Was bedeutet die DSGVO für mich?
Was bedeutet die Abkürzung "DSGVO"?
DSGVO steht für Datenschutzgrundverordnung der EU. Sie gilt ab 25. Mai für alle EU-Bürger.
Was bringt die DSGVO Neues?
Unternehmen dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung sogenannte "personenbezogene Daten" sammeln und verarbeiten. Wenn Unternehmen bisher Daten gesammelt haben - weil Sie zum Beispiel an einem Gewinnspiel teilgenommen oder eine Anfrage per E-Mail geschickt haben - wurden die Daten oft einfach gesammelt und verwendet. Damit ist es nun vorbei. Galten Stillschweigen oder Untätigkeit des Kunden früher als Zustimmung, ist das bei der DSGVO nicht mehr der Fall. Der Antrag auf Einwilligung muss nicht nur unmissverständlich formuliert sein, sondern auch klar darlegen, wie die Daten des Kunden verwendet und wie lange sie gespeichert werden.
Was genau sind "personenbezogene Daten"?
Alle Daten, die dazu dienen können, um eine Person zu identifizieren: Namen, Geburtsdaten, Geburts- und Wohnort, Arbeitgeber und Religionsbekenntnis, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Kreditkarten- und Passnummer, IP-Adressen, Standortdaten (am Smartphone), Cookies etc. Von der DSGVO betroffen sind alle Unternehmen, die in irgendeiner Art personenbezogene Daten verarbeiten. Die Größe des Unternehmens spielt dabei keine Rolle.
Was passiert mit jenen Daten, die schon gesammelt wurden?
Die DSGVO beinhaltet auch das "Recht auf Vergessen". Das bedeutet, dass jedes Unternehmen auf Verlangen verpflichtet ist, bereits gesammelte Daten zu löschen.
Trifft die DSGVO auch auf Vereine, Blogger oder Schulen zu?
Ja. Egal, ob Sie als Bloggerin einen Newsletter verschicken, Tracking-Tools wie Google Analytics verwenden, als Verein die Daten seiner Mitglieder verwalten oder die Schule Informationen per-Email an die Eltern verschickt. Wo immer Daten im Spiel sind, ist die DSGVO zu beachten.
Was bedeutet die DSGVO für Social Media?
Für User von Facebook, Instagram und ähnlichen sozialen Netzwerken ändert sich zunächst einmal nichts. Allerdings müssen die Social Media-Plattformen ihre Nutzungsbedingungen anpassen und aktiv das Einverständnis einholen. Das hat Facebook und Co. aber in letzter Zeit bereits öfters getan.
Was bedeutet die DSGVO für Fotos?
Rechtlich ändert sich hier nicht viel. Denn auch bisher brauchte es schon die ausdrückliche Einwilligung einer Person, die fotografiert wird. Vor allem, wenn es um kommerzielle Medien geht. Fotos bzw. auch Videos, die nur für private Zwecke verwendet werden, sind kein Problem. Bloggerinnen oder Instagramer, die fremde Menschen fotografieren, sollten in Zukunft vorsichtiger sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, holt sich das Okay der Fotografierten ein. Ähnlich ist es bei öffentlichen Veranstaltungen. Ob sich die Praxis und Auslegung der DSGVO in diesen Bereichen merklich ändern wird, ist derzeit nicht klar zu beantworten.
Was bringt die DSGVO?
Die DSGVO schürt vor allem bei kleineren Unternehmen Angst vor rechtlichen Folgen. Dabei sollen die massiven Strafandrohungen von 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes eigentlich ein Mittel sein, um den europäischen Datenschutz-Grundrechten endlich Gewicht zu verleihen. Mit der DSGVO soll es nun mehr Möglichkeiten zur Durchsetzung dieser Rechte geben. Das heißt: Firmen, die mit Userdaten ihr Geld verdienen, sollen sie auch angemessen verwalten und schützen - und vor allem die Zustimmung der User dazu einholen. Tun sie das nicht, sollen sie auch zur Verantwortung gezogen werden. Datenmissbrauch wie im Falle Facebook und Cambridge Analytica soll so in Zukunft verhindert oder zumindest der Unternehmensgröße angemessen sanktioniert werden.