G4S: Die Billeteursaffäre in den Bundestheatern zieht immer weitere Kreise
Seit Burgbilleteur Christian Diaz im Oktober seinen Arbeitgeber, den Security-Konzern G4S öffentlich kritisiert hat, ist man in den Chefetagen der Bundestheater bemüht, den erlittenen Imageschaden zu begrenzen. Denn die Kooperation mit G4S läuft nicht erst seit ein paar Wochen unrund: Schon 1998 prozessierte ein Mitarbeiter des Publikumsdienstes gegen das Unternehmen, nachdem es 1997 die traditionelle Auszahlung des Zettelgeldes an den Publikumsdienst gestrichen hatte jene zehn Prozent Provision aus den Erlösen der Programmhefte, aus denen jeder Billeteur pro Jahr umgerechnet 900 bis 1800 Euro lukrierte. Volksopern-Kassenbilleteur Michael M. brachte 1998 sowohl gegen diese Maßnahme als auch gegen die Kündigung, die ihm die Group 4 Securitas Austria AG postwendend zukommen hatte lassen, Klagen ein. Er gewann in beiden Fällen, die G4S musste ihm das entzogene Geld erstatten, seine Kündigung wurde für rechtsunwirksam erklärt.
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hielt damals fest, dass die Group 4 in ihrem Rundumschlag gegen den Kläger M. an der Grenze zur Verleumdung agiere, mit den Methoden der Vorverurteilung arbeite. Dies habe gezeigt, dass bei Ausübung des Unternehmensgegenstandes ,Bewachung offensichtlich eigenwillige Verhaltensweisen an den Tag gelegt werden (Bespitzelung, Verdächtigungen, Mutmaßungen etc.). Burgchef Matthias Hartmann interessiert sich nun sehr für die Causa, er entsandte seinen leitenden Dramaturgen zu einem Gespräch mit M.; nach Prüfung der Verträge arbeitet man an der Burg offenbar an einem Vorschlag zur Neuausschreibung der Publikumsdienstorganisation.