Börse: Voest Insider Party
Es bedarf nicht viel, um Erich Müller dieser Tage aus der selbst auferlegten Reserve zu locken. Genau genommen reicht schon die bloße Erwähnung eines Namens: Franz Struzl. "Hören Sie mir auf mit dem", wütet der Wiener Staatsanwalt, "die Sache ist erledigt."
Erich Müller hatte sich im Frühjahr 2003 zu einer Geste entschlossen, die er, wie es scheint, inzwischen bitter bereut. "Wir haben Herrn Struzl damals laufen lassen, weil er geständig und kooperativ war. Es gab eine Zeit, da hat man die Leute einfach aufgeknüpft."
Müller hatte Franz Struzl, Vorstandschef der VoestAlpine, im März 2003 wegen eines privaten Insidergeschäfts aus dem Juli 2002 zu einer außergerichtlichen Geldbu ße von 50.000 Euro verpflichtet. Struzl war zuvor von der Finanzmarktaufsicht wegen illegaler Spekulationen in Aktien der Voest-Tochter VAE angezeigt worden. Anklage und Veurteilung blieben ihm erspart, weil er bis dahin unbescholten war.
Der Unbelehrbare. Trotzdem oder gerade deshalb hat sich der 61-jährige Voest-Chef bis heute nicht öffentlich zu seiner Tat bekannt. Selbst nachdem profil seine Insidergeschäfte aufgedeckt und penibel nachgezeichnet hatte, scheute sich Struzl nicht, die Unwahrheit zu sagen und die Justiz der Lächerlichkeit preiszugeben. Der vorläufige Höhepunkt: Am 8. August 2003 ließ er sich vom Aufsichtsrat in seiner Funktion bestätigen. Einstimmig (profil berichtete).
Was mit dem klandestinen Kauf von 3000 Aktien im Juli 2002 begann, hat sich inzwischen zu einer veritablen Belastungsprobe für den Wiener Kapitalmarkt ausgewachsen. Erich Obersteiner, Vorstand der Wiener Börse: "Dass Struzl im Amt bestätigt wurde, mag gut für ihn sein. Für die Börse ist es das nicht. Der Wiener Kapitalmarkt hat sein Gesicht verloren." Vor allem im Ausland. "Der Persilschein für Struzl", notierte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Donnerstag, "ist eine Blamage für das Wiener Parkett. Während in den USA und in England jeder Unternehmensführer, der Insidergeschäfte tätigt, mit drastischen Strafen zu rechnen hat, gilt Insiderhandel in Österreich offenbar weiterhin als Kavaliersdelikt." Thomas Bosler, Herausgeber des deutschen Aktienbriefes "Der Börsendienst", wird noch schärfer: "Der Schaden ist unermesslich. Österreich hat sich lächerlich gemacht."
Ende vergangener Woche hatten Wortmeldungen dieser Art Struzl endlich zur Besinnung gebracht: Am Freitag war klar, dass sein baldiger "freiwilliger" Rücktritt unmittelbar bevorsteht. Dass dies den am Kapitalmarkt angerichteten Schaden noch beheben kann, ist unwahrscheinlich.
Dunkle Erinnerungen. Willkommen zurück am Balkan. Die Wiener Börse steht nach der Affäre Struzl wieder in dem Eck, das sie eigentlich längst verlassen zu haben glaubte. Bis in die späten achtziger Jahre hinein war der Aktienmarkt die Spielwiese einer verschworenen Clique von Wertpapierhändlern, Investmentbankern, Rechtsanwälten und Managern, denen keine Information zu heiß war, um sie nicht sofort zu Geld zu machen. Strafrechtlich existierte der Tatbestand des Insiderhandels nicht. Die Marktteilnehmer waren zwar an Wohlverhaltensregeln gebunden, bloß war damals niemand da, der die Einhaltung derselben wirksam überprüfen hätte können. Und selbst wenn einmal der Verdacht von Insidergeschäften aufkam, scheiterte jede Aufklärung an der Anonymität von Wertpapierdepots. Der auf Anlegerfragen spezialisierte Wiener Anwalt Wolfgang Leitner: "Insiderhandel war damals kein Kavaliersdelikt, sondern eine Selbstverständlichkeit. " Aus dieser Zeit ist ein mäßig schmeichelhaftes Diktum überliefert: "Vienna Insider Party".
Struzls private Insiderparty, seine zweifelhaften Rechtfertigungen, vor allem das Votum des Voest-Aufsichtsrats, legten den Verdacht nahe, dass sich seither wenig geändert hat. Obwohl Österreich längst international vergleichbare Regeln besitzt.
Seit 1993 steht Insiderhandel unter Strafe, die anonymen Wertpapierdepots sind ebenfalls Geschichte, und mit der seit 2002 operierenden Finanzmarktaufsicht (FMA) verfügt der Kapitalmarkt über eine funktionstüchtige Behörde.
Insider ist laut Börsegesetz jeder, der aufgrund seines Berufes oder seiner Beschäftigung Zugang zu noch unveröffentlichten Informationen hat, die geeignet wären, den Kurs einer börsenotierten Gesellschaft zu beeinflussen - und verbotenes Insidertrading begeht, wer diese Informationen zu seinen Gunsten missbraucht. Die Höchststrafe: zwei Jahre Haft. Anwalt Leitner: "Legistisch hat Österreich enorm Fortschritte gemacht. Aber das scheint sich nicht überall herumgesprochen zu haben."
Historisch. Ähnlich argumentiert der Wiener Investmentbanker Heinrich Pecina, Gründer des privaten Investmenthauses Vienna Capital Partners: "Die achtziger Jahre sind Geschichte. Aber das ist ganz offenbar nicht in allen Köpfen drin. Der Markt ist klein, das Ausmaß der Verhaberung groß, und Unrechtsbewusstsein ist vielen im Lande ein Fremdwort."
Was sich möglicherweise auch darin erklärt, dass die Aufklärungsrate von Insiderdelikten reichlich bescheiden geblieben ist. Seit 1993 hat es zwar über 100 konkrete Verdachtsfälle gegeben, die von der Finanzmarktaufsicht, ihrer Vorgängerin Bundeswertpapieraufsicht und der früheren Wiener Börsekammer untersucht wurden. Zur Anzeige bei der Justiz wurden insgesamt nur fünf Fälle gebracht. Und zu Strafprozessen kam es überhaupt erst dreimal. Im Vorjahr musste sich ein Angestellter des kollabierten Telekom-Anbieters Cybertron vor Gericht verantworten, weil er Cybertron- Aktien verkauft hatte, ehe die Öffentlichkeit von der Finanzkrise des Unternehmens erfahren konnte. Urteil: Freispruch.
Mit einem Freispruch in zweiter Instanz endete auch das Strafverfahren gegen ein Brüderpaar, das im Jahr 2000 während einer Hauptversammlung des früheren Papierkonzerns Leykam heimlich zusätzliche Aktien geordert hatte. Die einzige rechtskräftige Verurteilung wegen Insiderhandels stammt vom Juni dieses Jahres (siehe Kasten: "Drucker am Drücker").
Hilflose Justiz. Die Beweisführung ist nicht selten schwierig, hinzu kommt die mangelnde Erfahrung der Staatsanwälte mit dem noch jungen Tatbestand. Das ist in Deutschland nicht anders. Insiderhandel wird dort seit 1995 mit einer Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Bis heute hat es in Deutschland erst sechs rechtskräftige Verurteilungen gegeben. Sabine Reimer, Sprecherin des Frankfurter FMA-Pendants Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: "Die Lösung von Insiderfällen ist naturgemäß schwierig, weil den Verdächtigen das schuldhafte Verhalten nachgewiesen werden muss."
VoestAlpine-Chef Franz Struzl fällt aus der österreichischen Statistik, weil er rein rechtlich nach wie vor unbescholten ist. Im Zuge des außergerichtlichen Tatausgleichs, der so genannten Diversion, wurden die Ermittlungen noch vor der Anklageerhebung abgeschlossen. Struzl ist erst der zweite einschlägige Diversionsfall. Vor Jahren war ein insiderverdächtiger Kleinanleger auf diesem Wege abgemahnt worden.
Die Tat hat Struzl trotzdem begangen. Börse-Vorstand Obersteiner: "Der Fall Struzl hat zumindest gezeigt, dass die Ordnungsinstrumente in Österreich funktionieren. Was bleibt, ist der moralische Schaden. Struzl hätte sofort die Konsequenzen ziehen und zurücktreten müssen."
Strengere Strafen. Wo es mit der Moral nicht sehr weit her ist, werden die Rufe nach strengeren Bestimmungen laut. Justizminister Dieter Böhmdorfer hat erst kürzlich angeregt, den Strafrahmen für Insiderhandel jenem herkömmlicher Wirtschaftsverbrechen anzugleichen: von zwei auf zehn Jahre Haft. Das fordert auch der Wirtschaftssprecher der SPÖ, Hans Moser: "Die Regelungen müssen weh tun, sonst greifen sie nicht." Mit bis zu zehn Jahren Haft läge Österreich auf dem Niveau der USA, vor Deutschland (fünf Jahre) und Großbritannien (sieben). Es ist dennoch zweifelhaft, ob dies allein auch nur einen einzigen Trader von seinen schmutzigen Geschäften abhalten wird. Selbst die USA, die über die weltweit schärfsten Bestimmungen verfügen, sind der Insiderkriminalität bis heute nicht wirklich Herr geworden. Erst im Juni dieses Jahres war der Chef eines US-Biotech-Unternehmens wegen illegaler Spekulationen zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Charme hat das amerikanische Modell allemal. So verfügt die 1934 gegründete New Yorker Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission SEC (3000 Mitarbeiter; 840 Millionen US-Dollar Jahresbudget) über Mittel, die die Behörden in Österreich und Deutschland alt aussehen lassen. Die SEC kann einerseits selbst hohe Geldstrafen verhängen - bis zum Dreifachen des illegal erworbenen Gewinns -, andererseits kann sie überführte Insider mit einem lebenslangen Berufsverbot bei börsenotierten Gesellschaften belegen. Mit anderen Worten: In den USA hätte Franz Struzl längst keinen Job mehr.