Faktencheck
Kurz beschönigt: Strafrechtliche Vorwürfe aktueller als dargestellt
Der ehemalige Bundeskanzler erklärte in seiner Rücktrittsrede, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe aus dem Jahr 2016 stammen, also weit zurückliegen. Das ist irreführend. Ein Faktencheck.
Von Katharina Zwins