Brände in Griechenland: Wann zahlt die Versicherung?
Es ist die größte Evakuierungsaktion in der Geschichte Griechenlands: Auf der Urlaubsinsel Rhodos tobt seit Tagen ein Großbrand, Zehntausende Menschen mussten in Sicherheit gebracht werden. In anderen beliebten Urlaubsländern wie Italien und Spanien herrschen Hitzewellen und Temperaturen bis zu 50 Grad. Aber wie können Betroffene sich schützen – und wann kann man eine Reise stornieren? profil hat bei der Reiserecht-Expertin und ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner nachgefragt.
Kann man sich gegen Angst versichern?
Waldbrände in Urlaubsregionen sind ein Stornogrund. Steht die Reise unmittelbar bevor und es gibt eine Gefahr am Urlaubsort, brauche man keine Versicherungen, dann greift das Pauschalreisegesetz, erklärt die Expertin. Voraussetzung: Es handelt sich um eine Pauschalreise, also ein Paket aus Transport und Unterkunft, das über ein Reisebüro, einen Veranstalter oder auch online gebucht wurde. Das Gesetz habe da klare Vorgaben: Wenn der Urlaub durch außergewöhnliche und ungewöhnliche Ereignisse derart beeinträchtigt ist, dass der Urlaubswert nicht mehr gegeben ist, dann kann die Reise kostenfrei storniert werden. Anders ist es bei Individualreisen wird es komplizierter: Wenn man getrennte Buchungen für Flug und Hotel vorgenommen hat, muss man sich mit den jeweiligen Vertragspartnern in Verbindung setzen und die konkrete Situation abklären. Andererseits, so Pronebner: „Gegen die Angst vor Naturkatastrophen oder das Gefühl, nicht verreisen zu wollen, kann man sich nicht versichern.“
Wer trägt im Fall der griechischen Waldbrände die Verantwortung: der Reiseveranstalter – oder der Reisende?
Grundsätzlich gilt: Wenn man in ein Land reist, in dem immer wieder Waldbrände oder Stürme auftreten, dann sollte das Reisebüro auf die Gefahren hinweisen, aber auch die Reisenden selbst haben die Verantwortung, sich zu erkundigen, wo sie ihre Ferien verbringen. Man muss indes nicht davon ausgehen, dass im Juli auf einer griechischen Insel ein enormer Waldbrand, wie jetzt auf Rhodos, ausbricht, so die Expertin. Eine Verantwortung könnte in dem aktuellen Fall auch die griechischen Behörden treffen, die die Veranstalter vor den Gefahren waren müssen, so Pronebner.
Soll man sich vor Reisen registrieren lassen?
Früher wurde nur bei Fernreisen und langen Aufenthalten dazu geraten, sich beim Außenministerium registrieren zu lassen, erzählt Pronebner. Heute empfiehlt sie, sich vor jeder Reise registrieren zu lassen. Im Falle einer Katastrophe könne das Außenministerium dann schneller reagieren, mit den Veranstaltern Kontakt aufnehmen und zudem die Reisenden gezielt mit SMS-Nachrichten warnen. Außerdem weiß das Ministerium dann genau, wie viele Menschen in Gefahr sind. Dieser zusätzliche Schutz hat seit Corona noch eine ganz neue Dringlichkeit erfahren, so die Expertin. Denn während der Pandemie war es für Reisende wichtig, welche Länder Gesetze verändert haben oder neue Maßnahmen und Sanktionen eingeführt haben. Pronebner hält außerdem fest: Seit Corona sei zu beobachten, dass sich Reisende heute besser über die Urlaubsländer, über Versicherungen und medizinische Versorgungen vor Ort informieren würden: „Die Menschen waren nach der Pandemie so ausgehungert, dass man Reisen heute besonders sicher und perfekt haben möchte.“
Juristin Verena Pronebner: „Gegen die Angst vor Naturkatastrophen oder das Gefühl, nicht verreisen zu wollen, kann man sich nicht versichern.“
Kann man aus medizinischen Gründen von einer Reise zurücktreten?
Das Pauschalreisegesetz von 2018 nimmt laut der Expertin mehr Rücksicht auf die individuellen Probleme der Reisenden. Grund dafür ist das vor gut zehn Jahren in Südamerika grassierende Zika-Virus, das vor allem für schwangere Frauen besonders gefährlich war und zu individuellen Reisestornierungen führte. Die Corona-Pandemie der letzten Jahre habe die Situation noch einmal verändert. Zum Beispiel könnten Menschen mit Asthmaerkrankungen durch Rauchentwicklung bei Waldbränden schlimmer betroffen sein als durchschnittliche Reisende.
Welche Versicherungen sind unbedingt notwendig?
Es komme sehr stark darauf an, ob man allein oder in der Gruppe, mit Kindern oder älteren Menschen verreise, so die Juristin. Heißt: Welche Risiken kann ich voraussehen und vielleicht schon vor der Abreise abwehren? Für eine Familie mit Kindern empfiehlt die Expertin eine Reiseabbruchversicherung, um auch eine kurzfristige Erkrankung abfedern zu können und mit einem ärztlichen Attest die etwaigen Kosten erstattet zu bekommen. Das Gleiche gilt bei Reisen mit Menschen mit Vorerkrankungen oder mit älteren Personen. Bei einer Reisekrankenversicherung ist zu beachten, welche Leistungen durch die E-Card abgedeckt werden. Außerdem ist es sinnvoll, sich anzusehen, welche Leistungen die Kreditkarte abdeckt – das können medizinische Leistungen oder Versicherung des Reisegepäcks sein.
Darf ich im Wald rauchen?
Der Faktor Mensch ist die größte Gefahr für den Wald: Immer wieder werden Waldbrände durch glühende Zigarettenstummel, Brandstiftung oder Lagerfeuer ausgelöst. So auch beim Waldbrand in Hirschwang an der Rax im Jahr 2021. Im Forstgesetz von 1975 wird geregelt, dass im Wald und in Waldnähe das Entzünden oder Unterhalten von Feuer durch nicht befugte Personen und auch der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen verboten ist. Wer unbefugt eine Feuerstelle errichtet, ist laut Landwirtschaftsministerium mit einer Strafe bis zu 3630 Euro oder Arrest bis zu zwei Wochen zu bestrafen. Wer zum Beispiel glimmende Rauchwaren (etwa Zigarettenstummel) im Wald wegwirft, ist mit bis zu 150 Euro zu bestrafen. Wenn durch derartige Handlungen ein Waldbrand verursacht wurde, kann auch eine gerichtliche Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuches gegeben sein. Hier sieht die Justiz ein Strafmaß von einem bis zu 10 Jahre vor, bei Todesfolge sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren.