"Vorstadtweiber"-Eklat: FPÖ-Chef Strache blitzt mit Beschwerde ab
Die Medienbehörde KommAustria hat eine Beschwerde von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gegen den ORF abgewiesen. Strache hatte die Behörde wegen der erfolgreichen ORF-Serie "Vorstadtweiber" angerufen, weil er sich in einer Passage einer "Vorstadtweiber"-Folge als homosexuell bezeichnet sah. Die KommAustria kam nun zum Schluss, dass eine solche Behauptung gar nicht aufgestellt wurde.
FPÖ: "Vorwahl-Diffamierungskampagne"
Folgende Dialogpassage in der untertitelten Version für Hörbehinderte hatte Mitte Februar für Aufregung gesorgt: "In Deutschland der Westerwelle oder dieser Berliner Bürgermeister. Oder bei uns der Strache. Die sind doch alle schwul und stehen dazu. - Der Strache? - Nein, den mein ich gar nicht. Der Kärntner da. - Da kommen einige in Frage." Die Freiheitlichen liefen deshalb gegen die "Vorstadtweiber" Sturm und warfen dem ORF eine "Vorwahl-Diffamierungskampagne" gegen die FPÖ vor.
Die Blauen reichten gegen den öffentlich-rechtlichen Sender eine Beschwerde bei der KommAustria ein. Diese kam nun zu einem recht eindeutigen Ergebnis: "Wortlaut und Abfolge des Dialogs lassen in ihrer Gesamtheit keinerlei Zweifel daran offen, dass sich die Behauptung einer möglichen homosexuellen Lebensweise gerade nicht auf den Beschwerdeführer bezieht, sondern auf einen - nicht näher bezeichneten - Kärntner", heißt es im KommAustria-Bescheid. "Im Kontext des Vergleichs mit ausländischen, bekennend homosexuellen Politikern bleibt daher aus Sicht des durchschnittlichen Zusehers allenfalls im Raum stehen, dass ein Kärntner Politiker homosexuell sei, und dass dieser vom männlichen Protagonisten mit dem Beschwerdeführer verwechselt wurde."
Die Behauptung, dass Strache selbst homosexuell sei, lasse sich dem "Vorstadtweiber"-Dialog nur bei isolierter Betrachtung eines einzelnen und zugleich aus dem unmittelbar folgenden Zusammenhang gerissenen Satzes unterstellen, was aber laut KommAustria "nicht Maßstab der Beurteilung sein kann". Straches Kritik scheitere damit schon auf der Ebene des Sachverhalts. Die Medienbehörde hat die Beschwerde deshalb als offensichtlich unbegründet ohne weiteres Verfahren zurückgewiesen. Der FPÖ-Obmann kann gegen die KommAustria-Entscheidung noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.