Verurteilter vergiftet sich nach Urteil von UN-Tribunal

Slobodan Praljak trank nach Urteilsverkündung vor UNO-Tribunal vermutlich Gift - Laut Medienberichten am Nachmittag gestorben.

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Slobodan Praljak saß seit 2004 in den Zellen des UNO-Kriegsverbrechertribunals im Nordseebad Scheveningen in Den Haag. Der 72-Jährige hatte sich dem UN-Gericht selbst gestellt. Kurz zuvor hatte das Tribunal die Anklage gegen ihn veröffentlicht. Der Mann mit dem grau-weißen Haarschopf und einem Vollbart hatte erklärt, unschuldig zu sein.

Slobodan Praljak ist kein Kriegsverbrecher. Ich weise Ihr Urteil zurück

Das wiederholte er auch nach seiner Verurteilung zu 20 Jahren Haft am Mittwoch: "Slobodan Praljak ist kein Kriegsverbrecher. Ich weise Ihr Urteil zurück", rief er, bevor er eine Flüssigkeit - vermutlich Gift - trank. Die Urteilsverkündung wurde sofort unterbrochen und Praljak ins Krankenhaus gebracht - wo er am Nachmittag nach übereinstimmenden Medienberichten gestorben ist.

Gemeinsam mit fünf anderen Männern der ehemaligen Führungsriege der bosnischen Kroaten war er wegen schwerer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bosnien-Krieg (1992 bis 1995) angeklagt. Der 1945 in Bosnien-Herzegowina geborene Praljak war 2013 in erster Instanz zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Diese Strafe hatten die Berufungsrichter an diesem Mittwoch bestätigt. Die Untersuchungshaft seit 2004 wird von der Strafe abgezogen.

Der bosnische Kroate hatte nach Angaben des UNO-Gerichts zunächst ein hohes Amt im kroatischen Verteidigungsministerium und wurde im Krieg dann Kommandant bei den Streitkräften des selbst proklamierten Ministaates Herzeg-Bosna. In dieser Funktion war er über systematische Kriegsverbrechen gegen die muslimische Bevölkerung informiert, urteilte das Gericht. Dazu gehörten Morde und Vertreibungen.

Praljak gehörte dem Gericht zufolge mit den übrigen Angeklagten einer "kriminellen Vereinigung" an. Sie habe das Ziel gehabt, durch "ethnische Säuberung" einen rein kroatischen Staat zu errichten. Dieses Ziel sollte dem Gericht zufolge mit einer gezielten Terrorkampagne erreicht werden.