Interview: Den Leuten Ärger ersparen
profil: Sie übernehmen mit 1. Februar den Vorsitz der neu eingerichteten Schlichtungskommission für Versicherungsstreitigkeiten. Was kann die Schlichtungsstelle leisten, und was sind ihre Aufgaben?
Schalich: Versichern ist ja nicht unbedingt eine Angelegenheit, die man vor Gericht erledigen soll. In meiner 15-jährigen Praxis als Richter beim Obersten Gerichtshof habe ich gesehen, dass gut die Hälfte aller Verfahren, die aus Versicherungsstreitigkeiten resultieren, eigentlich überflüssig sind. Man hätte das besser und zu einem früheren Zeitpunkt lösen können. Für diese Fälle wollte der Fachverband der Versicherungsmakler eine Anlaufstelle schaffen, wo Versicherungsnehmer und Versicherer eine kompetente Aufarbeitung der Rechtsfrage bekommen.
profil: Wenn ich nun als Versicherungskunde einen Schadensfall habe, und meine Versicherung will nicht zahlen, kann ich dann Ihre Dienste in Anspruch nehmen?
Schalich: Voraussetzung ist, dass Sie die Versicherung über einen Makler abgeschlossen haben, der ja per Gesetz verpflichtet ist, unabhängig zu agieren, und ausschließlich die Interessen seines Kunden zu vertreten hat. In der Schlichtungsstelle werden die Standpunkte des Kunden und der Versicherung angehört und einander gegenübergestellt. Wenn die beiden Stellungnahmen begutachtet worden sind, geben wir eine Empfehlung, in der die bisherige Rechtsprechung eingearbeitet ist.
profil: Ist diese Empfehlung rechtlich bindend?
Schalich: Nein, das ist sie nicht. Jede der beiden Parteien kann dann immer noch vor Gericht gehen. Aber wenn ich in der Begründung eine Entscheidung des Senats oder des Bundesgerichtshofs dazugeben kann, die diesen Fall betrifft, ist natürlich ein gewisser moralischer Zwang gegeben. Man kann sich dann ausrechnen, welche Chancen auf Erfolg man hat, wenn man die Sache wirklich vor Gericht ausfechten will.
profil: Was sind Ihrer Erfahrung nach die häufigsten Streitpunkte zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern?
Schalich: Das hält sich die Waage zwischen Risikoausschlüssen und Obliegenheitsverletzungen. Ein Risikoausschluss der besonderen Art ist etwa die grobe Fahrlässigkeit, aber es gibt noch eine Menge anderer Ausschlussgründe. Tritt ein Schadensfall unter den bestimmten Umständen ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Eine der bekanntesten Obliegenheitsverletzungen ist, wenn man nach einem Autounfall den Alkotest verweigert. Die Versicherer machen eine ganze Palette von Vorschriften, und wenn sie dem Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung nachweisen können, zum Beispiel auch eine Unvollständigkeit in der Schadensmeldung, dann geht die gesamte Beweislast auf den Versicherungsnehmer über. Solche rechtlichen Fragen werden wir in der Schlichtungsstelle lösen können.
profil: Kann man das auch an bestimmten Versicherungsarten festmachen?
Schalich: Eigentlich nicht. Kaskoversicherungen bei Kraftfahrzeugen sind manchmal stärker vertreten, einfach weil viele solche Verträge existieren. Ich rechne auch mit Deckungsablehnungen aus der Rechtsschutzversicherung. Aber man kann das nicht über einen Kamm scheren, das ist jetzt sehr ins Blaue gesprochen.
profil: Warum kommt es überhaupt zu Streitigkeiten, man sollte doch meinen, in den Verträgen wäre ohnedies alles bis ins kleinste Detail geregelt?
Schalich: Wir haben im Senat viele wichtige Entscheidungen für das Versicherungsvertragsrecht getroffen, die sich aber leider noch nicht umfassend durchgesetzt haben. Das ist kein Vorwurf an die Versicherer, aber es kommt immer wieder vor, dass nicht so kompetente Leute einen Schadensfall zu schnell ablehnen. Und im Gegensatz zu Großbritannien und den USA, wo ein All-Risk-Versicherungssystem existiert, bei dem im Grunde genommen alles gedeckt ist und die Versicherung allfällige Ausnahmen ausdrücklich angeben muss, ist im österreichischen und in den kontinentaleuropäischen Versicherungssystemen nur eine ausschnittsweise Deckung gegeben. Besonders gut zu sehen ist das in der Rechtsschutzversicherung mit ihren vielen Bausteinen. Dieses System führt immer wieder zu Auffassungsunterschieden zwischen Versicherern und Versicherungskunden.
profil: Welchen Rat können Sie Versicherungskunden geben, damit sie erst gar nicht zu Ihnen kommen müssen?
Schalich: Das ist jetzt eine Binsenweisheit: Aber bevor man etwas unterschreibt, sollte man sich alles genau durchlesen, besonders das Kleingedruckte. Ich lese immer alles. Meine Frau sagt dann mit einem meist leicht abfälligen Ton: Typisch Jurist. Es kommt auch hin und wieder vor, dass Studenten oder nebenberufliche Strukturvertriebsleute Lebensversicherungen ohne Beratung verkaufen. Die wissen oft gar nicht, was sie da eigentlich anbieten. Eine Lebensversicherung ohne Beratung abzuschließen ist ein Wahnsinn. Diese Art von Abschluss ist nicht seriös. Die Schlichtungsstelle soll den Leuten den Abwicklungsärger größtenteils ersparen. Sie ist kein Tribunal, sondern bietet die Möglichkeit, sich mit dem Versicherer ruhig an einen Tisch zu setzen und den Problemfall durchzubesprechen.
profil: Können Sie schon abschätzen, wie viele Fälle Sie durchschnittlich pro Jahr bearbeiten werden?
Schalich: Ich habe mich beim Fachverband der Versicherungsunternehmer Österreichs erkundigt, der eine eigene Schlichtungsstelle unterhält, dort sitzen allerdings weisungsgebundene Angestellte des Fachverbands. Laut deren Angaben sind es im Jahr rund 1600 Beschwerden. Wenn man davon ausgeht, dass die Versicherungsmakler ungefähr die Hälfte aller Versicherungsabschlüsse tätigen, rechne ich mit 800 bis 1000 Fällen.
profil: Welche persönlichen Ziele haben Sie sich als Vorsitzender der Schlichtungskommission gesetzt?
Schalich: Ich möchte, dass die betroffenen Parteien, wenn sie von uns weggehen, sagen können: Jetzt hab ich das hinter mir, und das Problem ist zur Zufriedenheit aller geklärt.
Interview: Christina Hiptmayr