Zehn Festnahmen und zahlreiche Verletzte gab es bei den Krawallen

UEFA droht Russland und England mit Disqualifikation

Grundlage ist Artikel 65 der UEFA-Statuten, nach dem das Exekutivkomitee "nach Recht und Billigkeit"

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Grundlage ist Artikel 65 der UEFA-Statuten, nach dem das Exekutivkomitee "nach Recht und Billigkeit" entsprechende Strafen verhängen kann. Die Androhung eines EM-Ausschlusses gab es im Jahr 2000 gegen England nach Ausschreitungen in Charleroi/Belgien. Diese mögliche Sanktion ist unabhängig von laufenden Ermittlungen der UEFA-Disziplinarkommission gegen Russland, deren Ergebnis für Dienstag erwartet wird.

Vor und nach dem 1:1-Unentschieden zwischen England und Russland in Marseille lieferten sich die Anhänger beider Mannschaften grobe Auseinandersetzungen, die in einzelnen Fällen sogar zu schweren Verletzungen führten. Ein Engländer schwebt in Lebensgefahr. Die UEFA reagierte darauf mit der unmissverständlichen Erklärung. Weitere Sanktionen bis zum Ausschluss würden in diesem Fall in Erwägung gezogen.

Davor hatte es mehrtägige Krawalle in Marseille und auch Nizza mit insgesamt mehr als 40 Verletzte gegeben. Die UEFA forderte sowohl England als auch Russland auf, an ihre Fans zu appellieren. Diese sollten verantwortlich und respektvoll mit anderen Besuchern umgehen.

Insgesamt wurden zehn Personen in Marseille festgenommen. Darunter sind neben Engländern und Russen auch Franzosen sowie ein Deutscher und ein 37-jähriger Österreicher.

Auch Frankreichs Innenminister hat sich am Sonntag für harte Strafen für England und Russland nach den Ausschreitungen in Marseille ausgesprochen. "Es ist absolut notwendig, dass die nationalen Verbände, deren Fans für diese Ausschreitungen gesorgt haben, dafür bestraft werden, was im und außerhalb des Stadions passiert ist", sagte Bernard Cazeneuve.

Geht es nach ihm, soll es hinkünftig an Spieltagen sowie dem Tag davor in den Spielorten ein Alkoholverbot geben. Er werde die Polizeichefs in den neun Host-Citys anweisen, alle Maßnahmen durchzuführen, um den Verkauf, den Konsum und den Transport von alkoholischen Getränken zu verhindern.