Roaming-Aus in Europa: Was es zu beachten gibt
Ab heute, 15. Juni fallen die Roamingkosten in der EU weg: Wer vom EU-Ausland in die Heimat telefoniert, SMS verschickt oder am Handy surft, kann dies zu denselben Konditionen wie zu Hause tun - eine gute Nachricht für Reisende. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen. Beispielweise wer sich viel im Ausland aufhält, bekommt den Inlandstarif nur bei geringer Nutzung.
Was gibt es zu beachten:
- Anrufe von Österreich ins Ausland sind kein Roaming,daher sind diese Anrufe nicht von der neuen Roamingverordnung betroffen. Diese Anrufe kosten daher genau so viel wie vorher.
- Die Roamingverordnung gilt nur für EU-Länder sowie Liechtenstein, Norwegen und Island. Wer also seinen Urlaub beispielsweise in der Schweiz, der Türkei oder Serbien macht, zahlt genauso viel wie bisher.
- Die Roamingverordnung gilt nicht auf Schiffen und in Flugzeugen.
- Das Datenvolumen im EU-Ausland ist begrenzt: Jeder Nutzer kann berechnen, wie viel Daten er im Ausland kostenfrei verbrauchen kann. Hierfür muss man den Nettopreis des Tarifs durch 7,7 dividieren und dann mal zwei multiziplieren.
- Nicht alle Tarife sind roamingtauglich,sprich mit manchen Tarifen sind Auslandstelefonate gar nicht möglich.
- Bei überwiegendem Aufenthalt im EU-Ausland kann es zu Roamingzuschlägen kommen.
Johannes Gungl, RTR-Geschäftsführer über die neue EU-Roamingregelung
Beispiel zur Berechnung des Datenvolumens: Wenn man netto (ohne Umsatzsteuer) für den Handyvertrag monatlich 32,71 Euro zahlt, wird diese Zahl durch 7,7 dividiert und dann mal zwei multipliziert. Das ergibt ein Roamingvolumen von rund 8,5 Gigabyte - so viel kann man ohne zusätzliche Kosten im EU-Ausland surfen. Hat man 80 Prozent des Datenvolumens verbraucht, schickt der Mobilfunker eine Warn-SMS.
Die AK warnt: Bei überwiegendem Aufenthalt im EU-Ausland zu Roamingzuschlägen kommen kann. Handynutzer, die sich innerhalb eines Beobachtungszeitraums von vier Monaten mehr als zwei Monate im EU-Ausland aufhalten und dort überwiegend Roamingdienste nutzen, dürfen vom Anbieter verwarnt werden und müssen innerhalb von zwei Wochen eine "faire Nutzung" - also einen überwiegenden Aufenthalt und eine überwiegende Nutzung im Inland - nachweisen. Sonst können zusätzliche Kosten verrechnet werden.
Umstellen muss man nichts, die Tarife gelten automatisch ab dem 15. Juni, sowohl für Vertrags- wie auch Wertkartenhandys. Weitere Infos finden Sie hier.