Ein behördlich heraufbeschworener Tod
Das Mädchen auf dem Foto oben heißt Madina.
Madina ist tot – ums Leben gekommen, beim Versuch, mit ihrer Mutter und fünf Geschwistern in die EU zu gelangen. Ihre Angehörigen sagen, sie seien auf der kroatischen Seite der Außengrenze von Polizisten aufgegriffen worden. Die Beamten hätten ihnen befohlen, zu Fuß nach Serbien zurückzukehren: in der Nacht, auf einer Eisenbahnstrecke.
Als die Gruppe auf den Schienen unterwegs ist, kommt ein Güterzug. Und dann liegt die 6-Jährige mit zertrümmertem Hinterkopf am Bahndamm. Ob sie von der Garnitur gestreift oder vom Sog erfasst und gegen einen Stein geschleudert wurde, ist unklar.
Schlimm? Ja. Aber es kommt noch schlimmer, wie Christoph Zotter recherchiert hat (Details im aktuellen profil).
Die Kroaten, zu denen die Flüchtlinge mit der Schwerstverletzten zurückgerannt sind, sperren die Mutter mit dem sterbenden Kind in ein Geländefahrzeug und fahren los; übergeben das Mädchen auf einem Parkplatz einem Rettungswagen; bringen die Mutter zum Unfallort zurück; und schieben sie und Madinas Geschwister sofort nach Serbien ab.
Auch wenn es die kroatischen Behörden anders darstellen: Angesichts der Schilderungen der Familie und aller vorliegenden Indizien spricht alles dafür, dass Madina bei einem so genannten Pushback zu Tode gekommen ist – der Rückschiebung von Asylsuchenden ohne rechtsstaatliches Verfahren.
Die EU darf es nicht hinnehmen, dass Asylsuchende in einem ihrer Mitgliedsstaaten derart menschenverachtend behandelt werden.
Einen Tag lang weiß die Mutter weder, wo sich Madina befindet, noch wie es ihr geht. Nach zwei weiteren Tagen wird ihr die Leiche ihrer Tochter gebracht; in ein blutgetränktes Leintuch gewickelt, das Gesicht schlammverschmiert. Wer auch immer in den letzten Minuten ihres Lebens bei Madina war: er hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, ihr die Augen zu schließen. Man möchte heulen, wenn man die Fotos sieht.
Das ist kein naiver Appell für offene Grenzen.
Aber ein Europa, das seine Grundsätze ernstnimmt, darf nicht zulassen, dass die Praxis seiner Grenzsicherung Tragödien wie diese heraufbeschwört – anders kann man es nicht nennen, wenn Behördenvertreter eine Familie mit Kindern in stockfinsterer Nacht auf eine befahrene Bahnstrecke schicken.
Die EU darf es nicht hinnehmen, dass Asylsuchende in einem ihrer Mitgliedsstaaten derart menschenverachtend behandelt werden, wie es Madina und ihren Angehörigen in Kroatien offenkundig widerfahren ist; zumindest muss sie die Umstände, unter denen das Mädchen zu Tode gekommen ist, unabhängig und penibel untersuchen (was bislang nicht geschehen ist).
Und wir alle dürfen, wenn wir leichthin über Routenschließungen, Migrationskontrolle und Abschiebungen reden, nie vergessen, dass es dabei nicht nur um Zahlen und Statistiken geht, sondern auch um Menschen wie Madina: sechs Jahre alt, gestorben am 21. November 2017.