„Zu strafbaren Handlungen angestiftet“

Julius Meinl schwer belastet: „Zu strafbaren Handlungen angestiftet“

Exklusiv. Ein früherer Berater von Julius Meinl hat diesen in Einvernahmen schwer belastet

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Der Hausherr zog es vor, nicht zu erscheinen. Wie so oft. Nicht dass er den großen Auftritt nicht zu zelebrieren wüsste. Aber Journalisten und Julius Meinl, gemeinsam in einem Raum – das kann nicht gut gehen. Also setzte der Bankier Freitagvormittag vergangener Woche, just an seinem 51. Geburtstag, einmal mehr Statthalter Peter Weinzierl in Bewegung.
Wieder eine Pressekonferenz in den Räumlichkeiten der Meinl Bank, die achte in zwölf Monaten. Wieder die mittlerweile sattsam bekannte Regie. Weinzierl, diesmal flankiert von Staranwalt und Strafrechtsdoyen Herbert Eichenseder, musste den Rechtsstaat im Allgemeinen infrage stellen, die Staatsanwaltschaft Wien im Besonderen geißeln, die bedingungslose Unschuld und grenzenlose Kooperationsbereitschaft des Absenten beteuern. Und nebenbei auch seine eigene.

Julius Meinl, Peter Weinzierl und eine Reihe anderer Personen stehen seit geraumer Zeit im Zentrum staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen in Zusammenhang mit mutmaßlich krummen Wertpapiergeschäften der einst der Meinl Bank nahestehenden börsennotierten Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL), heute Atrium European Real Estate. Die Justiz wähnt Betrug, Untreue und eine Reihe von Verstößen gegen das Aktiengesetz.

Es waren diesmal vor allem äußere Umstände, welche die Meinl-Seite mobilisierten. Am vorangegangen Montag hatte das Landesgericht für Strafsachen Wien, vertreten durch Haftrichterin Bettina Deutenhauser, eine seit Monaten mit Spannung erwartete Entscheidung gefällt.
Dummerweise zu Meinls Ungunsten.

Am 1. April 2009 war der Bankier aus einer Vernehmung heraus in Untersuchungshaft genommen und nach zwei Nächten im Grauen Haus zu Wien auf freien Fuß gesetzt worden – gegen eine weltweit wohl singuläre Kaution von 100 Millionen Euro, die Hinterlegung seiner beiden britischen Reisepässe sowie restriktive Reise- und Meldebestimmungen. Begründung: Fluchtgefahr. Meinls Anwälte hatten dies seither vehement bekämpft und die Rückerstattung der Kaution gefordert.

Mit letztlich überschaubarem Erfolg. Richterin Deutenhauser hat Meinl zwar die Papiere retourniert (und die Reiseauflagen gelockert), nicht aber die 100 Millionen Euro Kaution. Die U-Haft wurde damit prolongiert, Meinl bleibt bis auf Weiteres formell Untersuchungshäftling. An der Begründung hat sich nichts geändert: Fluchtgefahr. Advokat Eichenseder hat dagegen Rechtsmittel ergriffen, der Akt wandert damit zum Oberlandesgericht Wien.

Der erfahrene Jurist mühte sich vergangenen Freitag durchaus redlich, die Entscheidung der Haftrichterin zugunsten seines Klienten zu interpretieren, ohne dabei wirklich ins Detail zu gehen. Demnach habe Deutenhauser „große Teile der Vorwürfe gegen Meinl“ entkräftet, weshalb vor allem der Betrugsverdacht sich „in Luft auflösen“ werde. Dass Meinl die Kaution dennoch nicht zurückbekommt, erklärte Eichenseder so: „Er ist britischer Staatsbürger, und er verfügt über ein Flugzeug. Das Gericht geht davon offenbar aus, dass er bei einer allfälligen Flucht nach Großbritannien nicht ohne Komplikationen wieder an Österreich ausgeliefert würde.“ Selbstredend würde Meinl aber „niemals“ flüchten.

„Dringend verdächtig“.
Der mit 5. Juli 2010 datierte Gerichtsbeschluss liegt profil nun vollständig vor. Richterin Deutenhauser hat sich offenbar über Monate durch Berichte von Nationalbank und Finanzmarktaufsicht, interne Meinl-Akten, -Vorstandsprotokolle und -E-Mails, Eingaben der Verteidiger sowie Dutzende Zeugenaussagen gearbeitet. Heraus kam ein 462 Seiten starkes Dossier, das Meinl nicht nur nicht entlastet – es ist vielmehr eine Art vorweggenommene Anklageschrift.

Der wider Meinl erhobene zentrale Vorwurf: Untreue in Zusammenhang mit dem überteuerten „Rückkauf“ von 88,8 Millionen eigenen Zertifikaten durch MEL im Jahr 2007. So geht Deutenhauser gleich einleitend auf die von der Staatsanwaltschaft Wien formulierte Verdachtslage ein: „Des Weiteren war der Genannte (Anm.: Julius Meinl) dringend verdächtig, als faktischer Entscheidungsträger in Zusammenhang mit dem Unternehmen MEL seine ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, dadurch wissentlich missbraucht zu haben, dass MEL-Zertifikate in einer nicht veröffentlichten Rückkaufsaktion zu einem überhöhten Preis … rückgekauft worden sein sollen, wodurch das Unternehmen MEL letztlich einen Vermögensnachteil dadurch erlitten haben soll, dass ihm ein Betrag von EUR 1.800.000.000,00 entzogen und dadurch die Liquidität des Unternehmens erheblich eingeschränkt worden sein soll.“

Deutenhausers Feststellung: „Wie bereits ausgeführt, besteht hinsichtlich des Beschuldigten Julius MEINL u. a. zumindest dringender Tatverdacht in Richtung der §§153 (Anm.: Untreue) … Auch besteht ein Tatverdacht in Richtung der §§ 146, 147 … 148 StGB (Anm.: Betrug, schwerer Betrug, gewerbsmäßiger Betrug). Schon allein aufgrund der dem Beschuldigten zur Last gelegten hohen Schadenssummen hat der Beschuldigte für den Fall einer Verurteilung mit der Verhängung einer empfindlicheren, unbedingten Freiheitsstrafe zu rechnen, weswegen … von einem hohen Fluchtanreiz des Beschuldigten auszugehen ist. Überdies könnte eine strafgerichtliche Verfolgung für den Beschuldigten auch gravierende zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.“

Die Haftrichterin hat sich in jeder Hinsicht ungewöhnlich weit vorgewagt. Sie hat die inkriminierten Wertpapiergeschäfte zwischen Meinl European Land, der Bank und der dem Meinl-Clan zugerechneten karibischen Zweckgesellschaft Somal ebenso untersucht wie Entscheidungsstrukturen, die mutmaßlich überzogenen Provisionszahlungen von MEL an die bankeigene Manage­mentgesellschaft MERE und die spätere Kommunikation nach außen.

Die Schlüsselpassage des Dokuments:
Zusammenfassend ist auszuführen, dass sich aufgrund der engen personellen Verflechtungen zwischen MEL, Meinl Bank, MERE, Somal A.V.V. und Europrime Liquidity Fund (ein weiteres damals involviertes Vehikel, Anm.) eines Teils der sichergestellten E-Mails sowie der Zeugenaussagen … hinreichende, einen dringenden Tatverdacht begründende Verdachtsmomente dahingehend ergeben, dass der Beschuldigte MEINL in die Wertpapierrückkäufe stark involviert war und Mitglieder des Board of Directors der MEL zu strafbaren Handlungen angestiftet hat und als unmittelbarer Täter … ebenfalls als strafrechtlich verantwortlich anzusehen ist.“

Julius Meinl hatte das stets vehement bestritten
– mit dem Hinweis, er habe bei Meinl European selbst keinerlei Organverantwortung gehabt. Was laut Deutenhauser nur von der Papierform her gestimmt haben dürfte: „Entgegen der Verantwortung des Beschuldigten sprechen folgende Beweisergebnisse dafür, dass der Beschuldigte Julius MEINL auf die Mitglieder des Boards (Anm.: Direktorium) der MEL Einfluss genommen haben soll: Die … engen personellen Verflechtungen ermöglichen einen Austausch auf informeller Ebene und auch eine mögliche Einflussnahme durch den Beschuldigten MEINL, zumal laut OeNB-Bericht die MEINL Bank Gruppe im Zeitraum 2003 bis September 2007 aus der Geschäftsbeziehung mit der MEL Erträge von rund 322 Millionen EUR netto erwirtschaftet und 2006 bereits ca. 60% der gesamten Betriebserträge aus der Geschäftsbeziehung mit der MEL generiert hat und schon aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung daraus geschlossen werden kann, dass der Beschuldigte an der Aufrechterhaltung der für die MEINL Bank AG und somit letztlich auch für ihn wirtschaftlich überaus vorteilhaften Geschäftsbeziehungen wohl ein großes Interesse gehabt haben wird.“

„Insiderinformation“.
Es dürfte nicht weiter verwundern, dass Meinls Juristen Textstellen wie diese der Öffentlichkeit vorenthalten wollten. Von einer „Entlastung“ des Bankiers kann jedenfalls keine Rede sein. Auch der Umstand, dass die Anleger erst Ende August 2007, also hinterher, von den getätigten Käufen erfuhren, wird von der Richterin reichlich kritisch hinterfragt: „Entgegen der vom Beschuldigten MEINL vertretenen Meinung, der Rückkauf der Zertifikate sei nicht Ad-hoc meldepflichtig gewesen, vertritt das Gericht die Ansicht, dass es sich bei der Tatsache des Rückkaufs von 88,815 Mio. Zertifikaten sehr wohl um eine Insiderinformation gehandelt hat, die … unverzüglich zu veröffentlichen gewesen wäre.“

Allein die Nennung eines Namens dürfte Julius Meinl mittlerweile durchwachte Nächte bescheren: Rupert-Heinrich Staller, einst Berater des Bankiers, heute Hauptbelastungszeuge der Anklage. Der Wiener Kaufmann und Investor hatte über Jahre ein loses Verhältnis zur Meinl Bank unterhalten, ehe er im Spätsommer 2007, also unmittelbar nach Auffliegen des Skandals, von Meinl höchstselbst als so genannter Kapitalmarktbeauftragter bei MEL installiert wurde. Eigentlich sollte Staller ab diesem Zeitpunkt die völlig zerfahrene Kommunikation der Gesellschaft nach außen koordinieren und aufgebrachte Anleger kalmieren. Doch nach knapp zwei Monaten warf er entsetzt das Handtuch und trat zurück.
Seit 2008 hat Staller – Freunde berichten, er habe seinerzeit nicht länger dabei zusehen wollen, wie „gewisse Leute sich die Taschen vollstopfen“ – Dutzende Einvernahmen durch Richterin Deutenhauser und Staatsanwalt Markus Fussenegger erduldet. In Summe soll er mehr als 100 Stunden am Landesgericht für Strafsachen verbracht haben (also länger, als etwa Meinl einsaß). Heraus kamen Hunderte Seiten Einvernahmeprotokolle, die von der Staatsanwaltschaft kurzerhand zur Verschlusssache erklärt wurden – und von Meinls enervierten Anwälten bis heute nicht eingesehen werden konnten. Stallers präzise und offenbar glaubwürdige Berichte aus dem Innersten der Meinl-Gruppe, dokumentiert durch persönliche Aufzeichnungen und E-Mails, fanden nun zumindest teilweise Eingang in Deutenhausers Beschluss. Und sie treffen Meinl ins Mark.

So etwa Stallers protokollierte Erinnerungen an die Ereignisse unmittelbar nach Bekanntwerden der Wertpapierdeals: „Es gab Vorwürfe von Seiten des Marktes betreffend MEL, vor allem einige Analysten … haben sich sehr kritisch über MEL geäußert und die Vorgänge geäußert, es war daher klar, dass es Erklärungsbedarf gibt und Veränderungen herbeigeführt sowie positiv kommuniziert werden müssen, um den Sturz der Aktie ins Bodenlose zu verhindern und den Druck auf die MEINL Bank zu lindern. Es war dringend erforderlich, eine plausible Erklärung für den Ankauf der eigenen Aktien (Zertifikate) zu formulieren.“

Im Ergebnis rechtfertigte das MEL-Direktorium die Geschäfte schließlich mit der bevorstehenden „Hereinnahme eines strategischen Partners“ – eine Schimäre, wie die Richterin unmissverständlich festhält: „Aufgrund der bisher vorliegenden Beweisergebnisse … ist nicht davon auszugehen, dass der Ankauf von Zertifikaten erfolgte, weil ein potenzieller Investor in MEL investieren wollte … Wahrscheinlicher ist, dass die Rückkäufe deswegen erfolgten, um insbesondere die Papiere der MIP (damals Meinl International Power, ein weiteres Meinl-Abenteuer, Anm.) erfolgreich am Markt platzieren zu können und die von Somal A.V.V. auf eigene Rechnung gehaltenen MEL-Zertifikate möglichst rasch in den Markt abgeben (verkaufen) zu können. Sollten die Käufe tatsächlich aus diesen Motiven erfolgt sein, so würde sich dies jedoch als für die Gesellschaft MEL wenig vorteilhaft darstellen, wurde dieser durch den Ankauf doch Liquidität im Ausmaß von rund 1,8 Milliarden Euro entzogen.“

Oder: „Bei den vom Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Rückkauf vorgelegten Unterlagen fällt … auf, dass diese Vorgänge dokumentieren, welche erst zu einem Zeitpunkt stattfanden, als der Zertifikaterückkauf längst begonnen hatte.“

Meinls Anwälte hatten zuletzt mehrfach versucht, Staller gegenüber der Justiz zu diskreditieren. Einmal hieß es, er sei eine „problematische Persönlichkeit“, ein anderes Mal wurden ihm „oberflächliche Momentaufnahmen“ unterstellt, da er ja kaum mehr als zwei Monate für MEL tätig war. Die Haftrichterin ließ sich davon nicht beeindrucken. „Aus den Schilderungen des Zeugen (Anm.: Staller), der während dieses, wenn auch kurzen Zeitraums nah an den handelnden Personen dran war und das Verhalten und die Reaktionen des Beschuldigten MEINL … auf die Geschehnisse, vor allem nach Veröffentlichung der Rückkäufe, teilweise sehr anschaulich beschreiben konnte, können jedoch, entgegen der Ansicht des Beschuldigten, auch Rückschlüsse auf das Verhalten des Beschuldigten vor diesem Zeitraum gezogen werden, da es lebensfremd ist, anzunehmen, dass die vom Zeugen geschilderte, starke Involvierung des Beschuldigten MEINL erst zu einem Zeitpunkt eingesetzt haben soll, als der Rückkauf bereits abgeschlossen war.“

Rupert-Heinrich Staller wollte sich gegenüber profil nicht dazu äußern. In einem E-Mail teilte er der Redaktion Ende vergangener Woche mit: „Ich ersuche um Verständnis, dass ich in der Öffentlichkeit zu Berichten über meine Einvernahme als Zeuge in einem laufenden Verfahren nicht Stellung beziehe. Darüber hinaus liegt es mir fern, gerichtliche Entscheidungen zu kommentieren.“

„Gelöbnisse und Weisungen“.
Nach profil-Recherchen hat Staller über Wochen telefonische Drohungen erhalten, wobei der anonyme Anrufer elektronische Stimmenverzerrer benutzte – pikanterweise auch während Stallers Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft. Das erinnert an den Fall des 2009 abberufenen Meinl-Sachverständigen Thomas Havranek, über dessen Internet-Konto unbekannte Hacker eine Homepage mit Nazi-Inhalten ins Netz gestellt hatten. An Havraneks statt wurde der Grazer Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner verpflichtet, er hat seine Arbeit aber noch nicht aufgenommen. Faktum ist, dass Kleiner an den Erkenntnissen des Landesgerichts nicht einfach vorbeigehen können wird.

Julius Meinl dagegen ist zwar wieder im Besitz von Reisedokumenten, bis zu einer allfälligen Anklageerhebung – die durch den aktuellen Beschluss nicht eben unwahrscheinlicher geworden ist – muss er sich jedoch weiterhin einmal im Monat bei Gericht melden. Seine „Gelöbnisse“, die Ermittlungen nicht zu erschweren, nicht zu fliehen oder sich ohne „Genehmigung der Staatsanwaltschaft von seinem Aufenthaltsort zu entfernen“, bleiben ebenso aufrecht. Oder wie es Richterin Deutenhauser formuliert: „Das Gericht ist der Ansicht, dass der Weitererlag der Kaution in Verbindung mit der Weisung, sich wie bisher einmal monatlich persönlich bei der zuständigen Haftrichterin zu melden, sowie die Aufrechterhaltung der sonstigen Gelöbnisse und Weisungen ausreicht, um dem Haftgrund Fluchtgefahr ausreichend begegnen zu können.“

In anderen Worten:
100 Millionen Euro Kaution wird wohl nicht einmal ein Julius Meinl aufs Spiel setzen.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.