Victim blaming vor Gericht: "Täter wissen, dass sie damit durchkommen"

Sonja Aziz, spezialisiert im Bereich Opferschutz, über die Täter-Opfer-Umkehr vor Gericht, angekündigte Frauenmorde und den Einfluss der #MeToo-Debatte.

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profil: Mehr als jedes zweite Vergewaltigungsverfahren in Österreich wird eingestellt. Wie erklären Sie sich das? Sonja Aziz: Die Gesetze in Österreich sind gut, an der Umsetzung mangelt es aber. Die Täter werden nicht ausreichend zur Verantwortung gezogen. Bei Sexualdelikten steht oft Aussage gegen Aussage. Selbst wenn Sekretspuren sichergestellt werden, kann sich der Täter immer noch darauf rausreden, dass es einvernehmlich war. Bei häuslicher Gewalt ermittelt die Staatsanwaltschaft wiederum einfach zu wenig, weil sie überlastet ist. Das wird der Polizei überlassen. Die Staatsanwaltschaft macht sich selbst kein persönliches Bild von Täter und Opfer, sie verlässt sich nur auf die abgetippten Einvernahmen der Polizei, obwohl es ja noch weit mehr Möglichkeit zur Ermittlung gäbe - zum Beispiel die amtswegige Einholung von Krankenhausbefunden, die Sicherstellung von Nachrichten oder die Einvernahme von Personen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen. Oft wird auch vom Opfer erwartet, Beweise zu bringen - absurderweise kommen aber zum Beispiel gesammelte Droh- oder Stalking-Nachrichten dann nicht in den Akt, weil er sonst zu umfangreich zum Verschicken werden würde.

Es gibt diese Idee vom "perfekten Opfer"

profil: Mit welchen Stereotypen werden Opfer im Gerichtssaal konfrontiert? Aziz: Im Gericht ist das Wissen über Partnerschaftsgewalt oft sehr gering. Es gibt diese Idee vom "perfekten Opfer": Es trennt sich beim ersten Vorfall, geht immer sofort zur Polizei, hat über jede Verletzung einen Krankenhausbefund und kann sich immer an jedes Detail erinnern. Ist es nicht so, wird das der Frau massiv zum Nachteil ausgelegt. Obwohl viele Frauen aufgrund des vorherigen Angriffs während der Einvernahme bei der Polizei unter Schock stehen. Glaubwürdig ist man dann, wenn man immer dasselbe erzählt. Aus der Psychologie wissen wir, das Gegenteil ist der Fall: Wer immer das Gleiche erzählt und sich an jedes Detail erinnern kann, hat seine Aussage vermutlich einstudiert. In der Realität kommt es bei Lücken in der Aussage aber oft zu einer Täter-Opfer-Umkehr. Es werden die irrsten Sachen über die Frau behauptet. Immer öfter beschuldigen dann auch die Männer die Frau und sie wird selbst angeklagt - und verliert somit auch ihre Opferrechte vor Gericht.

profil: Schrecken deswegen viele Frauen vor einer Anzeige zurück? Aziz: Ja, auf jeden Fall. Wir sehen das auch an den Statistiken: Schätzungen zufolge wird nur jede zehnte Vergewaltigung angezeigt, in nur zehn Prozent der Verfahren kommt es zu einer Verurteilung. Es gibt also nur sehr wenige Täter, die wirklich Konsequenzen spüren. Ich selbst biete eine Anzeigenberatung für Opfer sexualisierter Gewalt an und versuche eine realistische Einschätzung zu geben, was auf die Opfer zukommt. Viele entschließen sich angesichts der emotionalen Belastung, alles wieder hochzuholen und des "victim blamings" vor Gericht, dagegen.

profil: Kann man sich also Opfer irgendwie gegen diese Schieflage vor Gericht absichern? Aziz: Wichtig ist auf jeden Fall, sich das Protokoll der Einvernahme bei der Polizei genau durchzulesen, ob man so damit einverstanden ist und auch wirklich nichts ausgelassen wurde. Spätere Ergänzungen sind oft schwierig und können dem Opfer zum Nachteil ausgelegt werden. Leider passiert die Einvernahme oft in einer für das Opfer ohnehin sehr belastenden Situation – unmittelbar nach einem Gewaltübergriff – da kann man schon einmal damit überfordert sein. Kurios ist auch, dass von Opfern Beweise erwartet werden, aber es zum Beispiel eine Straftat ist, eine Drohung ohne Wissen des Gegenübers aufzuzeichnen. Wir als OpferanwältInnen versuchen hier zu helfen, indem wir Akteneinsicht beantragen und noch vor Beginn des Gerichtsverfahrens versuchen, zusätzliche Beweise zu finden, um einer vorschnellen Einstellung des Ermittlungsverfahrens vorzubeugen. So könnte es zum Beispiel sein, dass es eine Nachbarin gibt, die Zeugin war. Dann stelle ich einen Beweisantrag. Unbedingt nötig wäre auch die bessere Ausbildung und Fortbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen zum Thema Gewalt gegen Frauen. Diese müssen sich zwar per Gesetz weiterbilden, aber nicht unbedingt in ihrem Gebiet.

profil: Hat die #MeToo-Debatte mehr Frauen dazu ermutigt, vor Gericht zu gehen? Aziz: 2018 gab es einen Anstieg der Anzeigen, es könnte also durchaus sein. Ich selbst hatte vor kurzem einen Fall, bei dem sich eine Frau – ermutigt durch #MeToo – entschloss, eine sexuelle Belästigung in der U-Bahn verfolgen zu lassen, um den Täter daran zu hindern, das wieder zu machen. Dass das Thema nun immer wieder im Diskurs ist, hat meiner Meinung nach schon eine positive Wirkung. Jetzt wären auch wirklich Maßnahmen gefragt.

profil: Im Zuge der #MeToo-Debatte wurde vielen Frauen Falschaussage vorgeworfen, wie häufig passiert das wirklich? Aziz: Falschaussagen sind hier in ihrer Häufigkeit eigentlich zu vernachlässigen. Es gibt Untersuchungen, dass es bei Sexualdelikten nicht mehr falsche Anschuldigungen gibt, als bei jedem anderen Delikt. Und trotzdem sind wir in jedem Verfahren damit konfrontiert. Scheinbar sehen viele Anwälte das als die einzige Möglichkeit, den Täter zu verteidigen. Dieser behauptet dann zum Beispiel, der Geschlechtsverkehr war einvernehmlich. Dann wird das Opfer mit Fragen bombardiert und es geht wieder nur darum: Warum hat sich das Opfer nicht anders verhalten? Ihr Vorleben wird detailliert untersucht, während beim Täter oft sogar Vorstrafen einfach nicht im Detail besprochen werden.

Die Täter wissen, dass sie damit durchkommen und sie sind es ja auch gewohnt zu lügen.

profil: Stößt hier das Prinzip im Zweifel für den Angeklagten an seine Grenzen? Aziz: Es ist ein gutes und wichtiges Prinzip. Aber selbst wenn die Aussage des Täters widersprüchlich oder lebensfremd ist, sind Richter oft zu zögerlich dem Opfer Glauben zu schenken, wenn dessen Aussage nicht noch mit weiteren objektivierten Beweismitteln untermauert wird. Dabei muss ein Opfer als Zeugin unter Wahrheitspflicht aussagen, während ein Täter zu seiner Verteidigung alles behaupten kann. Die Täter wissen, dass sie damit durchkommen und sie sind es ja auch gewohnt zu lügen. Denn wer seine Frau misshandelt, muss laufend Ausreden finden, vor Freunden, Nachbarn oder dem Jugendamt.

profil: Braucht es härtere Strafen bei Sexualdelikten? Aziz: Die Strafen sind hart genug, es gab ja auch erst vor zwei Jahren eine Verschärfung. Es hat auch keine Frau Interesse daran, ihren Mann für ewige Zeiten hinter Gitter zu bringen, denn dann hat sie auch Probleme mit dem Kindesunterhalt. Wichtiger wäre, dass es zu mehr Verurteilungen kommt. Hierzu müssen die Verfahren richtig geführt werden. Die Richter brauchen mehr Zeit, oft erleben wir richtig ungeduldige Richter. Es muss endlich mehr Geld dafür in die Hand genommen werden. Auch die Polizei muss besonders Drohungen ernster nehmen. Heuer gab es bereits 32 Frauenmorde in Österreich und meist werden sie zuvor angekündigt. Ein Beispiel aus unserer Kanzlei: Ein Vater erschießt seinen Sohn in dessen Schule. Nur drei Tage zuvor hatte die Frau der Polizei von seinen Drohungen berichtet, diese nahm sie aber nicht ernst genug. In diesem Fall sind wir mit einer Amtshaftungsklage bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegangen und erwarten bald das Urteil.

profil: Sehen Sie einen politischen Willen, Ihre Forderungen umzusetzen? Aziz: Ich bin in der Taskforce Strafrecht von Staatssekretärin Karoline Edtstadler. Hier wurde der Fokus zunächst insbesondere auf die neuerliche Verschärfung des Strafrechts gelegt, aber wir haben unsere Vorschläge eingebracht und hoffen nun, dass sie gehört werden.

Sonja Aziz ist bei der Kanzlei Breitenecker Kolbitsch Vana mit dem Schwerpunkt Opferschutz und Familienrecht tätig.

Sind Sie von sexualisierter, körperlicher, psychischer Gewalt oder sexueller Belästigung betroffen? Wenden Sie sich an: eine Vertrauensperson Frauenhäuser, Kinderschutzzentren, Männerberatungsstellen, die Frauennotrufe, in Wien 0171719 eine psychotherapeutische Einrichtung einen Arzt oder ein Krankenhaus die Polizei unter 133