Marine Le Pen be ihrem Prozess
Frankreich

Marine Le Pen: Auf der Suche nach der verlorenen Kandidatur

Was die Unterstützer von Marine Le Pen verschweigen, wenn sie „Politjustiz!“ rufen. Und weshalb die Verurteilte 2027 vielleicht doch zur Wahl antreten darf.

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Dreimal ist Marine Le Pen bereits bei Präsidentschaftswahlen angetreten, jedes Mal ist sie unterlegen. Allerdings schnitt die Spitzenkandidatin der Rechtsaußen-Partei Rassemblement National von Mal zu Mal besser ab. 2012 wurde sie im ersten Wahlgang Dritte, 2017 erreichte sie erstmals die Stichwahl, und 2022 erzielte sie mit mehr als 41 Prozent der Stimmen in der Stichwahl gegen Emmanuel Macron ihren bisher größten Erfolg. Kein Wunder, dass sich die 56-Jährige Hoffnungen macht, bei den kommenden Wahlen im Jahr 2027 ihr politisches Lebensziel zu erreichen und Madame la Présidente de la République zu werden. Eine jüngste Umfrage des Instituts Ifop sieht Le Pen im ersten Wahlgang unangefochten auf Platz eins.

Doch Le Pens Ambitionen könnten durch das Verdikt des Pariser Strafgerichts am Montag der abgelaufenen Woche zunichtegemacht worden sein. Die Parlamentsabgeordnete wurde wegen Veruntreuung zu einer Haftstrafe mit Fußfessel von zwei Jahren, dazu zwei weiteren auf Bewährung, einer Geldstrafe sowie zum Verlust des passiven Wahlrechts für fünf Jahre verurteilt. Letzteres bedeutet: Le Pen darf 2027 nicht kandidieren.

„Wann werden wir den lebenslangen Entzug des passiven Wahlrechts einführen?“
 

Marine Le Pen in einem TV-Interview 2013

Ihre Mitstreiter und Sympathisanten halten die Entscheidung für einen ungeheuren Skandal. In Frankreich herrsche anstelle der Demokratie eine „Tyrannei der Justiz“, empörte sich Jordan Bardella, Parteichef des Rassemblement National. Elon Musk, globaler Agitator im Dienst der US-Regierung, postete seine Anklage wie üblich auf seiner Plattform X: „Wenn die radikale Linke auf demokratischem Weg nicht gewinnen kann, missbraucht sie die Justiz, um ihre Gegner einzusperren.“ In Österreich stiegen FPÖ-Politiker auf die Barrikaden, schließlich sitzen sie gemeinsam mit dem Rassemblement National in einer Fraktion im EU-Parlament. Die Nationalratsabgeordnete Susanne Fürst, eine Juristin, fällte in einem Video des hauseigenen Senders „FPÖ-TV“ selbst ein Urteil: Marine Le Pens „einzige wahre Schuld liegt darin, dass sie die Favoritin bei dieser Wahl wäre und eventuell sogar gewinnen würde.“ Das werde durch einen „Schulterschluss zwischen Systemparteien und der Justiz“ verhindert, so Fürst.

Ist eine Politjustiz am Werk?

Hat sich Frankreichs Justiz zum Ziel gesetzt, Marine Le Pen als Staatspräsidentin zu verhindern? Ehe man diesen Schluss zieht, sollte man sich den Kriminalfall ansehen, der dem Urteil gegen Le Pen zugrunde liegt.

Robert Treichler

Robert Treichler

Ressortleitung Ausland, stellvertretender Chefredakteur