Amtsschimmel & Auswüchse

Amtsschimmel & Auswüchse: Absurdistan

Absurdistan

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Im heimischen Verfassungs- und Verwaltungsdschungel besteht zweifellos jede Menge Rodungsbedarf hinsichtlich abstruser Regelungen. Der oberösterreichische Bundesrat Gottfried Kneifel forderte unlängst eine Änderung des Artikels 38 der Verfassung, in dem eine Kriegserklärung der Republik Österreich durch die Bundesversammlung geregelt wird.
Der Artikel 117 der Bundesverfassung wiederum hat zur Folge, dass es in Wien neben den so genannten amtsführenden Stadträten auch nichtamtsführende Stadträte gibt, die zwar als Vertreter der Oppositionsparteien im Stadtsenat sitzen, aber keinen eigenen Geschäftsbereich verwalten. Im Artikel 65 ist die Befugnis des Bundespräsidenten festgelegt, „uneheliche Kinder auf Ansuchen der Eltern zu ehelichen“ zu erklären. Theoretisch ermöglicht die österreichische Verfassung sogar mittels Verfassungsgesetz und Volksabstimmung die Abschaffung der Demokratie auf legale Weise. Dagegen ist es bis heute nicht gelungen, einen eigenen Grundrechtskatalog zu schaffen.

In anderen Bereichen erscheint die Regelungswut dagegen schier unbändig. Für die Bediensteten in den heimischen Magistraten existieren rund 200 verschiedene Dienstrechtsordnungen. Bei Neuregelungen im EU-Bereich müssen folglich 200 einzelne Adaptierungen vorgenommen werden. Das österreichische Arbeitslosenversicherungsgesetz wiederum wurde in drei Jahren 21-mal novelliert.

Weitere Auffälligkeit aus dem Bereich der Justiz: Zwar gibt es hierzulande nur einen dreistufigen Instanzenzug, allerdings aus historischen Gründen mit Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten sowie dem Obersten Gerichtshof vier Ebenen der Rechtsprechung. Immerhin gelang es Justizminister Dieter Böhmdorfer, die Anzahl der Bezirksgerichte trotz des Widerstands der Landeshauptleute in den vergangenen Jahren zu reduzieren.