netzpolitik.org-Blogger Andre Meister: „Wir werden weitermachen“
WICHTIG: Die Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen gegen netzpolitik.org eingestellt. Das Interview wurde vor der Einstellung des Verfahrens geführt.
profil: Fürchten Sie immer noch, dass Sie ins Gefängnis kommen? Andre Meister: Genauso steht es in dem Brief, den mein Kollege Markus Beckedahl und ich am 24. Juli vom Generalbundesanwalt bekommen haben. Demzufolge wird uns eine derart schwere Straftat vorgeworfen, dass eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr droht – im Höchstfall lebenslänglich. Juristisch gesehen sind die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen uns keineswegs gestoppt oder eingestellt worden. profil: Aber die Reaktion der Öffentlichkeit auf die Ermittlungen gegen Sie war überwältigend. Zudem hat SPD-Justizminister Heiko Maas den zuständigen Generalbundesanwalt Harald Range in die Frühpension geschickt. Damit ist doch die Angelegenheit de facto für Sie ausgestanden, oder nicht? Meister: Keineswegs, weil sich am Status der Ermittlungen nichts geändert hat. Weder die Einstellung ist erfolgt noch eine Herabstufung des Vorwurfs von Landesverrat auf Dienstgeheimnisverrat. Auch haben wir nicht schriftlich bekommen, dass wir nicht überwacht werden. Außer der großen Solidarisierung hat sich also aus unserer Sicht nichts geändert.
profil: Im Großen betrachtet: Ist all das nur ein Lapsus von übereifrigen Staatsdienern in Justiz- und Geheimdienstkreisen? Oder wird das politische Klima in Deutschland repressiver und die Pressefreiheit zum gefährdeten Gut? Meister: Wir verstehen das durchaus als Einschüchterungsversuch und Angriff auf die Pressefreiheit. Der Vorwurf des Landesverrats ist eine der größten Keulen der deutschen Strafverfolgung. So etwas haben wir vorher nur aus dem Geschichtsbuch gekannt. Aber inwiefern darüber hinaus die politische Großwetterlage in die Ermittlungen gegen uns hineinspielt, das kann ich schwer beurteilen. Es ist auch gerade nicht die Zeit, darüber nachzudenken – wir befinden uns mitten im Klein-Klein dieses Verfahrens.
profil: Auslöser der Ermittlungen war, dass Sie in Ihren Einträgen auf netzpolitik.org aus vertraulichen Dokumenten des deutschen Bundesamts für Verfassungsschutz zitiert haben. Sie betreffen eine neue Abteilung, die „Erweiterten Fachunterstützung Internet“ (EFI). Ist es denn so schlimm, wenn ein Geheimdienst heutzutage danach strebt, das Internet effizienter zu überwachen? Meister: Gerechtfertigt oder nicht, uns geht es darum, eine öffentliche Debatte zu ermöglichen. Politiker, Juristen und die Öffentlichkeit müssen wissen, was in diesem Bereich geschieht. Diese Debatte findet nämlich momentan nicht statt, weil Dinge im stillen Kämmerlein festgelegt werden. Derzeit können sich nicht einmal deutsche Bundestagsabgeordnete eine Meinung bilden, wie weit die Kompetenzen und Befugnisse des Verfassungsschutzes gehen sollen. Mitunter äußern sie sich erst dann, wenn sie durch unsere Berichterstattung von solchen Dingen erfahren. Das ist zum Beispiel im Fall der sogenannten Serverüberwachung geschehen. Diese wurde von Abgeordneten als unverhältnismäßig für einen Inlandsgeheimdienst kritisiert, nachdem wir darüber berichtet hatten. Debatten entstehen eben erst, wenn Dinge öffentlich werden.
profil: IS-Sympathisanten koordinieren sich über soziale Netzwerke im Internet, genauso wie etwa die Mitglieder des rechtsterroristischen NSU. Sind die Überwachungsbemühungen des Staates für Sie nicht nachvollziehbar? Meister: Wir müssen uns als Gesellschaft fragen: In welchem Verhältnis steht das Aufklärungsinteresse von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten zu anderen Grundfreiheiten? Welche Abwägungen und Widersprüche gibt es hier? Diese Fragen darf man keinesfalls allein den Sicherheitsbehörden überlassen. Sonst geschieht genau das, was wir in den vergangenen Jahren in der Affäre um Edward Snowden gelernt haben: Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung haben einige Geheimdienste eine Komplettüberwachung der digitalen Technik installiert, ohne jedwede Rechenschaftspflicht, Kontrolle und Informierung von substanziellen Teilen der Öffentlichkeit. profil: Wo überschreitet der deutsche Verfassungsschutz seine Kompetenzen? Meister: Dazu muss ich etwas vorausschicken: Der deutsche Bundesverfassungsschutz ist als Inlandsgeheimdienst nur befugt, sogenannte Individualüberwachungsmaßnahmen durchzuführen – und keine Massenüberwachung. Diese ist allein dem Bundesnachrichtendienst (BND) vorbehalten, also dem Auslandsgeheimdienst. Der BND darf seine Erkenntnisse zwar an den Verfassungsschutz weiterleiten, aber Letzterer darf sie nicht selbst erheben. Das hat sich aus historischen und verfassungsrechtlichen Gründen so entwickelt.
profil: Und dagegen verstößt der Verfassungsschutz? Meister: Das geht aus den Dokumenten hervor, die wir veröffentlicht haben. Der Verfassungsschutz spricht in ihnen selbst davon, Massendaten im Internet auszuwerten – also etwas zu tun, zu dem er nicht befugt ist. Es geht ihm nicht mehr nur um die Aktivitäten einzelner, verdächtiger Personen, sondern darum, eine riesige Menge an Überwachungsdaten in Analyse-Tools zu werfen, um daraus neue Erkenntnisse zu gewinnen. Dabei kann es sich um Beziehungsnetzwerke, Bewegungsprofile oder zuvor unbekannte Verbindungen zwischen verschiedenen Abhörmaßnahmen handeln. Es ist eine Rasterfahndung mithilfe einer riesigen Datenbank. Wenn man der Meinung ist, dass dies legitim ist, darf man ruhig die Gesetze ändern, um dem Verfassungsschutz die entsprechenden Befugnisse zu geben. Aber bitte im Parlament – und nicht, weil der Geheimdienst das für sich selbst so entscheidet.
profil: Nehmen wir folgendes Szenario an: Der Verfassungsschutz erhebt, welche Personen Propagandamaterial im Internet konsumieren. Und diese gleicht er ab mit jenen, die schon einmal polizeilich aufgefallen ist. Daraus ergeben sich Verdachtslagen. Ist das nicht eine wünschenswerte Ermittlungsarbeit? Meister: Man müsste zahlreiche offene Punkte klären, bevor man dieses Szenario seriös bewertet: Was ist diese sogenannte terroristische Propaganda? Welche Daten werden mit welchen anderen abgeglichen? Auf welche Datenbanken haben die Dienste Zugriff, und woher stammen die Daten? Das alles müsste sich ein Jurist anschauen. Ich gebe allerdings zu bedenken: Viel wichtige Ermittlungsarbeit scheitert ganz und gar nicht daran, dass es zu wenige Daten gibt – zum Beispiel beim Nazi-Terror des NSU. profil: Was ist hier schiefgegangen? Meister: In diesem Fall wurden zwar Dutzende sogenannte Funkzellenabfragen gemacht. Man sammelte Mobilfunkverbindungsdaten von Millionen Menschen, die an den Tatorten zusammengekommen waren. All das wurde gerastert. Aber es kam trotz all dieser Mühen kein Verdächtiger oder brauchbarer Hinweis raus, weil man einfach in die völlig falsche Richtung ermittelte – in Richtung Waffenhandel, Drogen und Glücksspielmafia statt Rechtsterrorismus.
profil: Inwiefern soll der Verfassungsschutz überhaupt polizeiliche Ermittlungsarbeit miterledigen? Meister: Strafverfolgung ist nicht die Aufgabe des Inlandsgeheimdiensts. Gerade in Sachen NSU sind sich die Polizei und der Geheimdienst – samt seiner V-Leute – ja in die Quere gekommen, statt einander zu unterstützen. Nicht erst seither gibt es die Forderung, den Inlandsgeheimdienst komplett aufzulösen und die Strafverfolgung konsequent von Polizeibeamten machen zu lassen. Dann würde sich die Ermittlungsarbeit vielleicht stärker danach richten, ob es konkrete Hinweise auf illegale, strafbare Handlungen gibt. Dass es Terroristen gibt, bedeutet nicht, dass der Geheimdienst alles machen darf. Es bedeutet nicht einmal, dass er die richtige Institution für deren Bekämpfung sein muss. profil: Die Landesverrats-Affäre hat in Deutschland zu einer handfesten politischen Krise geführt. Ist die Absetzung von Generalbundesanwalt Range der letzte Schritt, oder werden noch weitere folgen? Meister: Ich will keine Prognosen abgeben, aber es haben ja bereits einige Politiker darauf hingewiesen, dass Range ein einfaches Opfer war. Der eigentlich Verantwortliche ist unserer Ansicht nach Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Er hat die Strafanzeigen gestellt – und in ihnen unsere Namen genannt. Zudem hat er in einem Gutachten auch noch geschrieben, dass es sich bei den Dokumenten, die wir zitiert haben, um Staatsgeheimnisse handle. Damit hatte der Generalbundesanwalt eigentlich keine andere Wahl, als wegen Landesverrats zu ermitteln.
profil: Wie steht es um die Verantwortung von CDU-Innenminister Thomas de Maizière? Meister: Ich werde hier keine Rücktrittsforderungen stellen, aber er ist es, in dessen Geschäftsbereich der Verfassungsschutz fällt. profil: Wie wird sich die Causa auf Ihre Arbeit auf netzpolitik.org auswirken? Meister: Wir erleben gerade eine immense Solidarisierung und haben rund 100.000 Euro an Spenden erhalten. Deshalb können wir unsere Arbeit nicht nur fortsetzen, sondern sogar ausbauen. Wir werden weitermachen, wie wir es für richtig halten. profil: Werden Sie weiterhin vertrauliche Dokumente des Geheimdienstes veröffentlichen? Meister: Auf jeden Fall, sofern es uns notwendig erscheint.
Infobox: „Landesverrat“: Eine Chronologie
Der Berliner Blog „netzpolitik.org“ setzt sich vornehmlich mit digitalen Freiheitsrechten auseinander. Im Februar und April zitiert „netzpolitik“-Redakteur Andre Meister (Interview oben) aus vertraulichen Unterlagen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen erstattet daraufhin Anzeige gegen Meister, „netzpolitik“-Gründer Markus Beckedahl sowie den unbekannten Übermittler der Unterlagen. Außerdem legt das BfV ein Rechtsgutachten vor, in dem der Tatbestand des Landesverrats gerechtfertigt wird. Nun beginnt der zuständige Generalbundesanwalt Harald Range zu ermitteln. Als der Fall Ende Juli in der Öffentlichkeit bekannt wird, rückt jedoch SPD-Justizminister Heiko Maas von Range ab. Er sieht den Tatbestand des Landesverrats nicht erfüllt und lässt weitere Gutachten stoppen. Range spricht daraufhin von „einem unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“. Maas lässt Range zwangsweise frühpensionieren, er spricht von einem Vertrauensbruch. In den vergangenen Tagen sind in der Affäre auch zunehmend CDU-Innenminister Thomas de Maizière und BfV-Chef Maaßen unter Beschuss geraten: Letzterer hat die Anzeige gegen die beiden Blogger ursprünglich eingebracht, Ersterer hat dies gebilligt.