Cyberama: Hass auf Facebook
Eine Wasserdusche für Flüchtlingskinder, ein Foto von einem freudestrahlenden Mädchen im Sprühregen, ein abscheulicher Kommentar auf Facebook: "Flammenwerfer währe (sic!) da die bessere Lösung“, schrieb ein 17-jähriger Lehrling zu der sympathischen Aktion der Freiwilligen Feuerwehr Feldkirchen (Oberösterreich), die an einem Hitzetag ausgerückt war, um syrische Flüchtlinge mit Wasser zu erfrischen. Aktivisten einer antirassistischen Facebook-Gruppe meldeten das Posting dem Arbeitgeber des Lehrlings, einem Porsche-Autohaus in Wels; die Porsche-Holding beendete daraufhin umgehend den Lehrvertrag. Über das Menschenverachtende des Postings gibt es keine Diskussion.
Ob die Reaktion von Porsche gerechtfertigt war, darüber kann man streiten; im Zweifel müssen die Arbeitsgerichte entscheiden. Mir geht es um die Frage, welchen Status Äußerungen in sozialen Netzwerken haben. Das Problem liegt nicht nur in der Verwischung der Grenzen zwischen "öffentlich“ und "privat“, sondern auch in der Art der Kommunikation. Einerseits erlaubt Facebook ein hohes Maß an Spontaneität, fast wie in der mündlichen Rede. Andererseits bekommt jeder Post durch die Textform ein besonderes Gewicht. In der mündlichen Kommunikation gibt es zudem einen situativen Kontext. Man erkennt vielleicht, dass der andere betrunken ist, dass er sich in einen Wirbel redet, womöglich nur einen Witz machen will usw. Einem Facebook-Posting hingegen sieht man das alles nicht so ohne Weiteres an; es steht einfach da. Rassistische, menschenverachtende Kommentare auf Facebook sind zu sperren und gegebenenfalls strafrechtlich zu verfolgen. Aber wir müssen auch lernen, mit den Besonderheiten der Netzkommunikation besser umzugehen. Nicht immer braucht es gleich einen Richter - oder eben eine Kündigung. Wie denken Sie darüber? Bitte schreiben Sie mir unter [email protected]