Verbrechen lohnt sich

Justiz. Endlose Verfahren, seltsame Urteile: Wie krank ist die österreichische Justiz?

Drucken

Schriftgröße

Irgendwann gab es nur noch Papierberge. In seinem Büro, in seinen Gedanken, in seinen Albträumen. Die Akten stapelten sich auf dem Schreibtisch, jeden Tag kamen ein paar neue dazu. Anfangs hatte er noch die Hoffnung, den Kampf gegen das Papier vielleicht doch zu gewinnen. Aber dann gab er auf, versteckte die Ordner im Schrank, wollte die Zettelhaufen nicht mehr sehen.

So ähnlich muss es einem heute 51-jährigen Staatsanwalt des Landesgerichts Wien ergangen sein, bevor er anfing, das System auszutricksen. Mithilfe eines Mitarbeiters fälschte er die Eintragungen im Kontrollregister. Die Behördenleitung dachte, der Kollege habe seine Fälle erledigt. In Wirklichkeit hatten bereits ein paar hundert Akten Staub angesetzt, als das Manöver endlich aufflog. Vor zwei Monaten musste sich der Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verant­worten – und wurde freigesprochen. Die Schöffen glaubten ihm, dass er wegen eines akuten Burn-outs arbeitsunfähig gewesen sei und kein Unrechtsbewusstsein mehr gehabt habe.

Ein Einzelfall, natürlich. Es gibt auch gestresste Lehrer, Krankenpfleger und Journalisten, die in ihren Jobs versagen. Doch von der individuellen Fehlleistung des Staatsanwalts abgesehen sagt der Fall einiges über den Zustand der Justiz in Österreich: Es dauerte Monate, bis der Staatsanwaltschaft Wien auffiel, dass ein Kollege falschspielte. Und obwohl der Sachverhalt denkbar simpel war, vergingen nach der Aufdeckung weitere zweieinhalb Jahre, bis der Mann endlich in Wiener Neustadt vor Gericht stand.

Die quälend lange Verfahrensdauer ist nur ein Punkt in einer Reihe von Vorwürfen, mit denen sich die heimische Justiz derzeit konfrontiert sieht. Seltsame Urteile, kaum nachvollziehbare Entscheidungen von Staatsanwälten und Pannen bei den Ermittlungen taten ein Übriges, um den Ruf zu ramponieren. Vor allem im Umgang mit Wirtschaftskriminalität wirken die Behörden oft schwer überfordert. Sind Politiker involviert, kommt dazu noch der ständige Verdacht der Parteilichkeit. Entsprechend gelitten hat der Glaube an das Funktionieren des Rechtsstaats: Im aktuellen Vertrauensindex, den das Meinungsforschungsinstitut OGM im Auftrag der Austria Presse Agentur durchführt, verzeichnete die Justiz ein Minus von 14 Prozentpunkten und war damit der größte Verlierer unter den abgefragten Institutionen. Laut einer Umfrage der Karmasin Motivforschung für profil glauben immerhin 72 Prozent der Österreicher, die Justiz gehe mit Politikern schonender um.

Am verheerendsten für das Image der Jurisprudenz ist der Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Manchmal agiert der Rechtsstaat gnadenlos, wie etwa im Verfahren gegen vier Wiener Kunststudenten, die verdächtigt werden, zwei Mistkübel im Foyer eines Arbeitsamts angezündet zu haben. Gegen sie läuft gerade ein Prozess; zwei Monate Untersuchungshaft haben sie schon hinter sich. Dann wieder zeigen Richter alles Verständnis der Welt für Ausnahmesituationen – wie etwa im Fall Bakary J. Der Schubhäftling war von vier Polizisten fast totgeprügelt worden. Die Beamten kamen mit bedingten Haftstrafen davon. Wie der „Falter“ jüngst enthüllte, wurden zwei der Täter vom Disziplinarsenat im Bundeskanzleramt gnädig in Frühpension geschickt, die anderen beiden tun längst wieder Dienst.

Auch das sind Einzelfälle. Doch sie summieren sich. Während der Rechtsstaat im Verfahren gegen 13 Tierschützer das ganz große Geschütz aufbot, betrieb der Staatsanwalt in der Causa Eurofighter regelrecht Arbeitsverweigerung. Die Tierschützer waren monatelang in Untersuchungshaft gesessen. Über ihren (nicht rechtskräftigen) Freispruch können sie sich nur bedingt freuen, weil sie die Anwaltskosten selbst zahlen müssen und bis auf Weiteres ruiniert sind. Der ehemalige FPÖ-Mann Gernot Rumpold dagegen saß letzte Woche selbstbewusst als Zeuge im Korruptionsuntersuchungsausschuss, wo er zu anderen dubiosen Deals befragt wurde. Seine Fantasierechnungen an den Eurofighter-Hersteller EADS hatten den zuständigen Staatsanwalt im Jahr 2009 derart kaltgelassen, dass er Rumpold und dessen damalige Frau Erika nicht einmal vernehmen wollte.

Auf Betreiben von Robert Jerabek, pensionierter Spitzenjurist und jetzt Rechtsschutzbeauftragter im Justizministerium, wird wenigstens ein Teil des Eurofighter-Verfahrens wieder aufgerollt. Dass Jerabek im Akt belastende Indizien fand, die der Staatsanwalt nicht gewürdigt hatte, ist allein seiner Arbeitsmoral zu verdanken. Er habe den Ordner mit nach Hause genommen und übers Wochenende gelesen, erzählt Jerabek. „Wir sind in der Rechtsschutzkommission drei Pensionisten und hatten voriges Jahr rund 3000 Akten zu bearbeiten.“ Auf Assistenz von außen müssen die Herren nicht hoffen. „Die Staatsanwälte mögen uns nicht. Kein Wunder, wir sind lästig“, sagt Jerabek.

Einen zusätzlichen Schubser benötigte die Justiz auch in der Causa Birn­bacher. Das Millionenhonorar, das der Kärntner Steuerberater Dietrich Birnbacher von Jörg Haider für ein flockiges, sechsseitiges Gutachten bekam, hatte den ermittelnden Staatsanwalt vorher schon zweimal nicht interessiert. Erst eine Anzeige des Grün-Politikers Rolf Holub führte zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Am Donnerstag vergangener Woche wurde bekannt, dass gegen den Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz und drei weitere Personen Anklage wegen des Verdachts der Untreue erhoben wird.
Wenn Richter in einem Urteil begründen, warum sie einer Zeugenaussage nicht glauben, schreiben sie gern, der geschilderte Sachverhalt sei „nicht lebensnah“. Genau diesen Tadel muss sich auch die Justiz gefallen lassen. Lebensnah waren viele Entscheidungen nicht.

Seit der Strafprozessreform des Jahres 2008 sind die Staatsanwälte die Chefs des Ermittlungsverfahrens. Die Damen und Herren im Talar gehören deshalb zu den ersten Adressen bei Beschwerden über die Justiz. Gerhard Jarosch, Präsident der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte, will die Kollegen gar nicht ausnahmslos verteidigen. Die Causa Eurofighter beispielsweise liege ihm selbst auch im Magen, sagt er. Doch die jüngsten Angriffe wegen einer angeblichen politischen Schlagseite der Ankläger kann er nicht stehen lassen. „Der Vorwurf, dass wir politisch motiviert sind, geht völlig ins Leere. So ticken Staatsanwälte einfach nicht“, sagt Jarosch.

Manche Unterstellungen klingen tatsächlich seltsam. Wenn sich etwa die ÖVP derzeit auf die Justiz einschießt, entspringt das weniger einer konkreten Verdachtslage als der Verzweiflung aufseiten der Schwarzen. Natürlich ist es peinlich, dass der Staatsanwalt gegen den ehemaligen ÖAAB-Obmann und Fraktionschef im Korruptionsuntersuchungsausschuss Werner Amon ermittelt. Aber die Behörde tut in diesem Fall einfach nur ihre Pflicht. Justizministerin Beatrix Karl musste die Justiz gegen ihre eigenen Parteifreunde verteidigen: Sie sei überzeugt, dass gute Arbeit geleistet werde. „Ich verbitte mir jede Einmischung von außen.“

Zweifellos wird oft unter schwierigen Bedingungen gut gearbeitet, aber der Fehler liegt im System. Allein die Tatsache, dass in Gestalt der Justizministerin ein Regierungsmitglied das Weisungsrecht über die Staatsanwälte hat, sorgt für eine permanente Verdachtslage. Schriftliche Weisungen werden zwar kaum noch erteilt, doch so etwas wie vorauseilenden Gehorsam gebe es natürlich, erzählen Insider. Dazu kommt die so genannte „Berichtspflicht“ in Fällen von öffentlichem Interesse – also beispielsweise, wenn (Ex-)Politiker involviert sind. Jeder wichtige Ermittlungsschritt muss im Vorhinein von mehreren Instanzen genehmigt werden. Das kostet Zeit und ist, vorsichtig ausgedrückt, wohl auch nicht förderlich für das Selbstbewusstsein der Ankläger. Wolfgang Swoboda, Leiter der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, kritisierte die Berichtspflicht vor zwei Jahren in einem Aufsatz scharf: „Wie soll die Bevölkerung Vertrauen fassen, dass nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch vor dem Staatsanwalt alle gleich sind, wenn es die Politik als ihr Repräsentant nicht fertig bringt?“, schrieb Swoboda.

Staatsanwälte sind zwar unkündbar, aber wer einmal als Querulant bekannt ist, macht keine glanzvolle Karriere mehr. Norbert Haslhofer etwa, bis vor zwei Jahren ein besonders engagierter Staatsanwalt in Wien und zuständig für die Ermittlungen in der Causa Buwog, arbeitet jetzt als Konzipient in einer Rechtsanwaltskanzlei. Haslhofer will seinen Abgang gegenüber profil nicht kommentieren und verweist auf das Amtsgeheimnis. In einem Gastkommentar für das „WirtschaftsBlatt“ hat er sich allerdings, ganz allgemein ­formuliert, den Ärger von der Seele geschrieben: „Ermittlungen in großen Wirtschaftsstrafsachen unterliegen wegen der Berichtspflichten der Ermittler zum Innen- und Justizministerium vollends dem politischen Würgegriff“, textete Haslhofer. „Die österreichische Justiz neigt in großen Causen nicht gerade zu umfassender Aufklärung, sondern weist einzelnen Beschuldigten die Rolle eines Sündenbocks zu.“

Dabei braucht die österreichische Justiz jeden Staatsanwalt dringend. Wer mit Experten über die Probleme des heimischen Rechtssystems spricht, landet sehr schnell beim Thema Personalmangel. Das klingt nach einer billigen Ausrede. Doch Fakt ist, dass es den heimischen Staatsanwaltschaften nicht gelingt, offene Planstellen zu besetzen. Der Job wirkt nicht mehr sonderlich attraktiv, seit vor allem die Wirtschaftskriminalität immer komplizierter wird und die Anwälte der prominenten Kundschaft die Beschuldigtenrechte immer fintenreicher interpretieren. Die Wirtschaftskrise vergrößerte das Dilemma: Dubiose Transaktionen wie in der Causa Buwog/Immofinanz und der Hypo Alpe-Adria kamen nur ans Licht, weil die Krise zuvor in den Bilanzen für einen Kahlschlag gesorgt hatte. Was sich lange verbergen ließ, lag nun offen da. Derzeit sind allein bei der Staatsanwaltschaft Wien rund 30 große Wirtschaftskrimis anhängig, so viele wie noch nie.

Österreich hat bei der Verfahrensdauer im internationalen Vergleich an sich gute Werte. Doch während Handtaschenräuber, Vergewaltiger und Einbrecher hurtig ihrer (hoffentlich) gerechten Strafe zugeführt werden, ziehen sich Ermittlungen wegen Betrugs, Untreue oder Amtsmissbrauchs mitunter über viele Jahre. In der Öffentlichkeit entsteht so der Eindruck, dass sich Verbrechen durchaus lohnen kann, wenn man es nur geschickt genug anfängt. Man nehme ein paar Treuhänder, die eine oder andere Briefkastenfirma, zwei oder drei Stiftungen – schon gilt lebenslänglich die Unschuldsvermutung.

Den aktuellen Rekord hält die Causa Y-line, in der seit nunmehr elf Jahren ermittelt wird. Der Konkurs der Wiener Internetfirma frustriert bereits den vierten Staatsanwalt. Ein Ende ist nicht in Sicht: „Der Akt liegt derzeit beim Oberlandesgericht. Es gab einen Ablehnungsantrag gegen den Sachverständigen“, sagt Martin Ulrich, Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Diese 2009 gegründete Behörde könnte in Zukunft für mehr Professionalität bei der Aufklärung großer Betrügereien sorgen. Die Ermittler sind von der Berichtspflicht teilweise befreit und dürfen auch externe Fachleute beschäftigen. Im Endausbau sollen hier 40 einschlägig ausgebildete Ankläger arbeiten; derzeit sind es erst 16.

Nicht immer ist die österreichische Justiz schuld, wenn Verfahren kein Ende nehmen. Manche Anwälte entwickeln große Virtuosität darin, das Procedere zu verlangsamen. Im Fall Grasser sind auch die liechtensteinischen Behörden wenig hilfreich. Vergangene Woche wurde bekannt, dass bei einer Hausdurchsuchung in Vaduz beschlagnahmte Akten bis auf Weiteres nicht den österreichischen Ermittlungsbehörden übergeben werden. Das Fürstliche Obergericht hatte dagegen entschieden.

Es wäre verlockend, jetzt das Schwarzgeldparadies Liechtenstein als Spielverderber an den Pranger zu stellen. Aber auch Österreich ist bei Rechtshilfeansuchen oft störrisch. In der Causa Hypo Alpe-Adria etwa hatte die Münchner Justiz einige Kontoöffnungen bei österreichischen Investoren beantragt. Diese fanden zwar statt, die Erkenntnisse dürfen aber nicht verwendet werden. Laut Oberlandesgericht Graz war die Maßnahme rechtswidrig.

Die Rechte von Beschuldigten wurden zuletzt mehrfach ausgebaut. Allerdings gilt das nicht bei jedem Delikt und für jeden Verdächtigen. Jene 85 Rapid-Hooligans, die vor Kurzem wegen Landfriedensbruchs in Wien vor Gericht standen, hatten deutlich weniger Gelegenheit, der Justiz ins Steuer zu greifen als Grasser und die Hypo-Investoren. Das wichtigste Beweisstück, ein Video von der Schlägerei am Wiener Westbahnhof, wurde den Angeklagten nicht in Kopie ausgehändigt. Die Strafprozessordnung sieht so ein Service nicht vor.

Der Verfassungsgerichtshof prüft jetzt, ob das wirklich in Ordnung ist.

Lesen Sie außerdem im profil 13/2012: Gerhard Jarosch, Präsident der Staatsanwälte-Vereinigung, über endlose Verfahren, eine verunglückte Hausdurchsuchung und die Attacken aus der Politik.

Rosemarie Schwaiger