Beamtendienstrecht abgesagt

Koalition. Die Regierung kapituliert und sagt die Besoldungsreform im öffentlichen Dienst ab

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Gediegen-unauffällige Anzüge, die Frisur genauso unbeeinflusst von Modetrends wie die Brille, das personifizierte Charisma einer Rechenmaschine: Hätte es jemals ein Casting für Rechnungshofbeamte gegeben, Alfred Finz wäre ­unschlagbar gewesen. Doch ausgerechnet der ehemalige Beamte Finz wollte als ­Finanzstaatssekretär nachgerade Revolutionäres: das Ende der Beamten. Nur noch „öffentliche Angestellte“ hätte es in seinem Konzept gegeben, mit Bezahlung und Dienstrecht wie in der Privatwirtschaft. Leider ging sich die Reform vor der Nationalratswahl 2006 nicht mehr aus. Finz grollt noch immer: „Das ärgert mich bis heute, dass da nichts weitergegangen ist.“

Finz ist nicht allein.
Seit 18 Jahren mühen sich acht Regierungsmitglieder in wechselnden Koalitionen mit einer Reform des Beamtendienstrechts ab – vergeblich. Nun reiht sich auch Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek in die Riege der Gescheiterten ein. Mit der Begründung: „Das Geld haben wir im Moment einfach nicht“, sagt sie über die geplante Dienstrechts- und Besoldungsreform. Lediglich für Lehrer wird über ein neues Dienstrecht verhandelt, für alle anderen bleiben Zulagen, Biennalsprünge und Ähnliches wie gehabt.
Der Beamtengewerkschaft kann es nur recht sein, wenn die Parallelwelt ihrer Klientel prolongiert wird. Seit Jahren entwickeln sich die Lebenseinkommen zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft auseinander – und zwar zugunsten der Beamten. Während die Nettolohnzuwächse im privaten Sektor seit eineinhalb Jahrzehnten bescheiden ausfallen, stiegen die Verdienste im öffentlichen Dienst konstant. Auch die Pensionsreformen schonten die Beamten, von ihren Ruhensgenüssen können Arbeiter und Angestellte nur träumen. Sozialrechtler wie Walter Pfeil argumentieren seit Jahren, dass „es am gerechtesten wäre, möglichst wenig Unterschiede im Arbeits- und Pensionsrecht zwischen Privatsektor und öffentlichem Dienst zu machen“. Bisher vergeblich.

Dabei hat das alte Sprichwort „als Beamter verdient man wenig, das aber fix“ längst seine Gültigkeit verloren. Noch in den siebziger Jahren wurden alle, die sich für die Jobsicherheit im öffentlichen Dienst entschieden, wegen ihrer niedrigen Gehälter von den Schul- und Studienkollegen in der Privatwirtschaft ausgelacht. Mittlerweile lachen die Beamten. Ihre durchschnittlichen Jahreseinkommen liegen mit knapp 48.000 Euro weit über jenen der Angestellten und Arbeiter. Das durchschnittliche Jahresgehalt von Exekutivbeamten beträgt 46.600 Euro, Lehrer kommen im Schnitt auf 51.276 Euro, Spitzenreiter sind Richter und Staatsanwälte mit 71.331 Euro.

Schonzeit.
Die Beamtengewerkschaft rechtfertigt die Gehaltsvorsprünge ihrer Klientel regelmäßig mit den Argumenten, Beamte seien besser gebildet, weniger oft in Teilzeit und im Schnitt um acht Jahre älter als der Rest der unselbstständig Beschäftigten. Alle drei Faktoren erklären die Besserstellung aber nur zum Teil. Denn die Beamten liegen laut einer Studie des IHS Kärnten in jeder Altersgruppe voran. Auch der Verweis auf die hohe Akademikerquote stimmt nur bedingt: Gerade schlecht Ausgebildete, die Hilfs- und angelernte Tätigkeiten verrichten, verdienen laut der jüngsten Analyse des Rechnungshofs „im öffentlichen Bereich mehr als das Doppelte von Angestellten“. Bei Führungskräften ist der Unterschied viel geringer (siehe Grafiken). Sozialforscher Bernd Marin kann deshalb nur eine kleine Gruppe ausmachen, die im öffentlichen Dienst schlechter bezahlt ist als in der Privatwirtschaft: „Männliche Akademiker unter 45 Jahren.“

Noch deutlicher werden die Unterschiede in der Pension. Die Reformen der vergangenen Jahre trafen die Beamten (mit Ausnahme der ganz jungen) weit weniger hart, ihnen wurde eine um über drei Jahrzehnte längere Schonzeit zugestanden als ASVG-Versicherten. Während die Pension von Arbeitern und Angestellten derzeit aus den 23 besten Verdienstjahren berechnet wird, liegt dieser Durchrechnungszeitraum bei Beamten nur bei neun Jahren und zwei Monaten.

Das ist einer der Gründe, warum Beamte im Ruhestand mit mehr als 2600 Euro pro Monat deutlich über der österreichischen Durchschnittspension liegen, die nicht einmal 1000 Euro erreicht. Die Beamten­gewerkschaft begründet die Differenz stets damit, dass Beamte mehr Pensionsbeiträge und auch im Ruhestand Pensionssicherungsbeträge entrichten. Der Sozialforscher Bernd Marin hat aber all diese Faktoren herausgerechnet und kommt zum Schluss: „Die Beamtenpensionen sind viel höher virtuell verzinst. Für jeden Euro, den ein Beamter an Pensionsversicherung einzahlt, bekommt er um 50 Prozent mehr zurück als andere Beschäftigte.“

Das Resultat: Der Staat muss für jede Beamtenpension jährlich 15.302 Euro zuschießen – und für Pensionen von Arbeitern und Angestellten nur 3892 Euro.

Dazu kommt, dass für Beamte in der Frühpension Sonderregelungen gelten: Sie dürfen dazuverdienen, so viel sie wollen. Und manche Frühpensionsformen sind nach wie vor für Beamte maßgeschneidert: Mehr als jeder zweite, der sich aus dem Bundesdienst in den Ruhestand verabschiedete, tat dies auf Basis der besonders begünstigten so genannten „Hacklerregelung“. Bis die Beam­ten mit der ASVG-Pension harmonisiert ist, wird es noch Jahrzehnte dauern.

Auch in der Krankenversicherung gelten für Beamte Sonderregelungen. Sie zahlen zwar höhere Selbstbehalte – bekommen von ihrer Beamten-Krankenkasse (BVA) aber mehr Leistungen, vom Zahnarzt bis zur Kur. Dennoch hat die BVA Rücklagen in dreistelliger Millionenhöhe angehäuft. Bei den Verhandlungen zum Sparpaket drängte die Arbeiterkammer darauf, mit Teilen dieser Reserven Budgetlöcher zu stopfen. Vergeblich.

Zulagenwirrwarr.
Die Parallelwelten bei Einkommen und Kranken- und Pensionsversicherung waren schon vielen Politikern ein Dorn im Auge. Susanne Riess-Passer (FPÖ), Alfred Finz (ÖVP) und Doris Bures (SPÖ) mag ideologisch viel trennen – sie alle hatten sich aber vorgenommen, das Besoldungsschema und das Dienstrecht mit all seinen Zulagen zu verändern. Seit Anfang der neunziger Jahre findet sich die Reform in jedem Koalitionsprogramm. Alle Regierungen wollten das Wirrwarr an unterschiedlichen Leistungen und Zahlungen angleichen und nur mehr Exekutive und Justiz Sonderstatus gewähren.

Eines der radikalsten Konzepte hatte der ehemalige Beamtenstaatssekretär Caspar Einem. Er wollte alle alten ständischen Unterschiede zwischen Arbeitern, Angestellten und Beamten beseitigen und ist noch heute überzeugt: „Es würde reichen, wenn alle Angestellte wären. Damit gäbe es auch eine Pensions- und Krankenversicherung für alle. Das wäre ein gerechter und sozialdemokratisch egalitärer Ansatz.“ Als er Mitte der neunziger Jahre versuchte, die Debatte anzuzünden, hatte er „relativ rasch viele Gegner“, erinnert er sich. „Es gibt in der Gewerkschaft viele Besitzstandswahrer.“

Ihre fleischgewordene Verkörperung ist Fritz Neugebauer. Er stemmt sich gegen jede Änderung und weiß eine gut organisierte Truppe hinter sich: Seine Beamtengewerkschaft ist mit über 230.000 Mitgliedern die drittgrößte Teilgewerkschaft und wächst im Gegensatz zu den anderen. Da lässt sich gut kraftmeiern: Die meisten Streikdrohungen der vergangenen Jahre kamen von den Beamten.

Mehr mussten sie selten tun, die Regierungen parierten auch so. Selbst beim Sparpaket im Herbst wurde der öffentliche Dienst geschont. „Die Beamten haben nur einen kleinen Beitrag geleistet“, analysiert Wirtschaftsforscher Thomas Leoni. Andere EU-Staaten verordneten mit dem Argument, dass Beamte von Arbeitslosigkeit und anderen Folgen der Wirtschaftskrise am wenigsten betroffen waren, Nulllohnrunden oder gar Gehaltskürzungen. Österreich hingegen erhöhte ihre Bezüge – nur in Deutschland und der Slowakei fielen die Gehaltserhöhungen noch großzügiger aus.

„Wir waren bisher budgetär nicht in der Notsituation“, erklärt Beamtenministerin Heinisch-Hosek die Schonung des öffentlichen Diensts. Diametral umgekehrt begründet sie das Verschieben der Besoldungsreform mit zu wenig Geld. Denn am Anfang wären höhere Einstiegsgehälter für junge und gleichzeitig die durch viele Bienniensprünge gewachsenen Ansprüche älterer Beamter zu zahlen, das macht eine Reform in der Übergangszeit teurer.

Theoretisch wäre sie auch ohne Mehrkosten möglich – wenn man auch in die Gehälter der aktiven Beamten eingriffe. Davor schreckt die Politik zurück, auch mit der Begründung, dass der Verfassungsgerichtshof Beamten viel weniger für zumutbar hält als Arbeitern und Angestellten. Der „Vertrauensschutz“ im öffentlichen Dienst wurde oft höher bewertet. Ein Zusammenhang mit der Welt der Verfassungsrichter – viele von ihnen sind Beamte – besteht selbstverständlich nicht.

Lesen Sie im profil 10/2011 ein Interview mit Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek über Bienniensprünge und historische Prinzipien im öffentlichen Dienst.

Eva   Linsinger

Eva Linsinger

Innenpolitik-Ressortleitung, stellvertretende Chefredakteurin