Kidfluencer

Mein Kind und sein Job

Kinder- und Familien-Influencer vermarkten online ihren Alltag. Ab wann ist das Hobby Arbeit? Und – noch viel wichtiger: Ab wann wird es gefährlich?
Eva  Sager

Von Eva Sager

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Im ersten Video, das Ilia auf YouTube zeigt, ist sie zehn Jahre alt. Es stammt aus dem Februar 2017. In den Radios wird damals vorrangig „Shape of You“ von Ed Sheeran gespielt, Christian Kern war österreichischer Bundeskanzler und der Waldkauz Vogel des Jahres. Zweieinhalb Minuten dauert die Aufnahme. Ilia steht vor einem Baustellenscheinwerfer in einer großen Halle – schwarze Strumpfhose, gerüschter Rock, schwarzer Pullover mit weißen Herzen – und singt das Lied „Tomorrow“ aus dem amerikanischen Musical „Annie“. 237.979 Aufrufe. Am selben Tag erscheinen noch zwei weitere Clips von ihr. Einer davon hat mittlerweile über eine Million Klicks.

Danach geht es schnell: Ilia wird Influencerin, postet regelmäßiger, einmal die Woche – Sonntag, 11.00 Uhr. Fast immer ist ihre kleine Schwester Arwen dabei, manchmal auch einer ihrer Brüder. Gemeinsam machen sie Dinge, die Kinder eben gut finden: Ski-Ausflüge, Urlaube, Pferdeausritte. Aber im Gegensatz zu allen anderen in ihrem Alter – zu all jenen, die keine Influencer sind – hält ihnen dauernd wer eine Kamera ins Gesicht. „Unsere Weihnachtsgeschenke 2020“; „Babykatzen ALARM!“; „Ich pimpe meine Rollschuhe“. Im August 2023 stehen schon über 400 Videos auf Ilias YouTube-Kanal, fast eine halbe Million Menschen haben diesen mittlerweile abonniert.

In Österreich ist Ilia damit eine echte Pionierin. Kinder-Influencer kennt man sonst vor allem aus den USA, vereinzelt auch aus Deutschland. Manchmal sind sie Kinder von bekannten Mom- oder Dadfluencern, von Familien-Bloggern; also Erwachsenen, die ihren Nachwuchs im Zuge ihres Jobs als Online-Persönlichkeiten gleich mitvermarkten. In Österreich fällt etwa der Instagram-Familienblog „derzwuckundich“ in dieses Genre, fast eine halbe Millionen Follower hat dieser – knapp mehr als Ilia auf YouTube –, allerdings geht es dort mehr um die Eindrücke und Empfindungen der Eltern, weniger um jene der drei Kinder. Kein Vergleich mit der vierjährigen Wren und ihrer Mutter Jacquelyn aus den USA. Auf TikTok folgen den beiden über 17 Millionen Menschen aus der ganzen Welt. Wren zeigt ihre Outfits, geht auf den Jahrmarkt, nascht Süßigkeiten – Kindersachen eben.

Milchzähne und Millionenpublikum

Wenn Kinder vor der Kamera stehen, ist die Diskussion um Persönlichkeitsrechte und dem Schutz vor Kinderarbeit nicht weit.

Und genau hier, bei diesen Kindersachen, zwischen einem Video, in dem Wren eine Essiggurke isst, und einem, in dem ihr Jacquelyn Schlagsahne in den Mund spritzt, fängt eine Debatte an. TikTok-Nutzerinnen und Nutzern fiel auf, dass Videos, in denen Wren Badekleidung trägt oder Hotdogs isst, um ein Vielfaches öfter gespeichert werden als andere. Und dass es auf der Plattform auch Kommentare gibt, die das Kleinkind sexualisieren. YouTube deaktivierte aus ähnlichen Gründen schon 2019 die Kommentarfunktion bei Videos, in denen primär Minderjährige vorkommen. Parallel dazu äußern sich ehemalige Kinder-Influencer heute vermehrt kritisch gegenüber ihren Eltern und ihrer öffentlichen Vergangenheit im Netz.

Wie also umgehen mit den Kinder-Influencern? Wo hört das Hobby auf und fängt die Arbeit an? Und ab wann wird das verwerflich?

Und Action!

Die Thematik ist nicht ganz neu. Schon 2021 schrieben die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs einen offenen Brief an Bundesminister Kocher und verlangten einen besseren gesetzlichen Schutz von Kinder-Influencern. „Neben den Fragen des Persönlichkeitsschutzes sind insbesondere der Schutz vor Kinderarbeit und der Schutz vor Beeinträchtigung der Entwicklung und Entfaltung des Kindes relevant“, erklärt Sebastian Öhner von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien auf profil-Anfrage. In Österreich ist Kinderarbeit grundsätzlich verboten. Vereinzelte Ausnahmen gibt es natürlich, man denke an Fernsehfilme oder das Mithelfen im Familienbetrieb; das geht, aber eben nur unter strengen Auflagen. Laut Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien lassen sich die bestehenden Kinderschutzbestimmungen bei Kinder-Influencern zwar zu Teilen anwenden, es bräuchte aber dennoch konkretere und auf diesen Bereich zugeschnittene Regelungen. Außerdem müssten Kinderrechte in der gesamten Diskussion wieder verstärkt in das gesellschaftliche Bewusstsein rücken. „Die Tatsache, dass es primär etwas mit Kinderrechten zu tun hat, wenn Bilder im Internet gezeigt werden oder Kinder Influencer sind, ist aus unserer Sicht noch nicht bekannt genug“, so Sebastian Öhner. 

"Die Tatsache, dass es etwas mit Kinderrechten zu tun hat, wenn Bilder im Internet gezeigt werden oder Kinder Influencer sind, ist aus unserer Sicht noch nicht bekannt genug."

Geändert hat sich seit dem offenen Brief nichts. Im vergangenen Monat wurde ein Antrag der SPÖ-Sprecherin für Netzpolitik, Katharina Kucharowits, und ihres Kollegen, Sprecher für Kinderrechte Christian Oxonitsch, dem parlamentarischen Familienausschuss zugewiesen. Die Abgeordneten verlangen ein „Maßnahmenpaket“ und „Sicherheitsvorkehrungen“, eine „Informationsoffensive“ und „Vorgaben für Online-Konzerne“. Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium erklärt in einem Statement, man sei gerade dabei, die Sachlage zu prüfen. „Grundsätzlich besteht für alle Kinder in Österreich ein generelles Kinderarbeitsverbot nach dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz“, bestätigt ein Sprecher, und: „Liegen keine Werbeverträge etc. vor und betreiben Eltern nicht die Kanäle, sondern stellen die Kinder selbstgedrehte Videos ins Netz, was ab einem Alter von 14 Jahren in Österreich möglich ist, ist davon auszugehen, dass keine verbotene Kinderarbeit vorliegt.“ Davor sei die Beschäftigung von Kindern im eigenen Haushalt nur dann erlaubt, wenn es sich um „leichte Leistungen von geringer Dauer“ handle.

In Frankreich ist man in solchen Fragen schon weiter. Seit 2020 gelten dort für minderjährige Influencer die gleichen Gesetze wie für Kinder-Schauspielerinnen und -Schauspieler oder Models. Ab einem gewissen Grenzwert muss ein Teil ihres Einkommens auf eine Art Treuhandkonto überwiesen werden – ab ihrem 16. Geburtstag erhalten die Kinder Zugriff darauf. Außerdem benötigen Unternehmen, die Kinder-Influencer engagieren, eine behördliche Einwilligung.

Cut!

Im März 2022 haben Ilia und Arwen Corona. Ein Video geht trotzdem online. „Guten Morgen, Leute. Vielleicht habt ihr schon gehört, ich und die Ilia sind in Quarantäne, weil wir Corona haben“, sagt Arwen. Sie liegt noch im Bett, auf einem riesigen, giftgrünen Froschpolster. Vor dem Video wird Werbung für das neueste Merchandise ausgespielt. Das Motto: Erdbeeren. Der „Ilias Welt Erdbeeren Cropped Hoodie“ kostet 38,95 Euro, die „Ilias Welt Erdbeeren Edelstahl Thermo-Trinkflasche“ 22,95 Euro. Kaufen kann man das alles im „Ilias Welt“-Online-Shop. Kinder-Influencer zeigen schließlich nicht nur ihren Alltag, sie machen mit ihrer Reichweite auch Geld. 

Die österreichische Initiative „Saferinternet.at“ sieht das kritisch. „Kinder sollten auf Social Media nicht als Influencer eingesetzt werden“, sagt Projektleiter Matthias Jax. Auch wenn sie ein beliebtes Motiv für den nötigen „Traffic“ seien, würden potenzielle Nachteile und Gefahren überwiegen. „Die Grenze zwischen Spaß und Kinderarbeit ist schnell übersehen und kann auch die Entwicklung der Kinder beeinträchtigen.“ Die Bundesjugendvertretung findet ähnliche Worte. Deren Vorsitzende Rihab Toumi sieht vor allem die Persönlichkeitsrechte der Kinder gefährdet. „Es braucht ein stärkeres Bewusstsein, welche Folgen die öffentliche Darstellung von Kindern hat. Sowohl bei den Kindern selbst als auch bei ihren Eltern“, sagt sie. „Das fehlt leider zum Teil. Risiken können sich auch erst zeitversetzt zeigen, von Datenklau bis dahin, dass Kinderfotos in einem problematischen Umfeld landen.“ Außerdem könnten Kinder die Tragweite ihres Online-Auftritts oft nicht einschätzen. Toumi fordert: „Es braucht niederschwellige Aufklärung über Gefahren, aber auch über die Einhaltung von Kinderrechten im Netz.“

Traffic-Maschinen

Ehemalige Kinder-Influencer äußern sich immer öfter kritisch gegenüber ihrer öffentlichen Vergangenheit im Internet.

Falsch liegt die Bundesjugendvertretung damit nicht, zumindest, wenn man bei der klinischen Psychologin Luise Hollerer nachfragt. Sie ist die Leiterin der Fachsektion für Pädagogische Psychologie im Berufsverband Österreichischer PsychologInnen. Hollerer sagt: „Wenn ich ein Video von meiner Katze auf YouTube hochlade, ist das etwas anderes, als wenn ich das mit meinem Kind mache. Personen müssen willentlich etwas ins Netz stellen. Das können Kinder nicht, also ist es immer eine Frage, wie sehr man die Eltern in die Pflicht nehmen möchte.“

Und genau an diesem Punkt treffen sehr häufig unterschiedliche Interessen aufeinander. In jungen Jahren sei die Suche nach Anerkennung groß, deshalb braucht es laut Hollerer auch dringend Personen im Umfeld eines Kindes, die das psychische und physische Wohl nicht für ein paar Tausend Follower an den Nagel hängen würden; die eben an Dinge denken, die Kinder noch nicht bedenken, die sie noch nicht verstehen können. Dem Internet grundsätzlich abschwören muss dafür niemand. Hollerer erklärt: „Die üblichen Seiten, die Kinder im Internet nutzen, um sich auszutauschen, funktionieren ja ein Stück weit wie das reale Leben. Kinder zeigen, was sie haben, und hoffen dadurch möglichst viel Zuwendung, möglichst viel Anerkennung zu bekommen. Das ist in einer Schulklasse nichts anderes – der eine zeigt, wie schnell er laufen kann, die andere zeigt, wie gut sie ein Instrument spielen kann. Sich der in der Gesellschaft zu präsentieren, ist in einem Gruppenverhalten bei Kindern nicht unüblich. Solange das auf eine kleine Gruppe beschränkt ist, geht das auch in Ordnung – unabhängig davon, dass es mittlerweile auch vermehrt online stattfindet.“

"Eltern müssen sich damit konfrontieren, dass ein Kind oft mehr will, als ihm guttut."

Nun sind die Gruppen, in denen sich Kinder-Influencer oder bekannte Familien-Blogger bewegen, selten klein. Die Reichweite gehört zum Geschäft. Bei Ilia sind es fast eine halbe Million, bei „derzwuckundich“ ebenfalls. Mit einer derart großen Öffentlichkeit steigt das Risiko unangenehmer Erfahrungen, erklärt Hollerer. „Kinder können noch nicht verstehen, dass Meinungsfreiheit in Österreich ein hohes Gut ist, aber gleichzeitig sehr schmerzlich sein kann, wenn sie einen durch abfällige Bemerkungen selbst trifft.“ Die Verantwortung liegt klar bei den Eltern. „Sie müssen sich damit konfrontieren, dass ein Kind in diesem Rahmen oft mehr will, als ihm guttut“, sagt Hollerer. „Kinder online für einen kurzen Lacher oder Effekthascherei in kompromittierenden Situationen zu zeigen, ist aus ethischen Gründen sowieso sehr stark zu hinterfragen.“

Der Familienblog „derzwuckundich“ ist an einem Interview oder Statement nicht interessiert. Die Mutter von Ilia antwortet auf eine profil-Anfrage nicht. Gepostet wird immer noch fleißig. Die „Zwucks“ haben Urlaub, es geht in die Türkei; eines ihrer Kinder hat am Flughafen versehentlich den Alarmknopf auf den Toiletten gedrückt, erfährt man aus einer Instagram-Story. Auch Ilia ist im Ausland. „Und da sind wir wieder, auf dem Weg in unseren Sommerurlaub.“ Keine vier Minuten später – im Video, versteht sich – haben Ilia und Arwen schon ihre Bikinis angezogen, pink und blau, Flossen und Taucherbrille inklusive, und versuchen sich an einem Unterwasser-Fotoshooting. Es will nicht so recht klappen. Nächste Woche werden sie im Meer „performen“, heißt es im Abspann als Vorgeschmack. „Und es wird spannend, ich fahre mit einem random Typen Jet-Ski. Also seid unbedingt dabei.“ 

Das nächste Video erscheint dann sonntags um 11.00 Uhr – so wie jede Woche, fast schon ein ganzes halbes Leben lang.

Eva  Sager

Eva Sager

seit November 2023 im Digitalteam. Schreibt über Gesellschaft und Gegenwart.