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Steuertipp: So können Sie Ihren Gewinnfreibetrag bis Jahresende nützen

Investieren Unternehmer:innen und Freiberufler:innen in ausgewählte Wertpapiere oder Anlagen, können sie einen Teil ihres Gewinnes steuerfrei stellen. Wir verraten, warum Sie gerade jetzt ein Auge darauf werfen sollten und welches Investment besonders lukrativ ist.

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Jedes Jahr dürfen sich österreichische Arbeitnehmer:innen über eine besondere Regelung freuen: die Sechstel-Regelung. 13tes und 14tes Gehalt werden dann mit einem deutlich geringerem Satz versteuert und ausgezahlt. Selbstständige können von diesem Vorteil jedoch keinen Gebrauch machen. Genau aus diesem Grund wurde vor einigen Jahren der sogenannte Gewinnfreibetrag“ eingeführt, der eine reine Steuerentlastung für Unternehmer:innen und Freiberufler:innen darstellt. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen vermindert, sofern akzeptierte Investitionen getätigt wurden. Je nach Höhe des Gewinnes kann der prozentuale Freibetrag dann zwischen 4,5 Prozent und 15 Prozent liegen. 

Welche Investitionen sind möglich?

Zum begünstigten Anlagevermögen zählen die Anschaffung und/oder die Herstellung von neuen, abnutzbaren und körperlichen Wirtschaftsgütern mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Dabei müssen die Güter einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sein. PKWs, geringwertige oder gebrauchte Wirtschaftsgüter und Vermögensgegenstände, die innerhalb des eigenen Konzerns oder im Rahmen eines Forschungsfreibetrages in Anspruch genommen wurden, zählen zum Beispiel nicht dazu. 

Wer nur wenige Investitionsmöglichkeiten hat, der muss den Kopf aber nicht in den Sand stecken: Auch Wertpapiere zählen nämlich zu den begünstigten Investitionen. Diese müssen lediglich den Voraussetzungen zur Deckung für Pensionsrückstellungen entsprechen und dem Anlagevermögen zumindest vier Jahre gewidmet sein. Besonders zum Ende des Jahres hin steigt allerdings die Nachfrage und lässt das Angebot knapper werden.

Wir haben eine Anleihe genauer unter die Lupe genommen, mit der Sie noch bis 14. Dezember 2022 Ihren Gewinnfreibetrag geltend machen können – und bei der Sie ganz nebenbei von weiteren Vorteilen profitieren:

Mit der IFA AG | 3,75% Nachhaltigkeitsanleihe 2022 bis 2027 vom Gewinnfreibetrag profitieren

Seit 1978 ist die IFA AG der österreichische Spezialist für direkte Immobilieninvestments und ermöglicht Anleger:innen Anleihen mit stabilen und inflationsgeschützten Renditen. So konnte das Unternehmen bereits mehr als 500 Immobilienprojekte mit einem Volumen von über 2,5 Mrd. Euro erfolgreich umsetzen und seine mehr als 7.700 Investor:innen zufriedenstellen.

Seit über 40 Jahren konzipiert IFA Immobilienprojekte nach höchsten Standards und im Einklang mit städtebaulichen Anforderungen. Dabei berücksichtigen wir speziell ökologische, finanzielle, gesellschaftliche und soziale Aspekte. Die Zertifizierung der ‚IFA AG | 3,75% Nachhaltigkeitsanleihe 2022 bis 2027‘ mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Nachhaltige Finanzprodukte (UZ 49) untermauert dies.

Michael Meidlinger, CFO der IFA AG

Mit der IFA AG | 3,75% Nachhaltigkeitsanleihe 2022 bis 2027 (ISIN: AT0000A2ZXK4) haben Interessenten bis 14. Dezember 2022 die Möglichkeit, die Anleihe zu zeichnen, um dann – abhängig von den persönlichen Verhältnissen – vom Gewinnfreibetrag gemäß §10 EStG 2022 zu profitieren. Außerdem kann die Anleihe zur Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen gemäß §14 EStG 2022 herangezogen werden. 

Die Zeichnung der Anleihe ist über die Website www.ifainvest.at möglich. IFA Invest ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der IFA AG.

Nachhaltig erfolgreich für Investor:innen

Die Anleihe ist mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Nachhaltige Finanzprodukte (UZ49) zertifiziert, wodurch sich das Unternehmen verpflichtet, ausschließlich Mittel aus dem Sustainable Bond zu verwenden, die wiederum den ESG-Kriterien entsprechen müssen.

IFA übernimmt Verantwortung, Nachhaltigkeit ist unverzichtbarer Teil der Unternehmensstrategie. Gemeinsam mit Investor:innen schaffen wir dringend benötigten hochwertigen, leistbaren Wohnraum und effiziente, umweltfreundliche Gebäude.

Michael Meidlinger, CFO der IFA AG

In Summe weist die Anleihe ein Volumen von 10 Mio. Euro auf und bietet 3,75 % p.a. Fixverzinsung bei 52 Monaten Laufzeit. Die Mindestzeichnung beträgt 10.000 Euro. Investor:innen dürfen sich somit nicht nur über einen möglichen Anspruch auf den Gewinnfreibetrag freuen, sondern profitieren ganz nebenbei von attraktiven Renditen sowie dem Erfolgskurs der österreichischen IFA AG und tragen zur Schaffung von dringend notwendigem, leistbarem und umweltfreundlichem Wohnraum in Österreich bei.

Für weitere Informationen zum Gewinnfreibetrag sowie ob tatsächlich ein Anspruch besteht, kontaktieren Sie bitte Ihre Steuerberatung. Für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrags sind Anleihegläubiger:innen selbst verantwortlich und übernimmt die Emittentin dafür keine Gewähr. Diese Information dient Werbe- und Informationszwecken. Diese Information ist unverbindlich und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung noch eine Anlageempfehlung dar. Der Kauf oder die Zeichnung der IFA AG Nachhaltigkeitsanleihe erfolgt ausschließlich auf Grundlage des von der FMA am 31.08.2022 gebilligten Prospekts, welches bei IFA Institut für Anlageberatung Aktiengesellschaft, Grillparzerstr. 18-20, 4020 Linz und unter www.ifa.at sowie unter www.ifainvest.at erhältlich ist. Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Teilschuldverschreibungen zu verstehen. Am Markt gibt es viele Produkte mit unterschiedlichsten Nachhaltigkeitsversprechen. Durch Einholung des UZ 49 ist die Verifizierung des Nachhaltigkeitselements der Teilschuldverschreibungen durch eine qualifizierte Prüfstelle angestrebt. Potenzielle Anleger sollten jedoch berücksichtigen, dass es derzeit weder eine allgemein gültige Definition noch einen Marktkonsens darüber gibt, was ein „grünes“, „nachhaltiges“ oder ein gleichwertig gekennzeichnetes Produkt ausmacht oder welche genauen Eigenschaften erforderlich sind, damit ein bestimmtes Produkt als „grün“ oder „nachhaltig“ oder mit einer anderen wie auch immer gearteten Bezeichnung definiert werden kann; es kann auch nicht zugesichert werden, dass eine solche klare Definition oder ein solcher Konsens hinkünftig definiert wird. Ebenso wenig kann ausgeschlossen werden, dass sich künftig eine solche klare Definition oder ein solcher Konsens herausbildet, der ausschließt, dass die Teilschuldverschreibung als „grünes“, „nachhaltiges“ oder gleichwertig gekennzeichnetes Produkt eingestuft werden können. Weitere Informationen zu den Risiken, wie dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, finden Sie unter Punkt B (Risikofaktoren) des Prospekts. Soweit die IFA Invest GmbH Anlagevermittlung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erbringt, ist sie als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG tätig und erbringt diese Dienstleistung ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der DonauCapital Wertpapier GmbH, Passauer Str. 5, 94161 Ruderting. Vertragspartner des Kunden wird in diesem Fall ausschließlich die DonauCapital Wertpapier GmbH.  www.ifainvest.at