Arigona Zogajs Asylantrag in zweiter Instanz abgelehnt
Tenor: Arigona, ihre Mutter und ihre jüngeren Geschwister erhalten kein Asyl in Österreich. Vier Monate hatten sich die Richter für ihre Entscheidung Zeit gelassen. Nichts, was der Anwalt der Familie vorgebracht hatte, beeindruckte die Asylrichter. Sie argumentierten, die psychische Erkrankung der Mutter sei im Kosovo behandelbar. Dass sich die Familie in Österreich bestens integriert habe, zähle nicht. Die Erkrankung sei erst zu einer Zeit entstanden, als bekannt gewesen sei, dass sie nicht bleiben dürfe. Vergangenen November legte Rechtsanwalt Helmut Blum gegen den Bescheid der ersten Instanz Beschwerde ein. Gutachter warnten damals, Nurije Zogaj könnte sich und ihren Kindern etwas antun, sollte sie abgeschoben werden. Die Asylrichter befanden jedoch entgegen Berichten von Experten , die psychiatrische Versorgung im Kosovo sei völlig ausreichend. Nun kann der Familie aus dem oberösterreichischen Frankenburg nur noch der Verfassungsgerichtshof helfen: Wenn die Höchstrichter einer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkennen, erhalten die Zogajs noch einmal eine Atempause, bis ihre Beschwerde inhaltlich geprüft ist.