Mit aller Macht: Ermittlungen gegen Julius Meinl sind zum Erliegen gekommen
Es war zunächst nicht viel mehr als die Selbstreflexion eines Verzweifelten: Ich werde in Österreich mit all dem assoziiert, was im Bankensektor falsch läuft, klagte Julius Lindbergh Meinl einem Redakteur des britischen Telegraph am 11. Mai dieses Jahres. Ich kann keinen Fuß mehr vor die Türe setzen, weil die öffentliche Meinung gegen mich ist. Dabei habe ich nichts falsch gemacht.
Eineinhalb Monate zuvor, am 1. April, war der Bankier mit britischem Pass wegen vermuteter Fluchtgefahr arretiert und nach zwei Nächten U-Haft gegen eine Kaution von 100 Millionen Euro wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Ich bin der meistgehasste Mann in Österreich, konstatierte er gegenüber dem Telegraph und kündigte an: Ich werde für den Ruf meiner Familie kämpfen. Für das Interviewfoto hatte er sich auch noch ostentativ seinen markanten Scheitel aus dem Gesicht gezogen, so als wollte er damit trotzig insinuieren: Soll ganz Österreich sich nur weiter über meine Frisur mokieren, die haben ja keine Ahnung, mit wem sie sich da eingelassen haben.
Schauplatz Wien, fast vier Monate später: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien muss in den kommenden Tagen die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Abberufung ihres Meinl-Gutachters Thomas Havranek behandeln. Dieser war am 1. Juli auf Betreiben von Meinls Anwälten von Richterin Bettina Deutenhauser kurzerhand abberufen worden. Begründung: Befangenheit. Nach profil-Recherchen deutet immer mehr darauf hin, dass das OLG die Beschwerde der Anklagebehörde abschmettern wird, der Gutachter wäre damit endgültig aus dem Rennen.
Für Meinl heißt das: Fast auf den Tag genau zwei Jahre nach Auffliegen des Skandals um verheimlichte Wertpapierrückkäufe bei der börsennotierten Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL, heute: Atrium European Real Estate) sind die ohnehin schleppenden Ermittlungen gegen ihn und mehrere andere Beschuldigte unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs (es gilt die Unschuldsvermutung) endgültig zum Erliegen gekommen denn ohne Gutachter und Gutachten stünde die Staatsanwaltschaft wieder mit leeren Händen da.
Dass es überhaupt so weit kommen konnte, verdankt Meinl zweierlei: seinem Wohlstand und einer in jeder Hinsicht völlig überforderten Justiz. Spätestens seit der Verhaftung hat der Bankier eine für österreichische Verhältnisse beispiellose Kampagne lanciert, an deren Ende nicht weniger als die Reinwaschung von allen Vorwürfen stehen sollte. Meinls Anwälte, die Crème de la Crème der heimischen Jurisprudenz, waren über Monate unablässig damit beschäftigt, Ermittlungsfehler aufzuzeigen, Amtshaftungsklagen anzudrohen, Rechtsmittel zu formulieren oder überhaupt den Rechtsstaat infrage zu stellen. Flankiert wurde all dies von großflächigen Zeitungsinseraten was gewisse Medien, zumal in krisenbedingt anzeigenarmen Zeiten, unvermittelt deutlich mildere Töne anschlagen ließ.
Die Reputation der Familie Meinl mag unwiderruflich angepatzt sein doch die strafrechtlich möglicherweise relevanten Aspekte der Affäre drohen sich in Luft aufzulösen. Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, will das so natürlich nicht bestätigen, gesteht aber immerhin ein: Hier versucht jemand, die Arbeit der Staatsanwaltschaft mittels einer Armada von Rechtsanwälten und sonstigen Beratern so schwer zu machen wie nur irgend möglich. Das ist zwar sein gutes Recht, aber wir haben so etwas noch nie erlebt.
Julius Meinl will sich dazu nicht äußern, schon gar nicht gegenüber profil. Dafür sagt sein langjähriger Kompagnon Peter Weinzierl, selbst ein Beschuldigter: Wir haben es hier mit einer einzigartigen Situation zu tun. Die von der Staatsanwaltschaft angestrengten Verfahren laufen doch allesamt außerhalb des rechtlichen Rahmens ab. Nur gibt es jetzt einen, der sich das nicht gefallen lässt und auch das Geld hat, das zu tun.
Pannenserie. Tatsache ist, dass Meinl am 1. April nur aufgrund haarsträubender Patzer und Fehlinterpretationen der Ermittler verhaftet wurde. So vermutete man damals, Meinl werde sich in seinem Privatjet nach Uruguay absetzen, wo er ein großes Anwesen besitze. Das erschien schon deshalb unplausibel, weil der Jet nicht einsatzfähig war und Meinl in Uruguay gar kein Anwesen hat. Tatsache ist auch, dass die Staatsanwaltschaft die plötzliche Fluchtgefahr aus einem belastenden Vorgutachten des Sachverständigen Thomas Havranek ableitete, welches dieser auf Druck der Justiz in aller Eile und noch vor Abschluss der so genannten Befundaufnahme hatte erstellen müssen.
Tatsache ist schließlich, dass die Affäre eine andere Wendung genommen hätte, wäre Bettina Deutenhauser, Richterin am Landesgericht für Strafsachen Wien, mit der gebotenen Sorgfalt vorgegangen. Deutenhauser hatte den Haftantrag der Staatsanwaltschaft Wien, beruhend auf Havraneks Expertise, Ende März unterschrieben; sie war es aber auch, die den Gutachter drei Monate später wegen angeblicher Befangenheit des Amtes enthob.
Havranek hatte sich im September 2007 in einem Gastkommentar im Wirtschaftsblatt durchaus kritisch mit Julius Meinls Rolle in dem Skandal, der seinen Namen trägt, auseinandergesetzt. Dessen ungeachtet wurde er am 27. August 2008 von Staatsanwalt Markus Fussenegger mit der Erstellung eines Gutachtens betraut. Deutenhauser muss früh von Havraneks Publikation gewusst haben, da der Gastkommentar (Titel: Der Mohr und die Corporate Governance) vom ersten Tag seiner Bestellung an im Strafakt auflag.
Schlimmer noch: Als die Richterin den Haftantrag Ende März unterfertigte, waren die Einwände der Meinl-Seite gegen Havranek zumindest im Grauen Haus zu Wien bekannt. Schon einen Monat vor der Verhaftung hatte der Wiener Advokat Georg Schima die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen gegenüber der Staatsanwaltschaft infrage gestellt und dessen Abberufung eingefordert zunächst erfolglos. Und trotz allem nahm Deutenhauser das Vorgutachten eines Sachverständigen, den sie später für befangen erklären sollte, zum Anlass, Meinl vorübergehend in U-Haft zu stecken.
Wie der richterliche Sinneswandel zu erklären ist, bleibt unklar. Eine Interpretation: Die Causa wuchs ihr schlichtweg über den Kopf. Dem Vernehmen nach soll sie intern immer wieder um die Zuweisung von Drogendelikten ersucht haben, da deren Aufklärung deutlich unkomplizierter ablaufe. Bezeichnend, dass die Richterin sich beim Verfassen ihres Ablehnungsbeschlusses keine besondere Mühe gab. Der Beschluss der Kollegin entspricht zu 95 Prozent dem Schriftsatz der Meinl-Seite, moniert ein Jurist am Wiener Straflandesgericht.
Verfahrensfrage. Für den weiteren Verlauf des Verfahrens verheißt all das nichts Gutes. Sollte das Oberlandesgericht die von Deutenhauser verfügte Abberufung des Gutachters wider Erwarten aufheben, will die Staatsanwaltschaft Wien nach vorliegenden Informationen zwar einen zweiten Gutachter bestellen, um Havranek aus der Schusslinie zu nehmen. Und doch bliebe das Risiko, dass Meinl im Falle eines Strafverfahrens und einer späteren Verurteilung beim Obersten Gerichtshof Nichtigkeit geltend macht.
Sollte das OLG Havraneks Abberufung dagegen bestätigen, muss sich die Staatsanwaltschaft nach einem Havranek-Ersatz umsehen und zwar im Ausland, das hat Richterin Deutenhauser so verfügt. Das wiederum kostet die Anklagebehörde wertvolle Zeit und den Steuerzahler einen Haufen Geld: Havraneks siebenköpfiges Prüferteam hat seit Mitte 2008 rund 6000 Arbeitsstunden in die Auswertung von Dokumenten und Datenträgern investiert, das von der Justiz zu tragende Honorar dürfte kaum unter 500.000 Euro liegen. Wird seine Befangenheit bestätigt, wäre der weitaus größte Teil seiner Arbeit völlig umsonst gewesen. Jeder neue Gutachter wird zwar nicht ganz von vorne beginnen müssen, da die meisten Beweismittel mittlerweile gesichert wurden. Und doch werden wieder Monate vergehen und neue Kosten entstehen. Das wiederum würde dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft jedenfalls bis Mitte kommenden Jahres auf eine aussagefähige Expertise warten müsste bis es dann zu einer allfälligen Anklageschrift kommt, wäre auch das Jahr 2010 durch. Meinl und Entourage müssten sich, wenn überhaupt, folglich nicht vor 2011 vor Gericht verantworten. Zwischen dem Auffliegen der Affäre und einem allfälligen Strafprozess lägen dann gut und gern 4 in Worten: vier Jahre.