Ist Facebook zu streng?

Ein deutsches Gericht urteilt, wo rechter Hass - noch nicht - beginnt.

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Lange Zeit musste sich Facebook den Vorwurf gefallen lassen, schlimme Hasspostings zu dulden. Seither hat sich viel getan. Der Social-Media-Konzern hat Richtlinien erarbeitet, denen alle Inhalte entsprechen müssen, andernfalls werden sie gelöscht. Diese "Community Standards" sind auf Facebook nachzulesen. "Hassrede" werde "grundsätzlich nicht zugelassen". Darunter versteht Facebook auch Angriffe auf Personen aufgrund ihres Einwanderungsstatus. So weit die Theorie. In der Praxis führte diese Regelung unter anderem dazu, dass Facebook-Beiträge gelöscht wurden, die auf die "Gemeinsame Erklärung 2018" verwiesen. Dabei handelt es sich um eine Art Manifest rechter Intellektueller, die im März dieses Jahres in zwei Sätzen ihre Kritik an der Migrationspolitik der deutschen Bundesregierung so äußerten: "Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird." Diese Erklärung wurde etwa von Alexander Gauland, dem Vorsitzenden der rechten AfD, begrüßt. Kritiker wie die österreichische Extremismusforscherin Julia Ebner wandten ein, dass mit dem Manifest "Fakten verfälscht" würden. Bewusst werde der falsche Eindruck erweckt, es gebe "nach wie vor illegale Massenimmigration, und die Situation sei außer Kontrolle".

Landesgericht entschied

Hatte Facebook also recht, Beiträge zu löschen, die auf die "Gemeinsame Erklärung 2018" verwiesen? Nein, entschied nun das Landgericht Bamberg in einem Urteil, das der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vorliegt. Facebook dürfe Regeln definieren, was als unzulässige Hassrede gelte; die Auslegung müsse allerdings eng sein, wenn die Meinungsfreiheit der Nutzer dabei eingeschränkt werde. Gemäß einer solchen engen Interpretation könne die "Gemeinsame Erklärung 2018" keine Form der Hassrede darstellen, so das Gericht.