Burgtheater: Angeblich höhere Barauszahlungen an Matthias Hartmann
Es ist beruhigend, wenn der Kapitän während eines Langstreckenflugs seine Passagiere zwischendurch mit Informationen versorgt. Notwendig ist es freilich nicht. Sobald der Start der Maschine erfolgreich über die Bühne gegangen ist und in der Luft keine Turbulenzen zu verzeichnen sind, könnte er genauso gut im Cockpit schlafen.
Es erscheint nicht übertrieben, dieses Bild auf das Stadttheater zu übertragen. Ein Intendant hat täglich tausend Kleinigkeiten zu erledigen, er ist für etwas schwer zu Fassendes wie das Betriebsklima ebenso zuständig wie für die langfristige Planung. Und im Zweifelsfall sollte er sich auch für jedes noch so läppische Wehwehchen eines Schauspielers Zeit nehmen. Trotzdem läuft im Alltag sehr viel ohne ihn ab.
Am Burgtheater muss es nun tatsächlich ohne den Intendanten gehen: Nach der fristlosen Entlassung von Matthias Hartmann am Dienstag vergangener Woche ist der Traditionstanker am Ring vorläufig führungslos. Eine erhebliche Verletzung der Sorgfaltspflicht, erklärte Kulturminister Josef Ostermayer am Dienstag vergangener Woche, sei nicht nur der kaufmännischen Leitung, die Silvia Stantejsky lange innehatte, sondern auch dem künstlerischen Geschäftsführer Hartmann zu attestieren, der das Angebot, sein Amt von sich aus zurückzulegen, ausgeschlagen hatte. Um weiteren Schaden für die Republik abzuwenden, habe die Abberufung unverzüglich erfolgen müssen, so Ostermayer. Er hält es inzwischen bereits für möglich, dass eine Interimslösung längerfristig nötig sein werde und erst für die Spielzeit 2016/17 die Nachfolge endgültig geregelt werden könne.
Hinter den Kulissen sieht man das jähe Fehlen des Direktors allerdings pragmatischer. Wenn Hartmann Regie geführt hat, war er doch auch für keinen ansprechbar, sagt etwa die Schauspielerin Regina Fritsch gegenüber profil. Chaos gibt es im Moment überhaupt nicht, jede Abteilung tut einfach weiterhin ihre Arbeit. Seit fast 30 Jahren ist Fritsch am Burgtheater engagiert; sie findet, dass das Haus eine Zeit lang auch ohne einen Oberhäuptling weiterlaufen könne. Anfang Mai hätte der Spielplan für die kommende Saison präsentiert werden sollen, lässt Chefdramaturg Klaus Missbach auf profil-Anfrage ausrichten; detailliertere Auskünfte müssten warten, bis die interimistische Leitung bestellt ist. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass ein zentraler Teil der Produktionen der nächsten Saison bereits geplant ist. Freilich klafft eine Lücke im Spielplan: Hartmann war als Regisseur am Burgtheater schließlich sehr präsent, für seine angedachten Arbeiten muss nun schnell Ersatz gefunden werden.
Trotzdem mutet es überstürzt an, wenn Ostermayer in wenigen Tagen, nur eine Woche nach Hartmanns Abgang, schon eine interimistische Leitung verkünden möchte. Ein Schnellschuss wäre fatal: Das Haus braucht jetzt keinen, der sich als Regisseur selbst verwirklichen möchte, es braucht jemanden, der das Ensemble wieder zusammenführt, meint Karin Bergmann, langjährige Burg-Co-Direktorin. Sie wird von vielen Mitgliedern des Ensembles als Wunsch-Interimsleiterin gesehen. Mit mir wurden diesbezüglich keine Gespräche geführt, erklärt Bergmann gegenüber profil.
Was die Interimsintendanz leisten muss, ist für sie jedoch sehr klar: Man sollte keinen Sparkassendirektor suchen, es muss jemand mit klaren künstlerischen Visionen sein, der erkennt, dass die Attraktivität des Burgtheaters nicht auf der besonderen finanziellen Ausstattung beruht, sondern auf der Einzigartigkeit des Ensembles. Und das Allerwichtigste ist eine starke Dramaturgie. Schauspielerin Fritsch kann der Krise sogar etwas Positives abgewinnen: Jeder im Ensemble musste sich in den letzten Wochen neu überprüfen: Wo stehe ich, was will ich, habe ich etwas übersehen in meinem persönlichen Denken? Es war ein menschlicher TÜV, der uns weniger getrennt als vielmehr vereint hat. Wir wollten ja nie jemanden stürzen, nur Aufklärung dar-über, was falsch läuft.
In den kommenden Wochen wird man zumindest im Burgtheater bemüht sein, die Situation so weit wie möglich zu entschärfen. Thomas Königstorfer, der neue kaufmännische Leiter, wird versuchen, Licht ins Dunkel der finanziellen Ungereimtheiten zu bringen. Der Verkauf der Probebühne an die Bundestheater-Service-Tochter ART for ART, der Geld in das defizitäre Haus bringen soll, scheint so gut wie sicher zu sein. Die letzte Akte im Finanzdrama gehen dann vor Gericht über die Bühne. Am 7. April bereits beginnt der Prozess gegen die entlassene ehemalige Geschäftsführerin Stantejsky. Aber auch Hartmann wird sein Gehalt bis 2019 einklagen. Ein schnelles Ende der Querelen zeichnet sich somit nicht ab: Das ist kein 08/15-Prozess. Ob heuer noch mit einem Urteil in erster Instanz zu rechnen ist, bezweifle ich stark, sagt Georg Schima, Hartmanns Anwalt im profil-Interview.
Die nächste Burg-Premiere wird übrigens kaum stattfinden können, denn Hartmanns Kündigung betrifft auch seine noch ausstehenden Regiearbeiten. Für 6. April war die Uraufführung von Der falsche Film angesetzt, der Online-Verkauf für diese Produktion ist im Moment gesperrt. Vergangene Woche wurden die Proben unterbrochen. Laut Schima wurden mit Hartmanns Entlassung alle Verträge gelöst, sowohl sein Intendanten- als auch der Regievertrag, ein dem Dienstvertrag angeschlossenes Dokument, laut welchem Hartmann für jede Regiearbeit 52.500 Euro erhalten sollte. Wollte man, dass er Der falsche Film fertig inszeniere, so müsste sich die künftige Interimsleitung mit dem Regisseur vertraglich neu einigen, so Schima. Die Salzburger Festspiele halten indes an dem Plan fest, Die letzten Tage der Menschheit von Karl Kraus in der Regie von Hartmann zu zeigen in einer Aussendung betont man, die Festspiele gingen davon aus, dass diese Koproduktion mit dem Burgtheater Wien unbeschadet der personellen Vorgänge stattfinden werde.
Hartmanns Vertrag war auch Thema im Kulturausschuss des Parlaments am Donnerstag vergangener Woche. 233.000 Euro soll Hartmann im Juli 2009 bar von der damaligen kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky erhalten haben angeblich Honorare für die Vorbereitungsjahre, in denen der designierte Direktor noch kein Konto in Wien hatte. Diese Barauszahlung dürfte zu den wesentlichen Entlassungsgründen gezählt haben.
Holding-Chef Springer ließ in Die Presse wissen, er könne einen Teil der genannten Beträge nicht nachvollziehen: Mit uns gibt es dazu keine Vereinbarung, weder schriftlich noch mündlich. Schima sagt nun, Springer habe sowohl den aus 2006 datierenden Vorvertrag Hartmanns, in dem eine Gage von 40.000 Euro pro Regiearbeit vereinbart worden war, unterschrieben als auch den adaptierten Anstellungsvertrag von 2009, der ihm 52.500 Euro garantierte.
Absurderweise fanden es weder der damalige Kunstminister Franz Morak, mit dem Hartmann den Vorvertrag ausgehandelt hatte, noch der unterzeichnende Georg Springer nötig, auch nur ansatzweise zu definieren, was denn überhaupt als Inszenierung gelte. Die Verträge differenzieren nicht zwischen aufwendigen oder weniger aufwendigen Inszenierungen, bestätigt Schima. So ließ sich Hartmann, wie Königstorfer im Kulturausschuss einräumte, für den simplen Liederabend Spatz und Engel ein volles Regiehonorar in der Höhe von 52.500 Euro auszahlen. Dafür habe er, weil dies wenig Arbeit bedeutete, für die szenische Einrichtung Die letzten Zeugen auf sein Honorar verzichtet. Auch hier: ein reichlich intransparentes, seltsam improvisiertes Auszahlungssystem.
Der Arbeitsrechtler Bernhard Hainz, der für die Bundestheater-Holding tätig ist, belastet den Ex-Direktor zudem schwer: Hartmann war entgegen seiner Beteuerung, vom Schattenverrechnungssystem, das seine kaufmännische Geschäftsführung Silvia Stantejsky aufgezogen hat, nichts gewusst zu haben, sogar selbst daran beteiligt. Er hat die Honorare, die er im Vorfeld seines Dienstantrittes bekam, von Stantejsky jahrelang verwalten lassen, wissentlich, dass dieser Betrag nicht in die Bücher eingeht. Hartmann könne daher nicht leugnen, dass sich eine Bargeldverwaltung vorbei an der Buchhaltung etabliert hatte. Hainz weiter: In Wahrheit riecht das für mich nach einem Modell der Steuerhinterziehung.
Und Hainz will in Erfahrung gebracht haben, dass die kolportierte Summe von 233.000 Euro, die sich Matthias Hartmann von Stantejsky bar habe auszahlen lassen, tatsächlich um einiges höher gewesen sei, sich gar auf 363.000 Euro belaufen habe.
Aber auch die Integrität des Holding-Chefs Georg Springer und sogar die Legitimität seines Amtes werden immer heftiger in Zweifel gezogen. Springers Wiederbestellungen seien seit mehr als zehn Jahren rechtswidrig, behauptet beispielsweise der Jurist und Kulturmanager Peter Ramsauer, der seit Jahren gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Bundestheater-Holding führt und auf Schadenersatz geklagt hat, da er mangels Ausschreibung keine Chance gehabt habe, sich trotz seiner Qualifikationen für den Posten des Geschäftsführers zu bewerben. Mittlerweile liegt Ramsauers Klage beim Obersten Gerichtshof (OGH).
Erstmals habe er im Januar 2003 per E-Mail bei dem damals zuständigen Staatssekretär Franz Morak die Ausschreibung der Position des Holding-Geschäftsführers angemahnt. Ich erhielt nicht einmal eine Antwort, so Ramsauer. Springer sei 2004 erwartungsgemäß ohne Ausschreibung wiederbestellt worden.
Als dies 2008 erneut geschah, mahnte Ramsauer die Ausschreibung brieflich bei Ministerin Claudia Schmied an und reichte im Oktober 2008 Klage beim Bezirksgericht Salzburg ein. Der erste Rechtsgang bis zum OGH drehte sich allein darum, ob eine Klage auf Ausschreibung nach dem Stellenbesetzungsgesetz (StBG) im ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden sei. Dies bejahte der OGH und führte aus, dass die Ausschreibung dazu diene, den jeweils Besten Gelegenheit zur Bewerbung zu geben, und dass Verstöße gegen die Ausschreibungspflicht zu Schadenersatzansprüchen führen können. Also trat Ramsauer Ende 2009 in das Verfahren gegen die (durch die Finanzprokuratur vertretene) Republik ein. Im erstgerichtlichen Verfahren setzte er sich durch.
Die Finanzprokuratur argumentierte dann aber unter anderem, dass die Republik mangels normierter Sanktionen im Stellenbesetzungsgesetz (einer sog. Lex Imperfecta) dieses nicht zu befolgen habe, sie de facto also ihr eigenes Gesetz negieren könne. Der OGH stellte fest, dass allfällige Verstöße gegen das StBG die direkt abgeschlossenen Verträge nicht nichtig machen. Dies scheint Ramsauer eine offene Einladung zum Rechtsbruch zu sein: Es bedeute, dass auch wenn eine Erst- oder Wiederbestellung ohne Ausschreibung erfolgt sei die Verträge trotzdem Gültigkeit besäßen. Gesetzeswidrige Verträge seien üblicherweise aber nichtig.
Sowohl das Bezirksgericht Salzburg als auch das Landesgericht Salzburg hatten festgestellt, dass für beide Vertragsverlängerungen Ausschreibungen notwendig gewesen wären. Der OGH aber traf zu diesem Punkt keine Feststellungen. So wurde Springers Vertrag wieder ohne Ausschreibung im Oktober 2011 erneut verlängert. Es sei wohl ein einmaliger Vorgang, sagt Ramsauer, dass die Ministerin als ein oberstes Exekutivorgan der Republik eine Wiederbestellung aussprach, obwohl noch ein schwebendes Verfahren, das zudem in den beiden Vorinstanzen gegen die Republik entschieden worden war, anhängig war. Die von Ramsauer eingebrachte Klage auf Schadenersatz liegt also beim OGH, wo man zu entscheiden habe, ob das StBG reine Makulatur ist oder eine ernsthafte Verpflichtung zur Ausschreibung besteht, wie sie einem Rechtsstaat entspricht.
Unterdessen wird das Geschehen im Burgtheater und insbesondere die mysteriöse Rolle, die Springer dabei spielte zur Basis politisch-polemischer Allegorien. Wolfgang Zinggl, gewohnt launiger Kultursprecher der Grünen, bemüht den Vergleich mit der Elektroinstallation in einem Wohnhaus: Der Verwalter des Gebäudes (Springer) beauftrage ein Zwei-Personen-Unternehmen (Stantejsky und Hartmann) mit der Montage. Die eine verpatzt die Montage handwerklich, der andere sieht ihr dabei gemütlich zu, verspricht höchste Qualität, lässt sich gut bezahlen und gibt aber zu Protokoll, die Gesamtentwicklung sei für ihn ,schwer erkennbar.
Mit anderen Worten, er verstehe gar nichts von Elektrotechnik, habe aber kein gutes Gefühl. Was täte der Auftraggeber in einem solchen Fall? Er würde auf die beiden verzichten. Das hat Springer aber nicht getan. Im Fall Stantejsky hat er viel zu spät reagiert, nämlich erst, als alle Sicherungen durchgebrannt waren; im Fall von Hartmann habe er gleich gar nicht reagiert: Da musste erst der Eigentümer in Gestalt des Ministers vorbeikommen, um die Fahrlässigkeit der Baustelle zu erkennen und die Bremse zu ziehen. Nur: Welcher Eigentümer lässt einen Verwalter dieser Art danach weiter agieren und beauftragt ihn sogar mit der Sanierung derselben Baustelle?