Helmut Elsner: Klagegeist
Die Aktenkonvolut, das Helmut Elsner im Herbst des Vorjahres beim Supreme Court des Staates New York einbringen ließ, hat zunächst einmal in physischer Hinsicht Gewicht. 37 Seiten Klagsschrift, dazu 1500 Seiten Beilagen. Der frühere Bawag-Chef macht darin jenen Schaden geltend, der ihm im Bawag-Prozess zwischenzeitlich rechtskräftig angelastet wird: 1,4 Milliarden Euro oder umgerechnet 1,8 Milliarden Dollar. Die Liste der Beklagten umfasst unter anderem Sozialminister Rudolf Hundstorfer als früheren ÖGB-Präsidenten, OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny als früheren Bawag-Chef, Ex-Bawag-Aufsichtsrat und ÖGB-Chef Erich Foglar, den ehemalige Bawag- und Refco-Manager Thomas Hackl sowie die frühere Refco-Spitze Phillip Bennett und Tone Grant.
Hackl und den Refco-Repräsentanten wirft Elsner vor, ein betrügerisches System zur Verschleierung der Flöttl-Verluste aufgebaut zu haben, die Bawag/ÖGB-Seite wiederum soll gegenüber der US-Justiz Falschaussagen zu Elsners Lasten getroffen haben. Tatsächlich war es der Bawag unter der Führung Nowotnys 2006 gelungen, einen schlussendlich 1,3 Milliarden Euro teuren Vergleich mit Refco-Gläubigern und der US-Justiz zu schließen. Im Gegenzug verzichteten die Amerikaner darauf, die Bank und deren Organe für ihre Rolle im Refco-Debakel zivil- oder strafrechtlich zu belangen. In dem profil vorliegenden non-prosecution agreement vom 2. Juni 2006 hatten die Österreicher eingeräumt, dass Elsner (im Text wird er nur Chairman genannt) spätestens ab 2000 gewusst habe, dass Bennett die eigenen Bücher manipulieren wolle der Chairman hätte Bennetts Malversationen mittels großzügiger Kreditfinanzierungen mitorchestriert. Elsner bestreitet das in der Klage mit aller Vehemenz er selbst will von Bennett, Hackl (und Flöttl) getäuscht worden sein. Die Beklagten weisen die Vorwürfe ihrerseits zurück. Sie haben über ihre Anwälte zwischenzeitlich umfangreiche Stellungnahmen eingebracht und drängen auf eine Abweisung der US-Klage. Gegenüber profil wollte sich mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren niemand äußern.