich etwa aus europäischen Doppelbesteuerungsabkommen mit gewissen Offshore-Destinationen ergeben. Denken Sie an die Möglichkeiten, die das Vereinigte Königreich hier bietet. Der Finanzminister hat erst jüngst richtigerweise darauf hingewiesen, dass man bei amerikanischen Trust-Konstruktionen als wirtschaftlich Berechtigter auch heute völlig anonym bleiben kann. Das ist nicht in Ordnung. Gerade im Bereich des Steuerbetrugs existieren nach wie vor zahlreiche Schlupflöcher. Wenn ich nur daran denke – da werde ich zornig. Und da fällt mir auch wieder der Fall des österreichischen Steuerbetrügers ein, der sich vor einigen Jahren nach Brasilien absetzen konnte. Heute geht das nicht mehr, weil wir 2014 mit Brasilien ein Auslieferungsabkommen erreicht haben. Steuerbetrug ist Diebstahl am Steuerzahler und war nebenbei bemerkt in Österreich zu lange ein Kavaliersdelikt. Heute ist das Bewusstsein ein anderes. Wie soll jemand, der mit einer Mindestrente auskommen muss, verstehen, dass diese Schlupflöcher nicht geschlossen werden? So werden Wutbürger gezüchtet. Ich verstehe das sehr gut, und wir tun ja auch etwas dagegen.
profil: Steuerbetrüger sind das eine. Die legale Steuervermeidung durch Konzerne das andere. Brandstetter: Auch das ist ein globales Thema. Es ist meine feste Absicht, Schlupflöcher zu schließen und auch in meinem Kompetenzbereich dazu beizutragen. Es gibt nur eben nach wie vor internationale Usancen, die hinderlich sind, weil sie die Einhaltung von Compliance-Regeln zu einem Wettbewerbsnachteil machen. Der Ehrliche ist dann der Dumme, und das darf nicht sein! Soweit es Österreich betrifft, haben wir in diesem Bereich zuletzt viel gemacht. Die neuen Bestimmungen in Zusammenhang mit der Steuerreform und der Novellierung des Strafgesetzbuches sind ganz wesentliche Fortschritte. Steuerhinterziehung zum Beispiel gilt heute als kriminelle Vortat zur Geldwäsche. Auch die Eigengeldwäsche, also das Verbergen von Beute aus der eigenen Straftat, ist strafbar. Im Zuge der StGB-Novelle, die mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten ist, wurde die Strafbarkeit für Geldwäsche im Ergebnis ziemlich verschärft. Oder das zentrale Kontenregister …
Wir müssen hier endlich auch international etwas bewegen
profil: Das scharf kritisiert wurde. Brandstetter: Man darf sich da nicht beirren lassen, das ist ein echter Fortschritt. Staatsanwälte müssen nun nicht mehr alle Banken abklappern, um festzustellen, ob jemand überhaupt ein Konto in Österreich hat. Nur dann, wenn sie wirklich in die Konten einschauen wollen, brauchen sie eine richterliche Bewilligung. Das wird vieles sehr vereinfachen und beschleunigen und den Kampf gegen den Steuerbetrug erleichtern. Aber wie schon erwähnt: Wir müssen hier endlich auch international etwas bewegen. Ich bin dazu bereits in Kontakt mit dem Finanzminister, und wir werden gemeinsam und unter Beiziehung der besten internationalen Experten aufrüsten, wo immer wir können. Der Kampf gegen Steuerbetrug und Geldwäscherei, national wie international, ist mir ein persönliches Anliegen.
profil: Wie glaubwürdig ist Wolfgang Brandstetter, wenn er sich gegen Steuerhinterziehung und Geldwäscherei positioniert, wo er doch bis vor einigen Jahren für eine Liechtensteiner Kanzlei arbeitete, die sich lange als Schutzpatron der Steueroptimierer definierte? Brandstetter: Man kann der Kanzlei Gasser nach meinem persönlichen Eindruck, den ich durch meine Tätigkeit dort gewonnen habe, ganz gewiss nicht vorwerfen, dass sie berufsrechtliche oder sonstige Vorschriften verletzt hätte. Ich habe dort sehr viel gelernt, internationale Erfahrung gesammelt. Ich war eben nicht immer nur in geschützten Werkstätten tätig. Ich habe aber auch gelernt, dass es wichtig ist, genau zwischen legaler Steueroptimierung und illegaler Steuerhinterziehung zu unterscheiden, und ich weiß aufgrund dieser Erfahrungen, wo man international ansetzen muss. Das verdanke ich meiner Tätigkeit in Liechtenstein. Ich muss aber damit leben, dass gerade in der Causa Aliyev immer wieder dieselben alten Vorwürfe gegen mich erhoben werden, auch wenn sie längst widerlegt sind. Ich habe nichts zu verbergen. Ich kann mich aber auch aus berufsrechtlichen Gründen, insbesondere die Verschwiegenheitspflicht, schwer dagegen wehren, dass aus politischem Kalkül meine frühere Tätigkeit als Strafverteidiger an jenen Maßstäben gemessen wird, die heute für mich als Justizminister gelten. Aber wie sagte mir jüngst ein Redakteur: „Das ist der Preis dafür, wenn man in die Politik geht.“
"Sehr sorgfältig und vorsichtig"
Was leistete Brandstetter für die Liechtensteiner Kanzlei Gasser? Und was hatte es mit dem Honorar auf sich, das 2008 via panamaischem Aliyev-Briefkasten bezahlt wurde? Aus einer profil übermittelten Stellungnahme des Liechtensteiner Anwalts Johannes Gasser.
„Professor Brandstetter war jahrelang als internationaler Strafrechtsexperte in verschiedenen Causen für unsere Kanzlei tätig, in Liechtenstein, wo er auch mehrere öffentliche Verhandlungen beim Landgericht Vaduz für uns absolviert hat, insbesondere aber auch in Deutschland.
Sämtliche seiner Tätigkeiten wurden über unsere Kanzlei abgerechnet, verrechnungstechnisch wurde dies von unserer Kanzlei erledigt, er hatte persönlich mit der Administration nichts zu tun. Zahlungen seitens der Klienten für auf unserem Kanzleipapier geschriebene und von ihm unterfertigte Honorarnoten erfolgten auf unterschiedliche Konten der Kanzlei, darunter auch auf ein Geschäftskonto, auf welchem beide, Professor Brandstetter als assoziierter Berater und die Kanzlei, zeichnungsberechtigt waren. Wenn eine Rechnungslegung direkt an Gesellschaften erfolgte, so geschah dies auf ausdrücklichen Wunsch des beziehungsweise der jeweiligen Klienten, was nicht unüblich ist. Die fragliche Zahlung erfolgte von einem Konto einer liechtensteinischen Bank auf ein anderes liechtensteinisches Bankkonto, wobei die Mittelherkunft selbstverständlich sorgfältig geprüft wurde.
Mit Offshore-Firmenkonstruktionen war er als strafrechtlicher Rechtsberater nicht befasst. Er wurde vielmehr beigezogen, wenn es um die Beurteilung eines allfälligen strafrechtlichen Hintergrundes von Mandanten und ihrer Vermögenswerte ging. Er galt dabei als sehr sorgfältig und vorsichtig. Es kam vor, dass wir auf seine Empfehlung Mandate ablehnten oder zurücklegten oder pflichtgemäß den Kontakt mit den Behörden aufnahmen. Gerade unsere Kanzlei ist ein Beispiel dafür, wie durchgängig und erfolgreich Liechtenstein in den letzten Jahren Compliance in jeder Beziehung umgesetzt hat, was ja mittlerweile auch von der OECD bestätigt wurde.“