Burgtheater-Direktorin Karin Bergmann muss Zusatzgehalt erklären
Ihr strahlender Einstand wird nun von einer kleinen schwarzen Wolke getrübt. Seit zweieinhalb Wochen erst agiert Karin Bergmann als neue Chefin des Burgtheaters, nachdem ihr Vorgänger Matthias Hartmann fristlos entlassen worden war. Hinter den Kulissen scheint die Stimmung am Burgtheater trotz drohenden Sparprogramms optimistisch zu sein. Bergmann selbst hat neuerdings jedoch Erklärungsbedarf.
Unklare Regelungen überschatten nämlich eine an sich sympathische Geste: Der damalige Burg-Direktor Klaus Bachler überwies seiner Stellvertreterin Bergmann in seiner letzten Saison 2008/09 einen Teil seines bereits versteuerten Gehalts, um Bergmanns Mehraufwand zu entschädigen. Bachler war bereits als Intendant der Bayerischen Staatsoper München im Amt und nur mehr bedingt in Wien anwesend.
Betrag von 32.400 Euro
Laut Auskunft des Burgtheaters handelt es sich um einen Betrag von 32.400 Euro, der nicht bar ausbezahlt wurde. Zwischen 1. September 2008 und 31. August 2009 wurden monatlich 2700 Euro von Bachlers Privatkonto auf das ebenfalls private Konto seiner Stellvertreterin Bergmann überwiesen. Dies sei, so argumentiert man an der Burg, freiwillig, ohne jegliche rechtliche Verpflichtung als Zeichen der freundschaftlichen Verbundenheit und persönlichen Dankbarkeit für die loyale Unterstützung passiert.
Schenkungen sind seit 1. August 2008 in der Tat steuerfrei, müssen aber beim Finanzamt gemeldet werden, sobald sie über fünf Jahre gerechnet den Betrag von 15.000 Euro überschreiten. Die Meldepflicht tritt nach Überschreitung des Freibetrages innerhalb von drei Monaten ein. Die Meldepflicht einer Schenkung ab 15.000 Euro ist eine reine Ordnungsvorschrift, die selbst bei Nichtbeachtung keinen steuerpflichtigen Tatbestand auslöst. Bergmann wird diese Woche mit ihrem Steuerberater klären, wie es steuerrechtlich aussieht; sie wird der Meldepflicht, wenn nötig, umgehend nachkommen, ließ sie profil ausrichten.
Die Frage ist nur: Handelt es sich tatsächlich um eine Schenkung? Schließlich wurde eine Zusatzleistung erbracht und monatlich ein Zusatzgehalt überwiesen. Bergmann ließ nach Absprache mit ihrem Anwalt profil folgende Erklärung zukommen: Sowohl Bachlers als auch Bergmanns Dienstverträge seien all inclusive. Eine private Zuwendung des künstlerischen Direktors könne daher aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht Abgeltung von Mehrarbeit sein, da ein solcher Anspruch nicht bestand. Vielmehr könne es sich nur um eine private Zuwendung und in steuerrechtlicher Hinsicht somit prima facie um eine Schenkung gehandelt haben. Ob diese Argumentation stichhaltig ist, wird sich erst klären. Aus steuerrechtlicher Perspektive ist vor allem fragwürdig, dass Bergmann monatlich ausbezahlt wurde; dies wirkt nämlich durchaus so, als seien diese Beträge Boni oder normale Einkünfte gewesen, die man hätte versteuern müssen.
Geringer Schaden, unschöne Optik
Der tatsächliche Schaden wäre gering, die Optik ist allerdings unschön. Einmal mehr stellt sich die Frage, wozu man überhaupt eine Holding hat, die mit ihren Rechtsexperten doch gerade knifflige Fragen wie diese klären müsste. Warum findet man nicht schon vor solchen Überweisungen eine Vorgangsweise, die wasserdicht ist? Warum agiert man hier stets in Graubereichen?
Auch in die Causa Stantejsky, den Fall um die entlassene kaufmännische Geschäftsführerin, kommt gerade neue Bewegung. Zuletzt ging es um die Frage, ob Ex-Burg-Chef Hartmann nun der Privatperson Stantejsky Geld zum Verwahren überlassen habe oder doch dem Burgtheater. Über ihre Rechtsanwältinnen Isabell Lichtenstrasser und Alice Epler von der Kanzlei HHL ließ Stantejsky ausrichten, es gebe eine privatrechtliche Rückzahlungsvereinbarung, sie schulde Hartmann noch 93.000 Euro. Wie man nun hört, hat Silvia Stantejsky kürzlich eine Immobilie in Salzburg verkauft, angeblich an jemanden aus dem Burgtheater. Will die entlassene Geschäftsführerin damit ihre Schulden begleichen? Und: Wem schuldet Stantejsky eigentlich noch Geld im Burgtheater?
Der Prozess der ehemaligen kaufmännischen Chefin und Vize-Direktorin vor dem Arbeitsgericht beginnt am Montag dieser Woche. Sonderlich viel ist von diesem Auftakt jedoch nicht zu erwarten. Eine Möglichkeit wäre, dass diese vorbereitende Tagsatzung überhaupt abgebrochen wird, um die Klärung der strafrechtlichen Vorwürfe abzuwarten. Das allerdings könnte sich bis zu zwei Jahre lang hinziehen. Wird dieser Weg nicht eingeschlagen, so wird der Fall vom Richter vorgetragen, die Spielregeln des Prozesses werden erklärt und es wird fixiert, welche Beweismittel vorgelegt werden sollen. Sowohl im Fall Hartmanns, bei dem der erste Gerichtstermin noch gar nicht feststeht, also auch bei Stantejsky, die aller Voraussicht nach diesmal vor Gericht gar nicht erscheinen wird, hat man sich auf einen langen Gang durch die Institutionen einzustellen.