Strafmaß-Verkündung

Pistorius-Prozess: Fünf Jahre Haft für fahrlässige Tötung

Pistorius-Prozess. Fünf Jahre Haft für fahrlässige Tötung

Drucken

Schriftgröße

Das Strafmaß verkündete Richterin Thokozile Masipa am Dienstag in Pretoria. Zudem verurteilte sie den Sportler zu drei Jahren Haft wegen rücksichtslosen Gebrauchs einer Waffe. Dieser Teil der Strafe wurde auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Zwei Wochen Zeit für Berufung
Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft kündigten zunächst Berufung an. Sie haben dafür bis zu zwei Wochen Zeit. Ein Berufungsverfahren würde die Vollstreckung der Gefängnisstrafe bis zur Entscheidung durch das Oberste Gericht Südafrikas aussetzen.

Die Anklage hatte zuvor eine mindestens zehnjährige Haftstrafe verlangt. Die Verteidigung hatte gefordert, dem 27-jährigen Behindertensportler wegen aufrichtiger Reue das Gefängnis zu ersparen und ihm lediglich Hausarrest aufzuerlegen.

Pistorius hatte seine 29-jährige Freundin in der Valentinsnacht 2013 durch eine geschlossene Toilettentür seiner Villa bei Pretoria erschossen. Vor Gericht beteuerte er unter Tränen, er habe hinter der Tür einen Einbrecher vermutet.

Mögliche Höchststrafe von 15 Jahren
Die Richterin akzeptierte diese Erklärung des beinamputierten Sportlers und wies die Mordanklage der Staatsanwaltschaft zurück. Stattdessen befand sie ihn am 12. September lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig. Dafür hätte sie nach südafrikanischem Recht eine Höchststrafe von 15 Jahren verhängen können.

Masipa warf Pistorius jedoch "grobe Fahrlässigkeit" vor. Er hätte wissen müssen, dass es für die Person dahinter kein Entkommen geben konnte. Pistorius hörte der Verkündung des Strafmaßes sichtlich angespannt, aber mit unbewegtem Gesicht zu.

Staatsanwalt Gerrie Nel hatte bei der Anhörung zum Strafmaß am vergangenen Freitag gefordert, dass die Richterin Pistorius so bestraft, wie dies die Mehrheit der Südafrikaner erwarte. Dabei seien zehn Jahre Haft das Minimum, erklärte er. Auch eine fahrlässige Tötung sei eine sehr schwerwiegende Tat.

Anwalt: "Tragischer Irrtum"
Rechtsanwalt Barry Roux hatte hingegen in seinem Schlussplädoyer betont, Pistorius bedauere sein fahrlässiges Verhalten zutiefst. Der Behindertensportler könne nicht verwinden, dass er aufgrund eines "tragischen Irrtums" den Tod seiner Geliebten verursacht habe. Er solle nur mit Hausarrest bestraft werden, da ihn das Gefängnis "endgültig brechen würde", hatte der Verteidiger gewarnt.

Masipa erklärte hingegen, auch Behinderte könnten eine Gefängnisstrafe absolvieren. Sie fügte hinzu, dass es schlecht für die Gerechtigkeit in Südafrika wäre, wenn der Eindruck entstünde, dass Reiche und Berühmte vor Gericht besser behandelt werden als Arme. Bei sonnigem Wetter demonstrierten sowohl zahlreiche Befürworter als auch Anhänger einer Haftstrafe vor dem Gerichtsgebäude.

Chronologie der Ereignisse im Fall Pistorius:

2013

14. Februar: Reeva Steenkamps Leiche wird in Pistorius' Wohnung gefunden. Der Sportler hatte die 29-Jährige durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Insgesamt gab er vier Schüsse ab. Er wird festgenommen.

15. Februar: Bei einem ersten Gerichtstermin, bei dem Pistorius Mord an seiner Freundin zur Last gelegt wird, bestreitet er den Mordvorwurf.

19. Februar: Pistorius macht geltend, er habe hinter der Klotür einen Einbrecher vermutet und "furchtbare Angst" gehabt.

20. Februar: Die Polizei teilt mit, dass in Pistorius' Wohnung Spritzen und Testosteron als Doping-Substanz gefunden wurden. Das Kosmetikunternehmen Clarins setzt eine Werbekampagne mit dem unterhalb der Knie amputierten Ausnahmesportler aus.

21. Februar: Nike stoppt die Zusammenarbeit mit Pistorius. Chefermittler Hilton Botha wird von dem Fall abgezogen, als bekannt wurde, dass er selbst des versuchten Mordes verdächtig ist.

22. Februar: Pistorius wird gegen eine Kaution von umgerechnet 75.000 Euro freigelassen.

28. März: Pistorius bekommt seinen Pass zurück und darf wieder ins Ausland reisen.

14. April: Presseberichte erscheinen, nach denen Pistorius am 6. April in zwei Lokalen in Johannesburg mit Freunden gefeiert hat.

13. August: Der Prozess wird für März 2014 angekündigt.

2014

25. Februar: Das Gericht entscheidet, dass im Saal gefilmt werden darf, aber nicht während der Aussage von Pistorius. Tonaufnahmen sind aber auch dann gestattet.

3. März: Zum Prozessauftakt sagt eine Zeugin aus, sie habe in der Tatnacht "schreckliche Schreie" einer Frau und Schüsse gehört.

10. und 13. März: Pistorius übergibt sich bei der Verlesung des Autopsieberichts und als auf dem Bildschirm im Gerichtssaal versehentlich eine Aufnahme von Steenkamps Leiche erscheint.

7. bis 15. April: Pistorius beginnt seine Aussage mit einer Entschuldigung bei Steenkamps Familie. Immer wieder bricht er im Kreuzverhör in Tränen aus und verwickelt sich auch in Widersprüche. Er bleibt aber dabei, dass er zwar geschossen hat, jedoch nicht wusste, dass sich Steenkamp in der Toilette aufhielt.

30. Juni: Nach sechswöchiger Unterbrechung, in der sich Pistorius psychiatrischen Untersuchungen unterziehen musste, erklären drei Psychiater und ein Psychologe übereinstimmend, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war.

7. August: Staatsanwalt Gerrie Nel wirft Pistorius vor, seine Version der Tatnacht erfunden zu haben und diese nun mit immer neuen Lügen zu untermauern.

8. August: Die Anhörungen enden mit dem Schlussplädoyer der Verteidigung.

11. September: Richterin Thokozile Masipa spricht Pistorius von den Vorwürfen des Mordes und des Totschlags frei.

12. September: Pistorius wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Waffengebrauchs in einem Fall schuldig gesprochen - das Strafausmaß wird noch nicht verkündet. Es liegt allein im Ermessen der Richterin.

17. Oktober: Nach viertägigen Anhörungen zum Strafausmaß fordert die Staatsanwaltschaft mindestens zehn Jahre Haft. Die Verteidigung plädiert auf Hausarrest sowie gemeinnützige Arbeit.

21. Oktober: Richterin Thokozile Masipa verurteilt Oscar Pistorius wegen der tödlichen Schüsse zu fünf Jahren Haft. Für den fahrlässigen Gebrauch einer Waffe in einem anderen Fall verhängt sie außerdem drei Jahre Haft auf Bewährung gegen den 27-Jährigen. Er wird anschließend sofort ins Gefängnis gebracht.

(APA/Red.)