Cornelius Gurlitts Erbe
Nur einen Tag nach dem Tod des 81jährigen gab das Kunstmuseum Bern bekannt, dass Gurlitt das Haus als seine "unbeschränkte und unbeschwerte Alleinerbin" eingesetzt hatte.
Diese Nachricht habe "wie ein Blitz aus heiterem Himmel" eingeschlagen, teilte das Kunstmuseum mit, "bestanden doch zu keiner Zeit irgendwelche Beziehungen zwischen Herrn Gurlitt und dem Kunstmuseum Bern". Stiftungsrat und Direktion der Institution gaben sich dankbar aber auch zurückhaltend. Das grossartige Vermächtnis, so hieß es in einer ersten Stellungnahme, bürde dem Museum "eine erhebliche Verantwortung und eine Fülle schwierigster Fragen auf". Es gilt als sicher, dass mit dem umstrittenen Erbe auch die Verpflichtung verbunden ist, die der Sohn des NS-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt Anfang April mit deutschen Behörden unterzeichnet hatte: demnach sind alle der in seiner Münchner Wohnung beschlagnahmten und unter Raubkunst Verdacht stehenden Bilder von der deutschen Task-Force zu untersuchen. Im Fall berechtigte Rückgabeansprüche von Erben jüdischer Verfolgter hatte Cornelius Gurlitt "faire und gerechte Lösungen" zugesagt. Für die wertvolle Sammlung, die er in seinem Salzburger Haus gehortet hatte, gab der 81jährige selbst Provenienzrecherche in Auftrag. Wann das Kunstmuseum Bern welche Werke aus dem überraschenden Erbe tatsächlich bekommen wird, ist derzeit noch völlig offen.