Nachblutungen

Abtreibungsskandal: Die Ärzte­kammer und ihre Qualitätssicherung haben versagt

Abtreibungen. Die Lehren aus dem Skandal um eine Wiener Ärztin

Drucken

Schriftgröße

Die junge Patientin war in bedauernswertem Zustand, als sie am frühen Abend des 11. Juni in Begleitung ihrer Ärztin die Gynäkologie-Ambulanz des Wiener Hanusch-Krankenhauses aufsuchte. Die Ärztin erklärte, die Patientin leide nach einer Abtreibung „unter akuten Panikattacken“. In einer Anzeige des Spitals an die Staatsanwaltschaft Wien heißt es: „Nach umgehender fachärztlicher Untersuchung wurde die Frau mit Verdacht auf Gebärmutterperforation sofort stationär aufgenommen und noch in derselben Nacht notoperiert.“

Laut einer Stellungnahme der Abteilungschefin der Gynäkologie im Hanuschspital kam es bei der Abtreibung nicht nur zu einer Perforation der Gebärmutter, sondern auch zu einer „Verletzung mehrerer Arterienäste“, was zu massiven Blutungen führte. Die Patientin erhielt während der Notoperation zwei Blutkonserven und wurde „am 6. postoperativen Tag beschwerdefrei nach Hause entlassen“.

Seit Oktober des Vorjahres hatte die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz die unhaltbaren Zustände in der Ordination und zwei konkrete Fälle an die Ärztekammer gemeldet. Auch in diesen Fällen wurde die Gebärmutter perforiert, in einem Fall mußten auch innere Organe entfernt werden. Immer ging es dabei um die gleiche, von einer 75-jährigen Allgemeinmedizinerin namens R. betriebene Abtreibungsordination im siebenten Wiener Gemeindebezirk. Innerhalb der vergangenen vier Jahre, so ergaben Recherchen der Wiener Patientenanwaltschaft, wurde die Rettung 16-mal an die betreffende Ordinationsadresse gerufen, um Patientinnen wegen teils schwerer Komplikationen ins Spital zu bringen.
Aber erst am Donnerstag vergangener Woche konnte sich der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Artur Wechselberger (Foto), dazu aufraffen, die Ärztin mit einem unbefristeten Berufsverbot zu belegen. Im Zuge einer behördlichen Ordinationsbegehung am Dienstag der Vorwoche seien neue Umstände ans Tageslicht gekommen, die „umgehende Maßnahmen“ erforderlich gemacht hätten, heißt es dazu in einer Aussendung der ärztlichen Standesvertretung. Ein diesbezüglicher Bescheid sei unterwegs.
Welcher Art diese „neuen Umstände“ sind, teilte die Ärztekammer nicht mit. Sowohl die Standesvertretung wie die städtische Gesundheitsbehörde wollen oder dürfen dazu nichts Näheres sagen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Auch die von profil befragte Ärztin will dazu nichts sagen. Sie werde sich äußern, sobald sie die konkreten Vorwürfe kenne. „Das ist eine extrem unangenehme Situation“, so die Medizinerin gegenüber profil. „Aber sobald ich etwas in der Hand habe, will ich mich verteidigen.“

Die der Ärztekammer seit Monaten bekannten Umstände hätten längst reichen müssen, um wegen Gefahr in Verzug tätig zu werden. Die Probleme der Praxis waren vielen Wiener Gynäkologen unter dem abfälligen Kürzel „Morbus R.“ bekannt. Trotz dieser schon stadtbekannten Probleme schoben sich Magistrat und Ärztekammer wochenlang gegenseitig die Verantwortung zu. Erst nachdem die MA 40 (Gesundheitsamt) die Abtreibungsordination bereits am vorvergangenen Freitag „wegen Gefahr in Verzug“ gesperrt hatte, erkannte auch die Ärztekammer, dass der Ordination der beschuldigten Ärztin die Vertrauenswürdigkeit und Patientensicherheit fehlt.

Schwammiger Auftrag
Probleme mit der Abtreibungsärztin hatte es seit den 1980er-Jahren immer wieder gegeben, sodass die Behörden wiederholt befristete Ordinationssperren und auch Berufsverbote verhängen mussten. Aber geprüft wurden dabei nur hygienische Mängel, nach deren Behebung die Ärztin weiter arbeiten durfte. Dass es in der Ordination auch medizinisch-fachliche Mängel gab, interessierte offenbar niemanden, auch nicht die der Ärztekammer gehörende Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (kurz ÖQMed). Das Unternehmen wurde eigentlich dazu geschaffen, um Mängel in Ordinationen zu beanstanden.

Aber dessen Auftrag ist so schwammig formuliert, dass sich die Kammerfunktionäre im Eventualfall immer abputzen können. „Die Aufgabe der ÖQMed ist es, standardisierte Qualitätskontrollen von Strukturen und Abläufen in Arztpraxen durchzuführen“, hieß es kürzlich in einer Aussendung der Ärztekammer. „Die ÖQMed prüft nicht die Behandlungsqualität“, ergänzt der Wiener Kammerpräsident Thomas Szekeres. Aber selbst wenn die ÖQMed nur Strukturen und Abläufe überprüft, hätte ihren Qualitätssicherungsorganen auffallen müssen, dass in dieser Ordination Schwangerschaftsabbrüche nach einer veralteten Methode vorgenommen werden, nämlich mittels „Auskratzung“ (Kürettage), welche laut Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht mehr den heutigen Qualitätsstandards entspricht. Empfohlen werden Absaugungen ohne nachfolgende Kürettage.

Es hätte ihnen auch auffallen müssen, dass in der Praxis der Abtreibungsärztin das nicht unproblematische Narkosemittel Propofol verwendet wird, von dem die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI) in einer Stellungnahme sagt, dessen Einsatz sei nur bei entsprechender fachlicher Kompetenz verantwortbar. Es könne unter Umständen zum Atemstillstand führen, so dass ein ausgebildeter Notfallmediziner erforderlich wäre, um im Eventualfall die richtigen Maßnahmen treffen zu können. Die Inhaberin der Ordination hatte zwar die Narkosen, nicht aber die Eingriffe an den Patientinnen selbst vorgenommen. Die ÖQMed hat offensichtlich nie auf den Nachweis für eine Narkoseausbildung der Ärztin bestanden. „Das bestehende Prüfmandat der ÖQMed hätte es schon in der Vergangenheit erlaubt, die Gefahr in Verzug, die jetzt zur Sperre geführt hat, zu erkennen“, kritisiert Patientenanwältin Pilz.

Jetzt schwant vielen Gesundheitsexperten, darunter auch dem Gesundheitsminister Alois Stöger, dass die Einrichtung einer derartigen Qualitätskontrolle als Organ der Ärztekammer keine so gute Idee war. Wie soll eine Standesorganisation, welche den gesetzlichen Auftrag hat, die Interessen der Mediziner zu vertreten, Ärzten auf die Finger klopfen? Oder wie es die Patientenanwältin Sigrid Pilz formuliert: „Man lässt den Hund nicht auf die Wurst aufpassen.“ Die Vorgänge um die Wiener Abtreibungspraxis würden den Beweis dafür liefern, dass sich da etwas ändern muss, meint auch der Sprecher der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, im profil-Interview.

Der Wiener Gesundheitsökonom Christian Köck bezeichnet Österreich hinsichtlich der medizinischen Qualitätskontrolle als „Entwicklungsland“. In etlichen anderen europäischen Ländern gebe es seit Langem ein zentrales Qualitätssicherungssystem, dessen Daten öffentlich zugänglich gemacht werden, damit sich Patienten ein Bild machen können. „Wir können zwar im Internet detaillierte Verbraucherberichte über alle möglichen Produkte, vom Filzstift bis zum Autoreifen, finden, aber nichts über die Qualität eines Spitals oder eines Arztes, hierzulande basiert vieles noch immer auf Mundpropaganda“, so der Gesundheitsexperte. In Österreich gebe es keinerlei Fehlerkultur, während die in den Kliniken der Harvard-Universität aufgetretenen Fehler sogar in der Ärztezeitung veröffentlicht würden. „In England werden im Falle eines Kunstfehlers mit den Ärzten auch die Spitalsmanager mitangeklagt, denn die haben dafür zu sorgen, dass keine Fehler passieren. In Österreich hingegen kann vor allem in Privatkliniken die gesamte Verantwortung auf einen einzelnen Arzt abgeschoben werden“, sagt Köck.

Dass die Qualitätskontrolle in Österreichs Gesundheitswesen dringend verbessert gehört, weiß auch Gesundheitsminister Alois Stöger. Erste Schritte in diese Richtung habe er in seiner Amtszeit bereits veranlasst. So werden im Rahmen eines Pilotprojekts Daten über Standardeingriffe in Spitälern gesammelt, die bundesweit zeigen sollen, wo es Schwachstellen gibt. Häufen sich in einer Abteilung die Komplikationen, soll ein Qualitätssicherungsexperte nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen.
Es muss sich aber nicht allein in der Struktur der Qualitätssicherung und der Patientensicherheit etwas ändern, sondern wahrscheinlich auch die Bewertung von bestimmten Komplikationen. So gilt die Perforation der Gebärmutter im Zuge einer Abtreibung als „Komplikation“ und nicht etwa als schwere Körperverletzung, auch wenn sie potenziell lebensbedrohlich sein kann. Eine Komplikation ist aber nicht anzeigepflichtig, im Gegensatz zur Körperverletzung. Das ist der Grund dafür, warum auch etliche haarsträubende Fälle zunächst gar nicht aktenkundig wurden. Sie kamen erst durch Recherchen der Patientenanwältin Sigrid Pilz an die Öffentlichkeit.

Beschwerden über Zustände
Auch die behördlichen Kompetenzen sind nicht so eindeutig, dass bei Gefahr im Verzug rasch gehandelt werden kann. So kann das städtische Gesundheitsamt zwar eine befristete Schließung einer Ordination verfügen, was die Ärztekammer nicht kann. Die Standesvertretung wiederum benötigt ein Disziplinarverfahren, das zwei Instanzen durchlaufen muss, um einen Mediziner/eine Medizinerin mit Berufsverbot zu belegen und dauerhaft aus der Ärzteliste zu streichen. Dass es bei entsprechendem Druck der Öffentlichkeit auch anders geht, hat die am vergangenen Donnerstag verhängte Berufssperre gezeigt.

Die Abtreibungsärztin betrieb ihre Ordination im sozial schwachen Sektor der Gesellschaft. Ihre Kundinnen waren traditionell Personen mit geringem Einkommen, viele von ihnen mit Migrationshintergrund. Im Internet warb die Ärztin auch mit Kenntnis verschiedener osteuropäischer Sprachen. Für eine Abtreibung verlangte sie 300 Euro, weiß der Wiener Gynäkologe Christian Fiala, der die Abtreibungsklinik Gynmed betreibt. Fiala, der für einen Schwangerschaftsabbruch 490 Euro verlangt (die Abtreibungsklinik am Wiener Fleischmarkt verrechnet gar 600 Euro), ist überzeugt, dass unter seinem Preis Qualität nicht gewährleistet werden könne. Doch selbst 300 Euro sind für viele betroffene Frauen ein schmerzhaft hoher Betrag. „Ich erlebe oft, dass Frauen zum Beispiel die Pille nicht vertragen. Während sie auf die 500 Euro hinsparen, die eine Spirale kostet, werden sie aber schwanger und suchen dann eine billigere Hilfe“, sagt Fiala.

Bewohner des Hauses, in dem die Ärztin ihre Abtreibungsordination betrieb, beschwerten sich wiederholt über die dort herrschenden Zustände. Den ganzen Tag über kamen Patientinnen, zumeist in Begleitung von Mutter oder Freundin, um den Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Sie frequentierten das Stiegenhaus des Altbaus und verließen das Haus wieder nach maximal anderthalb Stunden, zumeist weinend und von ihren Begleitpersonen gestützt. Ein Hausbewohner schilderte gegenüber der Patientenanwältin Sigrid Pilz, manche Patientinnen wären nach der Behandlung in elendem Zustand gewesen und hätten manchmal im Stiegenhaus oder im Lift „alles unter sich gelassen“. Manchen Patientinnen erschienen die Zustände in der Ordination und die Art der dort ordinierenden Medizinerin als so abschreckend, dass sie davonliefen.

Andere sahen in der Ärztin ihre letzte Rettung.

Gynäkologe Fiala findet die verschämte Art, wie in Österreich mit dem Thema Schwangerschaftsverhütung und Abtreibung umgegangen wird, skandalös. Auch nach bald 40 Jahren Fristenlösung sei es vielfach noch immer tabu, viele katholische Privatspitäler bieten diese Eingriffe aus religiösen Gründen nicht an, auch in der Lehre führe das Thema ein Schattendasein. Weil die Eingriffe nicht wie in anderen Ländern von der Kasse bezahlt werden, müssen sich die Frauen wohl oder übel an private Anbieter wenden. Deshalb gebe es noch genügend Ärzte, die wie Ärztin R. auf die veraltete Kürettage zurückgreifen. Dabei wird mit einem Instrument, das wie ein kleiner, durchlöcherter Löffel aussieht, die Gebärmutterwand abgeschabt. Bei diesem Verfahren ist jedoch nicht nur der Erfolg unsicher, sondern eben auch das Risiko hoch, da die Gebärmutter durchstochen werden kann und dabei sogar andere Organe verletzt werden können.

Bei einer zeitgemäßen Abtreibung wird der Fötus abgesaugt. Dieser Vorgang ist effektiv, sicher und dauert ein paar Minuten. Die Patientin kann nach einer Stunde nach Hause gehen. „Wird diese Methode angewendet, so ist der Schwangerschaftsabbruch eine der sichersten medizinischen Behandlungen. Diese sollte zum Schutz der Patientinnen auch in Österreich selbstverständlich sein“, sagt Gynäkologe Fiala. Aber in manchen Hinterhof-Ordinationen werden Schwangerschaftsabbrüche offenbar noch immer auf eine Weise vorgenommen, die an die Zeiten vor der Fristenlösung erinnert.