Die Spur führt nach Rom

Vatikan. Erstmals gehen Missbrauchsopfer in Europa gerichtlich gegen den Heiligen Stuhl vor

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Ein römischer Gerichtsvollzieher wird demnächst einen wohl einzigartigen Auftrag zu erledigen haben: Er muss ein gerichtliches Schreiben aus der belgischen Stadt Gent an die Adresse des Heiligen Stuhls, Postleitzahl I–00120 Città del Vaticano, überbringen und sich dort den Erhalt des Schriftstücks bestätigen lassen.

Das Besondere daran: Bei dem 40 Seiten starken Dokument handelt es sich um eine gerichtliche Vorladung.

Zurzeit sind Juristen in Belgien noch damit beschäftigt, das Schreiben ins Italienische zu übersetzen, doch noch bevor es abgeschickt wurde, ist die unangenehme Nachricht im Vatikan längst angekommen: Erstmals gehen Opfer von sexuellem Missbrauch durch Kleriker in einem ­europäischen Land juristisch gegen den Vatikan selbst vor.

Vergangenen Mittwoch präsentierten Vertreter der rund 80 Kläger und ihre Anwälte bei einer Pressekonferenz in Gent ihr Vorhaben. In einer zivilrechtlichen Sammelklage verlangen sie, dass das ­Gericht die Verantwortung des Heiligen Stuhls für die über Jahrzehnte begangenen sexuellen Übergriffe an Kindern und Minderjährigen feststelle. Geschieht das, wäre der Hauptverantwortliche folgerichtig der Papst.

Dass sich die Klage gegen den Heiligen Stuhl richtet, liegt daran, dass dieser als Rechtsperson existiert und der Papst selbst als Staatsoberhaupt Immunität genießt.

Nicht nur er soll belangt werden:
Die Klage bezeichnet zudem alle belgischen Bischöfe und geistlichen Leiter der religiösen Orden als Mitverantwortliche. Es ist in Europa wohl der größte Affront gegen den Vatikan, seit Napoléon Bonaparte Papst Pius VII. im Jahr 1812 in Fontainebleau ins Gefängnis stecken ließ.

Dass es zu einer solchen Klage kommen könnte, hatte sich bereits angekündigt. Vergangenen Herbst hatten die Opfer­anwälte damit begonnen, sich international zu vernetzen. Der US-Anwalt Jeffrey Anderson, der für Missbrauchsopfer insgesamt bereits Entschädigungen in zweistelliger Millionenhöhe erstritten hat, reiste nach Gent und beriet seine europäischen Kollegen (profil 41/2010). Er selbst versucht, den Vatikan in einigen laufenden Verfahren als Arbeitgeber krimineller Priester zu belangen und zur Herausgabe von Dokumenten zu zwingen.

So spektakulär eine Klage gegen den Heiligen Stuhl anmutet, so folgerichtig erscheint sie, wenn man sich die Argumentation der Kläger ansieht. Diese lautet etwa so: Seit den sechziger Jahren wurden in kirchlichen Einrichtungen in Belgien Kinder durch Priester und Ordensleute sexuell missbraucht. Das war den Vorgesetzten in vielen Fällen bekannt, die Informationen wurden nachweislich bis in den Vatikan weitergeleitet. Allerdings galt in der katholischen Kirche die Regel, dass Missbrauchsfälle nicht an weltliche Behörden gemeldet werden durften. Deshalb blieben die pädophilen Priester unbehelligt, wurden meist lediglich versetzt und avancierten so zu Wiederholungs- und Serien­tätern. „Inzestuöse Passivität“ nennt Peter Adriaenssens, der Ex-Vorsitzende der belgischen Untersuchungskommission zu den Missbrauchsfällen, dieses Stillschweigen.

Von „unterlassener Hilfeleistung“ spricht Opferanwältin Christine Mussche im profil-Interview. Eigentlich ist es überraschend, dass
es so lange gedauert hat, bis die Kirchenfürsten in Rom nun der Mittäterschaft beschuldigt werden. Kaum eine internationale Institution ist hierarchischer organisiert als die katholische Kirche, kaum eine belegt ihre Amtsträger mit umfassenderen und strengeren Vorschriften. Wie kann die Zentrale da behaupten, unwissend und ergo unschuldig zu sein?

Die Verteidigungslinie ist aus Verfahren in den USA bereits bekannt. Dort führten die Anwälte der Kirche ins Treffen, Priester in den Ortskirchen seien keine Angestellten des Vatikans, und der Heilige Stuhl übe keine Kontrolle über ihren Alltag aus. Außerdem wolle Rom nicht die traditionelle Oberhoheit der lokalen Bischöfe infrage stellen.

Ein seltsames Argument, wenn doch längst klar ist, dass die kriminellen Handlungen aus dem „Alltag“ der Priester im Vatikan dokumentiert wurden. Ein Anfang dieses Jahres veröffentlichter Brief beweist zudem, dass die Zentrale in Rom im Missbrauchsskandal gar nicht abseitsstand. Als ein Beratungsgremium der irischen Bischöfe 1996 vorschlug, verdächtige Priester verpflichtend den Behörden zu melden, teilte der Apostolische Nuntius – der Repräsentant des Vatikans in Irland – den Bischöfen mit, Rom habe aus „moralischen und kanonischen“ Gründen Einwände gegen eine solche Regel.

In Belgien wurde der Öffentlichkeit durch den Skandal um den Bischof Roger Vangheluwe vor Augen geführt, wie höchste­ Würdenträger sich die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen vorstellen. ­Bischof Vangheluwe hatte seinen Neffen missbraucht, als dieser noch ein Kind war. Im April vergangenen Jahres schaffte es das Opfer, ein Treffen mit seinem Onkel und dem Ex-Kardinal Godfried Danneels zu organisieren – und das Gespräch auf Tonband aufzunehmen. Konfrontiert mit den Vorwürfen, schlug Danneels vor, das Opfer möge dem Täter doch verzeihen und im Übrigen Stillschweigen bewahren.

Vergangenen Mittwoch bei der Präsentation der Sammelklage ergriffen die ­Opfer das Wort. „Wir wollen erreichen, dass unser Leben nicht länger von den Schul­digen bestimmt wird“, sagte Roel Verschueren, in dessen Namen die Sammelklage eingebracht wird, stellvertretend für alle. Jahrzehntelang hätten die Missbrauchten auf eine Reaktion der Kirche gewartet, jetzt würden sie selbst die Initiative er­greifen.

Nacheinander sprechen fünf Opfer zu den versammelten Journalisten. Es ist heiß im Foyer des Kulturzentrums Vooruit im Zentrum von Gent. Die in die Jahre gekommenen Männer haben keine Übung im öffentlichen Vortrag vor TV-Kameras und Mikrofonen. Manchem bebt die Stimme, als er ans Rednerpult tritt, manchem ist die Wut anzumerken. Es ist ein bedeutender Moment in ihrem Leben. Die Klage gegen die höchsten Repräsentanten der Organisation, die ihre Peiniger beschützte, gibt ihnen zunächst einmal die Möglichkeit, gehört zu werden: nicht, um ihre Missbrauchserlebnisse zu erzählen, sondern dafür, ihre Rechte einzufordern.

Carl Résimont ist einer von ihnen. Sechs Jahrzehnte sind vergangen, seit er als Halbwaise von etwa zehn Jahren missbraucht wurde. Im vergangenen Herbst fasste er sich ein Herz und rief bei einer Live-Radiosendung an, um seine Geschichte zu erzählen. Danach kontak­tierte er die Polizei. Ob der Täter identifiziert werden konnte, sagte man ihm bis heute nicht. Er nimmt an, dass die Verbrechen, die an ihm begangen wurden, inzwischen verjährt sind. Der Linguistik-Dozent hat die monotheistischen Religionen hassen gelernt und die katholische ganz besonders. Die Sammelklage unterstützt er von ganzem Herzen. Und er träumt von einer Demonstration gegen die katholischen Missbrauchstäter.

Von den Mitleidsbekundungen des Papsts halten die meisten Kläger nichts. Papst Benedikt XVI. habe in seiner Zeit als Präfekt der Glaubenskongregation über den Skandal Bescheid gewusst, sagt einer. Und jetzt, fährt er bitter fort, empfange er auf seinen Reisen Missbrauchsopfer zur Audienz und versichere ihnen, er würde „für sie beten“.

Die Opfer wollen, dass die staatliche Justiz ein Urteil über die Verantwortung der Kirche spricht. Späte und undeutlich formulierte Eingeständnisse, wie sie die belgischen Bischöfe am vorvergangenen Wochenende äußerten und in denen sie ihre „moralische Verantwortung“ bekundeten, genügen ihnen nach all den Jahren nicht mehr.

Vieles in Belgien erinnert an die Situation in Österreich: Hier wie dort gibt es Hunderte Fälle von mutmaßlichem oder bereits nachgewiesenem sexuellem Missbrauch durch klerikale Autoritätspersonen.

Im Unterschied zu Belgien hat die Ortskirche in Österreich allerdings längst damit begonnen, die Betroffenen zumindest finanziell zu entschädigen. 199 Fälle hat eine Kommission unter Leitung der ehemaligen steirischen Landeshauptfrau Waltraud Klasnic inzwischen aufgearbeitet, in 192 davon wurden Wiedergutmachungszahlungen geleistet.

Gleichzeitig will die rechtsstaatliche Behandlung des Problems allerdings nicht und nicht in Gang kommen – unter anderem, weil die österreichische Politik bislang kein Interesse daran gezeigt hat.

Anderswo wurden staatliche Kommissionen damit beauftragt, die sexuellen Übergriffe von Priestern und Ordensleuten zu untersuchen: beispielsweise in Belgien, Irland und den Niederlanden – hier sogar auf Betreiben der Kirche selbst. Daraus entstanden unter anderem umfassende Berichte, die das ganze Ausmaß des Verbrechens zeigen.

Dem wollte man sich hierzulande bislang offenbar nicht aussetzen. Mitglieder der Klasnic-Kommission haben zwar angeregt, dass sich Österreich an einer groß angelegten Studie über Kindesmissbrauch beteiligt, für die das renommierte Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) 11.000 Befragungen durchführt. Inzwischen ist es dafür etwas spät: In Deutschland wurde die Datensammlung bereits durchgeführt und abgeschlossen.

Nachgedacht werde auch über eine Dokumentation der Vorfälle in Österreich, sagt der langjährige Jugendrichter Udo Jesionek, Mitglied der Klasnic-Kommission und Präsident des Opferhilfevereins „Weißer Ring“, etwas vage. ­Allerdings: „Das befindet sich alles noch im Anfangssta­dium.“

„Die Klasnic-Kommission agiert komplett intransparent“, kritisiert der Wiener Rechtsanwalt Werner Schostal, der rund 300 Opfer von sexuellen Übergriffen durch Priester und Ordensleute vertritt. Er würde lieber eine unabhängige Kommission am Werk sehen, hat sich mit dem Ansinnen bislang aber überall eine Abfuhr geholt, etwa in der Hofburg. „Dort wurde mir recht klar zu verstehen gegeben, dass die Präsidentschaftskanzlei keine Notwendigkeit sieht, sich staatlicherseits in kirchliche Belange einzumischen“, sagt Schostal.

Man stelle sich vor:
Es käme an die Öffentlichkeit, dass im Umfeld eines Konzerns, einer politischen Partei oder einer anderen Großinstitution über Jahrzehnte hinweg Hunderte Kinder sexuell missbraucht und die Täter von ihren Vorgesetzten geschützt statt zur Anzeige gebracht wurden – könnte sich der Staat in einem derartigen Fall auch mit Nonchalance für unzuständig erklären? Würde das Parlament, wie vergangenen April, eine von den Grünen verlangte „Aktuelle Stunde“ dazu veranstalten – und das Thema danach umgehend wieder vergessen?

Wohl kaum. Bei der katholischen Kirche ist Österreich, wo Missstände in Parallelgesellschaften ansonsten schnell die Forderung nach „harten Gegenmaßnahmen“ nach sich ziehen, erstaunlich gnädig.

Unter dem Eindruck der in Belgien eingereichten Klage gibt es nun aber zumindest wieder einen politischen Vorstoß: Der Grün-Abgeordnete Albert Steinhauser bringt in den nächsten Tagen im Nationalrat einen Entschließungsantrag zur Schaffung einer staatlichen Kommission ein.

„Diese Kommission soll proaktiv agieren und nicht bloß reaktiv wie die Klasnic-Kommission“, fordert Steinhauser. „In vielen Verdachtsfällen kann aufgrund der Verjährung strafrechtlich nicht ermittelt werden. Die Betroffenen wollen aber eine Anerkennung ihres Leids. Unabhängige Aufklärung kann zumindest dabei helfen, geschehenes Unrecht aufzuarbeiten.“

Verjährung: Das ist das Argument, mit dem die Forderung nach einem Einschreiten der Justiz immer wieder vom Tisch gewischt wird. Immerhin datieren viele der bislang bekannt gewordenen Fälle bereits aus den sechziger, siebziger und achtziger Jahren. Allerdings muss sich gerade bei sexuellem Missbrauch die dadurch ausgelöste Schädigung nicht unbedingt während der Verjährungsfrist – in Österreich für Vergewaltigung maximal 20 Jahre, beginnend mit der Volljährigkeit des Opfers – zeigen.
„Wir würden am liebsten sofort einen Musterprozess anstreben“, sagt Opferanwalt Schostal. Aber das ist in Österreich bislang am Geld gescheitert: Seine Klienten können es sich nicht leisten, die Verfahrenskosten zu übernehmen; Rechtsschutzversicherungen greifen nicht, Prozessfinanzierungsagenturen ist das Risiko zu hoch.
Läuft die belgische Sammelklage nach Plan, könnte sich das ändern. Bereits im kommenden September würden die ersten Anhörungstermine stattfinden. Gelingt es den Anwälten des Heiligen Stuhls und der belgischen Bischöfe nicht, ihre Klienten aus dem Verfahren herauszuhalten, und stellt ein Gericht erstmals die Mitverantwortung der obersten Hierarchie im Vatikan am tausendfachen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen fest, dann wird Belgien nur der Beginn gewesen sein.

Der Mann auf dem Heiligen Stuhl hat allen Grund, nervös zu werden, wenn der Gerichtsvollzieher mit einem Brief aus Gent an seine Pforte klopft.