KEINE PLASTIKWAFFE: profil druckte einige der Bauteile aus, wesentliche Teile durften aber aus rechtlichen Gründen nicht dabei sein.

Eine Waffe aus dem Internet ausdrucken? Ein Versuch

Es herrscht große Aufregung um den "Liberator" - die Plastikwaffe aus dem Internet, die angeblich jeder selbst zu Hause herstellen kann. profil versuchte, eine der Knarren auszudrucken. Wie gefährlich ist die Pistole, deren Baupläne vergangene Woche für kurze Zeit online gingen, tatsächlich?

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Der Motor surrt. Die Düse gleitet über die Arbeitsplatte. Millimetergenau drückt sie dünne Schichten von geschmolzenem Kunststoff übereinander. Es quietscht ein bisschen, dann rattert es wieder. Unaufhörlich arbeitet die Maschine, mit jeder Minute wächst das Werk.

Am Ende liegen mehr als ein Dutzend kleine Stücke aus Plastik auf dem Tisch, die Teile einer echten Waffe sein sollen. Einfach so, bei Bedarfsfall in jedem Wohnzimmer, ohne dass der Staat wissen würde, dass es sie gibt. Eine so hergestellte Waffe würde keine Seriennummer tragen, in keinem Waffenregister aufscheinen und von keinem Metalldetektor erfasst werden. Man brauchte dazu lediglich einen zehn Megabyte großen Bauplan, der sich in einer Sekunde aus dem Internet herunterladen lässt - und einen normalen 3D-Drucker.

Wird die Welt nun von nicht registrierten Plastikknarren heimgesucht? Bauen sich Kriminelle im großen Stil Schusswaffen, die ohne Piepen durch einen Metallscanner kommen? Kann nun jeder Laie eine Pistole schaffen, egal wie es um die Psyche steht? Kommt das auch nach Österreich?

Cody Wilsons "Liberator"

Dass sich diese Fragen überhaupt stellen, liegt an Cody Wilson, US-Amerikaner, 30 Jahre alt. Er baute bereits vor fünf Jahren die erste Pistole, die nur aus selbst ausgedruckten Plastikteilen bestand. Zumindest fast: Ein Nagel diente als Schlagbolzen, und weil nicht von einem Metalldetektor erkennbare Waffen in den USA seit 1988 verboten sind, musste er ein funktionsloses Stück Metall hineinschmelzen. Doch die Idee dahinter erreichte eine aufgeregte Öffentlichkeit: Wer will, kann sich mit einem 3D-Plastikdrucker seine eigene Waffe ausdrucken. Cody Wilson wurde ein bekannter Mann. Im Frühjahr 2013 drehte er ein Video, auf dem er beim Abfeuern einer Pistole zu sehen ist. Er nannte sie "Liberator", der Befreier. So wie jene Pistole aus Stanzteilen, die von den USA im Zweiten Weltkrieg gebaut und in riesigen Stückzahlen über Europa abgeworfen wurde, um dem europäischen Widerstand zu helfen, sich gegen die Nazis zu wehren.

Dass Wilson ausgerechnet diesen Namen wählt, passt zu seiner Lebensphilosophie: Er ist bekennender Anarchist, der daran glaubt, dass jeder Mensch eine Waffe besitzen solle, um frei zu sein. Er sieht sich in einer Welt gefangen, in der "das System" alles beherrscht und bekämpft werden muss. Die Verbündeten auf seiner Mission seien ausgerechnet die "rechten Populisten","Ethno-Nationalisten" und "weiße Rechtsextreme" wie der amtierende US-Präsident Donald Trump, sagt Wilson. Sie würden die bestehende Ordnung sprengen. In einem YouTube-Video fügt er hinzu, er hoffe, eine rechte Regierung in Österreich werde die EU zerstören.

Es ist nicht nur seine Waffe, sondern auch die Mischung aus zynischem Erfindergeist und umstürzlerischer Philosophie, die Wilson in die Schlagzeilen bringt. Erst Mitte Juli kündigte der Texaner an, die Baupläne für den Liberator und andere Waffen online zu stellen. Zuvor hatte er nach fünf Jahren Rechtsstreit eine außergerichtliche Einigung mit dem US-Außenministerium erzielt. Dieses hatte ihm ursprünglich verboten, die Baupläne zu veröffentlichen, da sie gegen Exportregeln verstoßen würden. Der 30-Jährige berief sich auf die Meinungsfreiheit und das Recht der US-Amerikaner, sich zu bewaffnen. Das US-Außenministerium erteilte ihm nicht nur eine Sondergenehmigung, sondern zahlte ihm auch noch 40.000 Euro an Prozesskosten. Jetzt ist die Aufregung groß, und zwar nicht nur in den USA. "Das Zeitalter der herunterladbaren Waffen beginnt", schrieb der demokratische US-Politiker Steve Israel vor wenigen Wochen in einem Gastkommentar in der "New York Times"."Die 3D-Druck-Waffen sind der herunterladbare Tod", kommentierte die Schauspielerin Alyssa Milano, die schon in der #MeToo-Bewegung eine entscheidende Rolle gespielt hatte. Donald Trump äußerte sich zur Affäre, wie für ihn üblich, auf Twitter: "Habe schon mit der NRA (der National Rifle Association, der einflussreichen US-Waffenlobby, Anm.) gesprochen, scheint nicht sehr sinnvoll zu sein!"

Pläne kursieren im Darknet

Schließlich stoppte ein Bundesgericht in Seattle vorerst die für Mittwoch, den 1. August 2018, geplante Veröffentlichung mehrerer Baupläne, um einen "potenziell großen Schaden" zu verhindern. Doch Wilson hatte einige Dateien bereits Tage zuvor hochgeladen. Die Pläne für den Liberator kursieren ohnehin seit Jahren auf versteckten Plattformen im sogenannten Darknet, wo sie für ein paar Dollar angeboten werden. Die Idee der ausdruckbaren 3D-Waffe ist nicht mehr löschbar.

Montag vergangener Woche, vormittags, in der profil-Redaktion. Zwei Klicks, und die Pläne sind heruntergeladen. Der Dateiordner trägt den Namen Liberator, darin finden sich 15 Dateien, die Namen wie Hammer, Rahmen oder Abzug tragen. Die 3D-Modelle flimmern über den Bildschirm. Es sind Baupläne, die so gut wie jeder 3D-Plastikdrucker verarbeiten kann. Der erste Schritt zur Waffe wirkt viel zu einfach.

Bereits Tage zuvor hat profil eine Anfrage beim Innenministerium gestellt: Was sagt das österreichische Gesetz zu Waffen, die aus 3D-Plastikdruckern entstehen? Es ist eine einfache Frage, deren Beantwortung in den kommenden Tagen noch für einige Unklarheiten sorgen wird.

Fest steht: Eine eigene Regelung für aus Plastik gedruckte Waffen gibt es nicht. Es ist nicht verboten, den Bauplan aus dem Internet herunterzuladen. Wer ihn allerdings speichert und dann ins Ausland weiterschickt, könnte gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen. Die Probleme im Inland beginnen mit der Herstellung. Sobald aus dem geschmolzenen Plastik eine Waffe entsteht, muss auch jemand da sein, der berechtigt ist, sie zu besitzen. Für eine Pistole - rechtlich eine Schusswaffe der Kategorie B - muss der Hersteller daher eine Waffenbesitzkarte haben, in welche die neue Waffe eingetragen werden kann. Außerdem muss das Beschussamt testen, ob die Plastikpistole auch sicher ist.

"Unser Waffengesetz ist zwar alt, aber so gelungen formuliert, dass es auch diesen Fall regelt", sagt ein Sprecher des Innenministeriums. Nachsatz: "Das Ding funktioniert aber ohnehin nicht, das zerreißt es." Selbst getestet habe man die Plastikwaffe aber noch nicht.

Testlauf

Dienstag, kurz nach Mittag. In seinem Laden an der Spittelauer Lände lädt Andreas Schwirtz ein paar Pläne in drei 3D-Plastikdrucker. Der gelernte Werkzeugmacher und Mechatroniker hat sich bereit erklärt, einen Testlauf zu wagen: Kann man den Liberator wirklich einfach so ausdrucken?

Schwirtz, der seinen 3D-Plastikdruckshop Virtu-Make zufällig in jenem Jahr eröffnete, in dem Wilson die Waffe erstmals erfolgreich testete, gilt in Österreich als Koryphäe. Auf den Tischen in seinem Geschäftslokal liegen 3D-Modelle von Zähnen, einem Oberschenkel, ein Fahrradhelm und ein paar Kugeln. Die Teile für die Pistole bastelt er aber nur für diesen einen Test, betont er. Ihn nervt, dass wegen Leuten wie Wilson nun viele Bekannte glauben, jeder könne sich problemlos eine Waffe drucken.

Ein billiger 3D-Drucker kostet wenige Hundert Euro, arbeitet meist aber nicht genau. Im professionellen Bereich kommt der Preis schnell auf mehrere Tausend. Ein einzelnes Gerät würde etwa eine Woche am Liberator drucken, schätzt Schwirtz. Weil sich diesen Aufwand kaum jemand antut, gibt es die Druckshops. Bei manchen lassen sich die Pläne hochladen, ein Programm analysiert in Sekundenschnelle, ob sie baubar sind und wie viel sie kosten. Eine kurze Testanfrage zeigt, dass sich eine Schusswaffe aber nicht so einfach bestellen lässt. Zwar schickt ein Hersteller auf Anfrage von profil ein Angebot, schreibt aber, für den Auftrag brauche es "entsprechende Genehmigungen". Am Telefon erklärt ein Techniker, er habe auf den ersten Blick erkannt, worum es sich handelt.

Damit Schwirtz die Baupläne legal ausdrucken kann, muss in der letzten Phase der Inhaber einer Waffenbesitzkarte anwesend sein, der die entstandenen Einzelteile sofort an sich nimmt. Schon ein Lauf, eine Trommel und ein Verschluss gelten in Österreich als Waffe. profil organisiert einen Waffenbesitzer, der sich für den Test zur Verfügung stellt, aber nicht genannt werden will.

Mittwoch, später Nachmittag. Während im 9. Wiener Gemeindebezirk die Druckerdüsen Schicht um Schicht die Waffe bauen, soll ein Anruf beim Innenministerium noch einmal klären, ob das Experiment auch in dieser Form legal ist. Ein Sprecher bestätigt die Versuchsanordnung am Telefon: ein Teilnehmer mit Waffenbesitzkarte, auf der die Waffe eingetragen werden kann, dazu ein Besuch in der Frist beim Beschussamt, welches dann die Sicherheit überprüfen wird - dann sollte alles passen.

Doch am Abend kommt eine Mail: "Nach Rücksprache mit unseren Rechtsexperten wäre Ihr Selbstversuch, eine Waffe aus einem 3D-Drucker auszudrucken, in Österreich strafbar!", steht da.

Waffe nur mit Gewerbeschein

Das liegt am Angstgegner jedes waffenvernarrten Anarchisten - der österreichischen Gewerbeordnung. Nur wer einen Gewerbeschein hat, so das Ministerium, dürfe eine Waffe bauen. Ohne die Lizenz sei die produzierte Waffe illegal und könne auch nicht mehr legalisiert werden. Da mache es keinen Unterschied, ob das Ding zu Testzwecken aus Plastik auf einem 3D-Drucker hergestellt wurde und sich am Ende vielleicht weder zusammenbauen noch abfeuern lässt. Bei Verstoß droht nicht nur eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3600 Euro, sondern zudem eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren wegen Besitzes einer illegalen Waffe.

Donnerstag. Bevor die Drucker in der Spittelauer Lände fertig sind, sollen Anrufe beim Beschussamt, bei Waffenbauern und Anwälten die Rechtslage klären. Zumindest in einem Punkt sind sich alle Befragten einig: die Plastikwaffe sei unbrauchbar, die Aufregung um sie übertrieben.

Wer eine Waffenbesitzkarte habe, kaufe sich eine richtige Waffe. Selbst Kriminelle würden billigere und verlässlichere Ware am Schwarzmarkt finden. Bislang wurden Plastikwaffen in Österreich noch nicht für Verbrechen verwendet, sagt das Innenministerium. Ein Mitarbeiter des Wiener Beschussamtes erzählt, dass vor Jahren bei ihm eine Plastikwaffe getestet wurde. An viel kann er sich nicht erinnern außer: "Die hat es zerrissen." Dass der Liberator so gebaut werden könne, dass er von Metallscannern nicht erkannt werde, sei möglicherweise ein Problem, sagt ein Polizist, der anonym bleiben will. Neu wäre das allerdings nicht: Schon vor 20 Jahren seien Methoden aufgetaucht, mehr will er dazu nicht sagen, um niemanden auf falsche Gedanken zu bringen.

Nur bei einer Frage ist sich niemand so richtig sicher: Wo steht im österreichische Gesetz, ob man sich in den eigenen vier Wänden eine Waffe bauen darf oder nicht?"Stimmt, das ist nicht explizit geregelt", gesteht ein Sprecher des Innenministeriums auf erneuten Anruf ein. Es gäbe bislang keine Präzedenzurteile, ob eine einzige, nur für den Eigenbau gebaute Waffe wirklich unter die Gewerbeordnung falle. In anderen Worten: Ob eine Waffenbesitzkarte zum Ausdruck des Liberators auf einem 3D-Plastikdrucker reicht oder ein Gewerbeschein nötig wäre, ist unklar.

Steuert die Welt auf ein Zeitalter der unregistrierten und nicht entdeckbaren Plastikwaffen zu?

Im Dezember 2016 führte die australische Polizei eine Razzia bei Kriminellen durch, die in Kontakt mit der kalabresischen Mafia standen. Sie konfiszierte drei im 3D-Plastikdrucker gebastelte Waffen. Im Sommer 2013 baute ein israelisches Fernsehteam den Liberator und testete ihn: Bereits beim ersten Schuss explodierte der Lauf. Das, was von der Pistole übrig blieb, schmuggelten die Reporter an allen Sicherheitschecks vorbei in die Knesset, das israelische Parlament, wo gerade Premierminister Benjamin Netanjahu eine Rede hielt.

Problem für Waffenparadies USA

Einige Regierungen haben - mitunter drakonisch - auf die Technologie reagiert: In bestimmten Regionen Chinas müssen 3D-Drucker als "Spezialindustrie" registriert werden, in Australien ist der Besitz von Bauplänen für druckbare Waffen teilweise verboten. Großbritannien verbietet ausgedruckte Plastikwaffen ebenso wie Singapur - dort steht schon auf den Besitz die Todesstrafe. Das größte Problem stellen Cody Wilson und seine Waffen-für-alle-Aktivisten aber für die USA dar. Die dortigen Waffengesetze erlauben nicht nur, dass sich nahezu jedermann zu Hause eine Waffe für den Eigenbedarf basteln kann, die er danach meist nicht einmal registrieren lassen muss, sie machen das in einigen Bundesstaaten auch noch besonders einfach: Übers Internet lassen sich die Bauteile für semiautomatische Gewehre wie das AR-15 bestellen. Jener Teil, der rein rechtlich registriert werden muss, wird dabei unfertig mit der Post geliefert und stellt somit keine Waffe dar - kann aber in weniger als einer Stunde mittels vorgefertigter Bohrkits schussfertig gemacht werden. Das so entstandene Sturmgewehr ist nicht registriert.

"Ghost Guns" wie diese tauchten in den vergangenen Jahren vermehrt in den Händen von Gang-Mitgliedern auf, bei mindestens einem Amoklauf kam ein selbst gebasteltes, unregistriertes AR-15-Gewehr zum Einsatz.

Die "Ghost Guns" sind in den USA ein wachsender Markt, der Liberator dabei letztlich nur ein Marketingtool. Cody Wilson hat eine Firma gegründet: Sie verkauft computergesteuerte Metallfräsen, mit denen sich die Seriennummern tragenden Teile mancher Waffen nachbauen lassen. Er ist nicht der einzige Anbieter, dank seines Liberators aber wohl der bekannteste.

Freitag, kurz nach acht Uhr früh. Auf dem Tisch liegen ein Dutzend Plastikstücke. Sie sind schmutzig-weiß und fühlen sich rau an, die Plastikbolzen passen kaum in die für sie vorgesehenen Löcher. Eine Waffe lässt sich daraus nicht auf die Schnelle zusammensetzen. Nicht nur, weil die Teile zuvor noch zurechtgeschliffen werden müssten - sondern, weil profil auf juristischen Rat hin darauf verzichtet hat, den Lauf und den Verschluss des Liberators fertig drucken zu lassen. Damit steht einwandfrei fest, dass aus dem 3D-Plastikdrucker keine Waffe entstanden ist.

Rund 60 Stunden liefen die drei Drucker, rund 200 Gramm Plastikfaden haben sie verschmolzen, eine halbe Spule. "Es war ein einfacher Druck", sagt Andreas Schwirtz, bevor er die kleinen Teile in ein Plastiksackerl packt. Rund fünf Euro pro Stunde verlangt er, insgesamt 275 Euro.

Das Resultat ist ein klobiges Plastikungetüm, das am ehesten Gefahr für seinen Besitzer verströmt: Wer sich in Österreich einen Liberator ausdruckt, steht mit einem Fuß im Kriminal und mit dem anderen im Krankenhaus, sollte er es wagen, die brüchige Pistole selbst zu testen.

Sich schnell mal eine Knarre zu drucken, funktioniert also nicht. Mindestens eine Woche Wartezeit - wenn überhaupt die notwendigen Materialien und Druckerfahrung da sind. Niemand, der beruflich oder aus kriminellen Motiven eine Waffe braucht, würde sich auf den Liberator verlassen. Nur in einem könnte die Pistole gefährlich werden: Sie könnte in Einzelteilen durch einen Metallscanner geschmuggelt, wieder zusammengesetzt und danach verwendet werden. Dafür bräuchte es aber Munition, hergestellt in einer lizenzierten Firma, erworben vom Inhaber einer Waffenbesitzkarte. Und durch einen Metalldetektor schaffen es die Kugeln wohl auch nicht.

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