Steuerberater belastet Grasser schwer

Grasser soll 5,376 Millionen Euro nicht versteuert haben

Exklusiv. Karl-Heinz Grasser soll 5,376 Millionen Euro nicht versteuert haben

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Als Finanzbeamter bekommt man bisweilen so einiges zu hören: Ausreden, Ausflüchte, Rechtfertigungen – auch ausschweifende –, mitunter wohl auch Beleidigungen. Wer lässt sich schon gern einer Steuerschuld überführen. Was die Beamten des Finanzamts Wien 9/18/19 Klosterneuburg am 5. Juli des Vorjahrs ­gewärtigen mussten, dürfte indes einer Grenzerfahrung gleichgekommen sein. Geladen: Karl-Heinz Grasser, einst Finanzminister der Republik Österreich und somit ranghöchster Vertreter der Finanzverwaltung a. D.; beschuldigt der „gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung“.

Nicht, dass die Beamten keine Fragen zu Grassers Vergangenheit und Gegenwart gehabt hätten: „Beschreiben Sie Ihre Beziehung zu Julius Meinl.“ Oder: „Welche Vergütungen, Provisionen und Dividenden erhielten Sie in Summe aus Ihrer Meinl-Aktivität?“ Oder: „Wann und wie oft waren Sie in Liechtenstein?“ Aber auch: „Hatten Sie in letzter Zeit Kontakte zu Ihrer Schwiegermutter?“

KHG hatte darauf nur eine Replik: „Ich beantworte diese Frage nicht. Ich nehme von meinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.“
Am Ende der nur 41-minütigen Befragung sollte Grasser die Floskel „Ich beantworte diese Frage nicht“ gezählte 98 – in Worten: achtundneunzig – Mal wiederholt haben. Ein seltsames Verständnis von Begriffen wie „supersauber“, „Transparenz“ und „Offenlegung“.

Grasser soll zwischen 2007 und 2009 Einkünfte in der Höhe von jedenfalls 5,376 Millionen Euro über Treuhandgesellschaften und Stiftungen in Liechtenstein, in ­Zypern und auf den Britischen Jungfern­inseln am österreichischen Fiskus vorbeigeschleust haben.

Wohlgemerkt: Mögliche Provisionen etwa aus der Privatisierung der Bundeswohngesellschaften oder jene 500.000 Euro, welche Grasser im Auftrag seiner Schwiegermutter veranlagt haben will, sind hier nicht eingerechnet. Bei jenen 5,376 Millionen Euro handelt es sich ausschließlich um Einkünfte aus seinem kurzen Gastspiel bei der Meinl-Gruppe. Konkret wird KHG verdächtigt, allein in diesem Zeitraum „zumindest“ 2,658 Millionen Euro an Einkommensteuer hinterzogen zu haben. Grasser hat das immer bestritten – und legt Wert auf die Feststellung, er habe gegenüber den Behörden im Mai 2009 „alles offengelegt“.

Wobei „alles“ relativ sein dürfte.
Die Finanz will nur teilweise und obendrein verspätet von Grassers weit verzweigten Konstrukten und den damit verbundenen Geldflüssen erfahren haben. Im Zuge der Einvernahme am 5. Juli 2011 gingen die Beamten mit dem Beschuldigten hart ins Gericht: „Diese – unter Berücksichtigung des Zeitablaufes – äußerst ungewöhnliche und selektive Mitteilung einzelner Sachverhaltsteile nach erfolgter Veranlagung 2007 stellt nach hierortigem Dafürhalten … den untauglichen Versuch dar, für den Fall eines offenbar befürchteten Bekanntwerdens des gesamten Umfanges der Malversationen strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen hintanzuhalten.“ Die Finanz ortet darin vielmehr ­einen „Hinterziehungsvorsatz“. Und weiter: „Zusammenfassend kann dargestellt werden, dass eine … ‚Offenlegung‘ weder vollständig noch rechtzeitig und überdies auch noch bei den falschen Behörden stattgefunden hat.“

Hat der ehemalige Finanzminister also vorsätzlich Steuern hinterzogen? Das müsste ein allfälliges Verfahren klären. Tatsache ist, dass Karl-Heinz Grasser zu jedem Zeitpunkt sehr genau wusste, was er tat.

Am 21. März dieses Jahres, also vor gerade einmal zwei Monaten, wurde nämlich der frühere Steuerberater von Grassers Wiener Gesellschaft Valuecreation GmbH von der Staatsanwaltschaft einvernommen – nicht zum ersten Mal. Peter Haunold, zwischen 2007 und 2011 für Valuecreation tätig, steht im Verdacht, KHG bei der überaus steuerschonenden Veranlagung der Gelder dienlich gewesen zu sein. Und im Gegensatz zu seinem früheren Klienten war Haunold durchaus gesprächig: „Im April 2009 kam KHG zu mir und sagte, er will jetzt offenlegen. Ich habe ihn gefragt, warum erst jetzt. Der Grund war, glaube ich, dass Meinl am 1.4.2009 verhaftet wurde. Ich hatte das Gefühl, dass er Angst hatte, der Nächste zu sein.“

Im Jänner 2007 war Grasser als Finanzminister abgetreten und wollte sich, nachdem er als neuer ÖVP-Obmann gerade noch verhindert worden war, nach oben veredeln. In den Wochen darauf brachte er sich selbst mit den klingendsten Namen der internationalen Investment-Branche in Verbindung. Um ein Haar wäre er auch eines Top-Jobs bei Goldman Sachs habhaft geworden – wäre da nicht die Sache mit dem entblößten Oberkörper im März 2007 gewesen. Nachdem die deutsche Ausgabe des Hochglanzmagazins „Vanity Fair“ eine reichlich freizügige Fotostrecke mit Model KHG publiziert hatte, war Schluss mit Hochfinanz.

Im Juni 2007 dockte Grasser bei Freund Julius Meinl an. Dieser steckte gerade mitten in den Vorbereitungen für den Börsengang seines – später kläglich gescheiterten – Energieprojekts Meinl International ­Power (MIP). Grasser bekam ein Drittel jener „Managementgesellschaft“, welche der MIP zuarbeiten sollte; obendrein durfte er auch noch MIP-Papiere bei geneigten Investoren platzieren – gegen Provision, versteht sich.

Am 1. August 2007 ging MIP an die Wiener Börse; bereits am 27. August kassierte eine Silverwater Invest & Trade Inc. mit Sitz in Tortola auf den Britischen Jungferninseln – die Justiz rechnet diese Gesellschaft KHG zu – von der Meinl-Bank 4,38 Millionen Euro „Vertriebsprovision“ (weitere 4,069 Millionen soll Grasser ab 2008 als Meinl-Manager kassiert haben, diesmal über eine MAN-Angelus Holdings Ltd. auf Zypern).

Zu diesem Zeitpunkt, also im Jahr 2007, hatte die heimische Finanz keinerlei Kenntnis von den exotischen Konstruktionen Grassers. Und folglich auch keinen Überblick über die erfolgten Zahlungen. Steuerberater Peter Haunold dazu im März dieses Jahres gegenüber der Justiz: „Ich glaube, dass KHG schon 2007 hinsichtlich der Zurechnung der Vertriebsprovision Bedenken hatte … Ich habe KHG 2007 zur Offenlegung geraten.“

Mehr noch: Der Steuerberater will Grasser bereits 2007 darauf hingewiesen haben, dass er „bei der Vertriebsprovision ein steuerliches Risiko bei der Frage der Zurechnung“ gesehen hätte – woraufhin der Name Karl-Heinz Grasser kurzerhand aus einem Provisionsvertrag zwischen Meinl-Bank und der notorischen Silverwater Invest & Trade Inc. verschwunden sein soll. „Ich habe in meinem Entwurf des Vertriebsprovisionsvertrags explizit hineingeschrieben, dass für den Vertrieb KHG als Person für die Silverwater unter Vertrag ist. In der unterschriebenen Version findet sich der Name KHG nicht mehr, weil er herausgestrichen wurde. Das ist nicht durch mich passiert, sondern durch jemand anderen“, so Haunold, seit 1996 im Sold der Deloitte-Gruppe.

In Summe hat Grasser nach vorläufigen Erkenntnissen der Finanz zwischen 2007 und 2009 dank Julius Meinl einen Betrag von 8,45 Millionen Euro verdient. Davon soll er aber nur 3,074 Millionen Euro in Österreich versteuert haben. Die Differenz, also 5,376 Millionen Euro, soll irgendwo zwischen Zypern, Tortola und Vaduz versickert sein. Aus diesem Betrag wiederum hat die Finanz eine Einkommensteuerschuld von jedenfalls 2,658 Millionen Euro errechnet.

Wenn Grasser als Steuerzahler nichts zu verstecken hatte – wozu brauchte es dann Briefkästen rund um den halben Globus? Und wenn Grasser nie auch nur einen Cent Abgaben hinterzogen hat – wie konnte dann gleich eine Differenz von mehr als fünf Millionen Euro auflaufen?

Nun könnte es ja sein, dass er, obschon ehemaliger Finanzminister, das österreichische Steuerrecht nicht sinnerfassend lesen kann. Aber selbst das ist durch die Aussage von Steuerberater Peter Haunold vor der Staatsanwaltschaft Wien widerlegt: „Die möglichen steuerlichen Konsequenzen aus der Struktur waren ihm meiner Meinung nach sicher bewusst … KHG hat sehr genau über die steuerlich relevanten Fragen Bescheid gewusst, insbesondere über die Frage der Einkünftezurechnung.“

Haunold legte bei seiner Einvernahme auch noch Wert auf die Feststellung, dass er seinen Klienten vor den Konsequenzen einer verspäteten und obendrein unvollständigen Veranlagung gewarnt habe: „Ich habe ihn insbesondere auf das steuerliche ­Risiko in Verbindung mit der von mir überhaupt nicht vorgeschlagenen Vertriebs­provision hingewiesen. Ich habe ihm auch immer wieder … geraten, diese Struktur beim Finanzamt offenzulegen.“ Als Grasser schließlich im Frühjahr 2009, möglicherweise unter dem Eindruck der Ereignisse rund um Julius Meinl, wegen der ominösen Offenlegung bei Haunold vorsprach, dürfte dieser bereits Böses geahnt haben: „Ich schließe nicht aus, dass ich ihm zu einer Selbstanzeige geraten habe … Er wollte aber nur eine Offenlegung machen.“

Für tätige Reue ist es nun ohnehin zu spät. Sollte Grasser sich wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten müssen, droht ihm neben einer Steuernachzahlung eine Geldstrafe, die bis zum Doppelten des hinterzogenen Betrags gehen kann. Das wären in seinem Fall bis zu 5,3 Millionen Euro – in Summe also fast acht Millionen Euro.

Haunolds Beichte kommt umso überraschender, als Karl-Heinz Grasser ihn bis heute nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden hat.
Am 5. Juli 2011 wollte die Finanz von KHG übrigens auch wissen, wie dieser denn mit Steuerberater Peter Haunold überhaupt ins Geschäft gekommen war. Grasser darauf: „Ich beantworte diese Frage nicht. Ich nehme von meinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.“

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.