NS-Verbrechen

NS-Verbrechen: „Operation letzte Chance“

„Operation letzte Chance“

Drucken

Schriftgröße

Der ehemalige SS-Obersturmführer ist 85 Jahre alt, aber er erinnert sich noch gut: an das Leben als Soldat, an seine Fronteinsätze, an seine zahlreichen Verletzungen. Jedes Mal sei er nach der Genesung wieder freiwillig zurückgekehrt, berichtet er stolz. Der Kärntner gehörte zur SS-Division Heinrich Himmler, er hat in Russland gekämpft und in Italien. Und er habe sich nie etwas zuschulden kommen lassen, sagt er. „Kriegsbefehle waren einfach auszuführen.“

Gemeinsam mit 46 anderen Männern steht der Mann jetzt auf einer Liste, die am Montag vergangener Woche Justizminister Dieter Böhmdorfer übergeben wurde und die profil exklusiv vorliegt. Efraim Zuroff, Leiter des Simon Wiesenthal Center in Israel, hat das Schriftstück persönlich überbracht und hofft nun auf Ermittlungen in Österreich. Denn die 47 Männer werden verdächtigt, in der NS-Diktatur Kriegsverbrechen begangen zu haben.

Die Aktion läuft unter dem Motto „Operation letzte Chance“ (profil 35/ 2003). Schon in ein paar Jahren werden alle Täter, aber auch mögliche Zeugen und Opfer, tot sein. In einem letzten Kraftakt will das Wiesenthal Center nun die noch lebenden Verbrecher von einst ausforschen und setzt für Hinweise sogar eine Belohnung von 10.000 US-Dollar aus. In den drei baltischen Staaten, wo das Center im vergangenen Jahr aktiv wurde, haben die Bemühungen bereits zur Einleitung zweier Gerichtsverfahren geführt. Jetzt ist Österreich an der Reihe, das nach Ansicht der Nazijäger in den vergangenen Jahren besonders viel verabsäumt hat. „Österreich ist jenes Land, das gemessen an der Zahl potenzieller Verdächtiger und Täter am wenigsten getan hat, Menschen vor Gericht zu stellen.“

Massaker. Auf der nun vorgelegten Liste stehen 47 Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte und die Einheiten, bei denen die Betroffenen Dienst taten – Einheiten, die allesamt Verbrechen begangen haben:

Insgesamt 23 der Genannten waren Angehörige der „16. SS-Panzer-Grenadier-Division Reichsführer SS Heinrich Himmler“. Die Division ist verantwortlich für die schlimmsten Massaker, die während des Zweiten Weltkriegs auf italienischem Boden stattgefunden haben. Zwischen Anfang August und Anfang Oktober wüteten die SS-Männer in den Gebirgsdörfern des Appennin. Gesucht wurden Partisanen, getötet wurden aber hauptsächlich die zivilen Bewohner der Bergdörfer: Frauen, Kinder und alte Menschen. „2000 Menschen sind umgebracht worden, etwa 20.000 deportiert“, sagt der Kölner Historiker Carlo Gentile, der über die SS-Massaker in Italien forscht. Blutigster Schauplatz war der Ort Marzabotto, wo am 12. August fast 800 Zivilisten starben. In Deutschland sind gegen Mitglieder der 16. Division zwei Ermittlungsverfahren anhängig.

Die weiteren Namen verteilen sich auf drei Polizeieinheiten:
E Das SS-Polizeiregiment 26 nahm im August 1943 an der Liquidation der jüdischen Ghettos in Bialystok und Glebokie teil. Sechs Männer auf der Wiesenthal-Liste taten in dieser Einheit Dienst.

E Das Polizeibataillon 61 war an der Verfolgung und Ermordung von Juden im „Warthegau“ in den Jahren 1939 und 1940 beteiligt*). Die Liste enthält zwölf Namen von Österreichern in dieser Einheit. Ihre Namen stammen aus deutschen Recherchen über das berüchtigte Polizeibataillon 316, zu dem diese Männer überstellt worden waren. Nach Feststellung der deutschen Staatsanwaltschaft hat diese Einheit ab Juni 1941 in der Sowjetunion etwa 10.000 Juden ermordet.

E Das Polizeibataillon 314 war an der Massentötung von Juden in vier ukrainischen Orten beteiligt, unter anderem in Charkov. Der Nazijäger Simon Wiesenthal schrieb 1964 über diese Einheit: „Die Leute wurden einvernommen und haben Erschießungen zugegeben.“ Dennoch blieben 30 Angehörige des Bataillons in österreichischem Polizeidienst.

Efraim Zuroff räumt ein, dass er nicht weiß, wie viele der Verdächtigen überhaupt noch leben und sich in Österreich aufhalten. Auch konkrete Vorwürfe gibt es nur in wenigen Fällen. Es kann also gut sein, dass einige der Genannten völlig schuldlos sind. Doch dies herauszufinden sei Aufgabe des Staates, meint er. „Die Beweise, die wir haben, betreffen die SS- und Polizeieinheiten. Eine Einrichtung wie die unsere kann nie die Ermittlungsarbeit für ein ganzes Land leisten.“

Zeugenaussagen. Man kann sich auf die Vorarbeit deutscher Staatsanwälte stützen, die der Historiker Stefan Klemp für die Liste ausgewertet hat. Gegen vier der Verdächtigen fand er Zeugenaussagen: „S. war ein Teufel in Menschengestalt“, heißt es im Protokoll. Ein Österreicher im Bataillon 316 habe Kinder in die Luft geworfen und „abgeschossen“.

Justizminister Dieter Böhmdorfer hat Unterstützung zugesagt. Nach dem Treffen mit Zuroff teilte er in einer Aussendung mit, dass „auch weiterhin von den österreichischen Strafverfolgungsbehörden jedem verwertbaren Hinweis in diesem Zusammenhang nachgegangen“ werde. Mit den Ermittlungen hat er Thomas Grünewald von der Oberstaatsanwaltschaft Wien betraut. „Wir sind jetzt dabei, die Namen auf der Liste danach zu kontrollieren, ob sie in einem ähnlichen Zusammenhang schon aufgetaucht sind“, erklärt Grünewald. Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes sei um Hilfe ersucht worden, ebenso die Zentrale Forschungsstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen im deutschen Ludwigsburg.

Das hört sich gut an – heißt aber noch längst nicht, dass am Schluss auch nur ein Verfahren stattfinden wird. Denn fast 60 Jahre nach Kriegsende ist es natürlich schwer, noch gerichtstaugliche Beweise zu finden. Auch die schrecklichsten Erinnerungen der Zeugen verblassen, alle Beteiligten sind alt und oft schon aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, zur Aufklärung beizutragen oder gar vor Gericht zu erscheinen.

profil hat mit zwei der jetzt als verdächtig genannten Männer gesprochen. Beide sind über achtzig, nur einer von beiden kann über die Kriegsjahre noch ausführlich erzählen – der zweite leidet unter Parkinson (siehe „Spurensuche“). Ein dritter Verdächtigter hatte vor wenigen Wochen einen Schlaganfall und liegt in einem Vorarlberger Pflegeheim.

Mitgefühl. Während bei Führungskadern die Frage nach der individuellen Schuld noch halbwegs beantwortet werden kann, sei dies bei niedrigen Chargen oder einfachen Soldaten häufig unmöglich, meint der Historiker Carlo Gentile. Die Mitglieder der 16. SS-Panzer-Division seien großteils erst 17 oder 18 Jahre alt gewesen, und „nur eine Minderheit von ihnen hatte sich als SS-Freiwillige beworben, die meisten waren unter Druck zur SS herangezogen worden“. Obwohl die Gräueltaten dieser Einheit gut dokumentiert sind, wurden bislang erst zwei Beteiligte vor Gericht gestellt. Einer davon war der Österreicher Walter Reder, der von einem italienischen Militärgericht zu lebenslanger Haft verurteilt wurde und 33 Jahre lang im Gefängnis saß.

Als Reder am 24. Jänner 1985 in die Heimat zurückkehrte, wurde er vom damaligen FP-Verteidigungsminister Friedhelm Frischenschlager per Handschlag begrüßt – eine Aktion, die zeigt, wie viel Mitgefühl das offizielle Österreich den Nazi-Tätern häufig angedeihen ließ.

Tatsächlich war es nicht nur Beweisnotstand, der in vielen Fällen verhinderte, dass NS-Verbrecher ihre gerechte Strafe bekamen. Der Vorwurf der Untätigkeit, den das Wiesenthal Center gegen Österreich erhebt, lässt sich nicht von der Hand weisen. Während in zahlreichen Staaten bis heute aktiv gegen ehemalige Nazi-Schergen ermittelt wird und in Niedersachsen gerade ein Mordprozess gegen den 88-jährigen Herbertus Bikker läuft, ist das letzte derartige Verfahren in Österreich länger als ein Vierteljahrhundert her. 1975 stand Vinzenz Gogl, Bewacher im KZ Mauthausen, wegen Mordes vor Gericht. Er wurde freigesprochen.

Seither wurde zwar ermittelt und recherchiert, zu einem Gerichtsverfahren kam es aber nicht mehr. „Wir haben ganze frühere NS-Polizeieinheiten vernommen“, erzählt der Pensionist Hans Landauer, früher in der Abteilung 2 C des Innenministeriums mit der Suche nach NS-Tätern betraut. „Aber vor Gericht passierte dann nicht mehr viel.“
Im August vergangenen Jahres übergab Minister Ernst Strasser die Akten – insgesamt 330 Kartons – dem Staatsarchiv.

Schiefe Optik. Wo die Justiz in der Vergangenheit aktiv wurde, war die Optik sehr oft schief. Fragwürdige Freisprüche begleiten von Anfang an die Kriegsverbrecherprozesse in der Zweiten Republik: 1956 wird Alfred Weber vom Vorwurf des Mordes an 60 jüdischen Zwangsarbeitern in Deutsch-Schützen im Burgenland freigesprochen. Der Staatsanwalt hegt den Verdacht, dass Zeugen beeinflusst wurden, die daraufhin für Weber aussagen. Während der frühere Bannführer der Hitlerjugend in einem ersten Prozess noch eindeutig als Verantwortlicher benannt worden ist, bestreiten Zeugen nun, dass er den Befehl zur Hinrichtung gegeben hat.

Die Politik bringt den Angeklagten in NS-Prozessen manchmal sehr viel Verständnis entgegen. 1969 bedauert etwa der ehemalige VP-Verteidigungsminister Ferdinand Graf die Anklagen gegen vier Gendarmeriebeamte aus Graz: „Ausgerechnet Angehörige der Exekutive, die zweifellos unter dem Zwang von Befehlen standen, sollen nunmehr als Einzige unter den Spätheimkehrern in ihrer Heimat vor Gericht gestellt werden“, jammerte Graf. Der ministerielle Hilferuf bleibt in diesem Fall unerhört: Zwei der vier Beamten werden für die Ermordung von Kindern und Jugendlichen in Polen verurteilt.

Auch SPÖ-Justizminister Christian Broda bekräftigt anlässlich des Prozesses gegen den Eichmann-Mitarbeiter Egon Schönpflug, wie bedauerlich solche Verfahren so lange nach Kriegsende für Österreich seien. Beim Prozess gegen Schönpflug kommt es zu weiterer politischer Einflussnahme: Schönpflug, Personalchef der verstaatlichten Wolfsegg-Traunthal-Werke, wird von einem SPÖ-Abgeordneten verteidigt, der Betriebsrat kommt für dessen Honorar auf.

Jüdische Zeugen werden bei Prozessen verhöhnt und ausgelacht, die Presse übt Kritik daran, dass für die Befragung Jiddisch und Hebräisch sprechende Dolmetscher notwendig sind. Simon Wiesenthal, der zur Verhandlung gegen Egon Schönpflug erscheint, wird nicht als Österreicher, sondern als „offizieller Beobachter Israels“ beschrieben.
Beim aufsehenerregenden Prozess gegen den Stabsleiter des Gebietskommissariats Wilna-Stadt, Franz Murer, werden wiederum jüdische Zeugen verspottet, nach dem Freispruch im Grazer Landesgericht bricht das Publikum in Applaus aus. Die „Arbeiter Zeitung“ fragt daraufhin in einem Kommentar: „Hätten sie auch applaudiert, wenn die Ermordeten keine Juden aus Wilna, sondern Steirer aus Liezen gewesen wären?“
Selbst nach einem Geständnis konnten Kriegsverbrecher in Österreich frei gehen: 1969 gab das frühere SS-Mitglied Andreas Vogel zu, einem sowjetischen Kriegsgefangenen am Loiblpass von hinten in den Kopf geschossen zu haben. Vogel hatte sich freiwillig für die Tat gemeldet, nach eigenen Angaben aus „Hass auf die Russen, die Partisanen und die Kommunisten“. In beiden Prozessen sprachen die Geschworenen Vogel frei, beim zweiten Mal sogar einstimmig.

„Nichts gewusst“. Die „Arbeiter Zeitung“ illustrierte die Atmosphäre bei diesen Prozessen 1961 mit einer Karikatur, die Adolf Hitler vor Gericht zeigte. Der „Führer“ zu seiner Verteidigung: „Erstens habe ich auf Befehl der Vorsehung gehandelt, zweitens habe ich von Gaskammern nichts gewusst, und drittens habe ich im Männerheim einem Juden beim Zigarettenstopfen geholfen …“

Mit der größeren zeitlichen Distanz zu den NS-Verbrechen versiegte auch das Interesse der Öffentlichkeit immer mehr: Hatten die Gerichtsverfahren im Anschluss an den Eichmann-Prozess große Aufmerksamkeit erfahren, berichten die Tageszeitungen Ende der sechziger Jahre nur noch spärlich. Auch die Frage nach der Verjährung der Verbrechen wurde immer häufiger gestellt, das Interesse der Bevölkerung war – wie der Besuch der Verhandlungen zeigte – gering.
Dass die Prozesse in der Regel mit Freisprüchen endeten, sei wohl auch der Hauptgrund gewesen, dass nach 1975 keiner mehr stattfand, meint der Wiener Historiker Walter Manoschek. „Diese Urteile sind im Ausland nicht gut angekommen, da war es besser, gar keine Gerichtsverfahren durchzuführen.“

Und immer wieder gab es Täter, die in der Nachkriegszeit so viel gesellschaftliche Reputation angehäuft hatten, dass man sie nicht mit peinlichen Ermittlungen belästigen wollte. Der Fall des früheren NS-Arztes Heinrich Gross wurde zu einer Metapher des österreichischen Umgangs mit nationalsozialistischen Verbrechen. Der Mediziner hatte in der NS-„Euthanasie“-Klinik am Wiener Spiegelgrund gearbeitet, in der hunderte als behindert diagnostizierte Kinder durch Überdosierung von Medikamenten und Nahrungsentzug ermordet wurden. Seine Verurteilung wegen Mitschuld am Totschlag wurde 1951 aufgehoben, das Verfahren eingestellt.

Gross kehrte als Arzt in das Spital zurück, machte steile Karriere mit Forschungen an den Gehirnen der Ermordeten, als Mitglied des sozialistischen Akademikerbundes und als meistbeschäftigter Gerichtsmediziner des Landes. Als dreißig Jahre später von der jungen „Kritischen Medizin“ neue Vorwürfe gegen ihn erhoben wurden, stellte sich SP-Justizminister Christian Broda brüsk gegen eine Neuaufrollung des Verfahrens.

Und blieb dabei, obwohl auch in einem Zivilverfahren Gross’ Beteiligung „an einer größeren Zahl von Tötungen“ festgestellt wurde. 1995 veröffentlichte profil ein Dokument aus früheren Stasi-Archiven, das Gross schwer belastet. Die Staatsanwaltschaft ermittelte kurz, stellte das Verfahren ein. Erst auf Weisung des parteiunabhängigen Justizministers Nikolaus Michalek wurde ab 1998 untersucht und Gross im März 2000 wegen Mordes (als Beteiligter) an neun Kindern vor Gericht gestellt. Doch es kam nicht einmal zur Verlesung dieser Vorwürfe: Laut Gutachten war der 84-Jährige nicht mehr verhandlungsfähig. Da er beim Kaffee nach dem Prozessabbruch ein ausführliches TV-Interview gab, wird eine neue Expertise bestellt. Auch sie bescheinigte ihm Demenz. Seit damals wird er regelmäßig auf Prozesstauglichkeit untersucht.

Verhandlungsreif. Die aktuelle Verdächtigenliste des Wiesenthal Center ist beileibe nicht die erste, die dem österreichischen Justizministerium zugestellt wird. Vor zwölf Jahren etwa schickte die Zentralstelle Ludwigsburg eine Aufstellung von 113 Namen – zu Prozessen kam es nicht. Oberstaatsanwalt Thomas Grünewald will das keineswegs auf die Unwilligkeit der heimischen Justiz zurückgeführt wissen. Bis 1998 sei ermittelt worden, zwei Fälle wären verhandlungsreif gewesen – aber leider waren die Delinquenten altersbedingt nicht mehr verhandlungsfähig. Grünewald: „Der Umstand, dass niemand verurteilt worden ist, heißt ja nicht, dass die Justiz nichts getan hat.“

Die Frage, ob es so viele Jahrzehnte nach Kriegsende überhaupt noch Sinn macht, nach den Tätern von einst zu fahnden, liegt nahe. Der Wiener Zeitgeschichter Bertrand Perz glaubt das sehr wohl: „Auch wenn diese Liste sehr spät kommt, hat sie ihre Berechtigung. Weil sie zu einer Auseinandersetzung darüber führt, was Österreich sich zumindest seit 1975 erspart hat. In einem Rechtsstaat gilt, dass gegen Verdächtige vorzugehen ist. Das ist keine Frage der Befindlichkeit, sondern der rechtsstaatlichen Normen.“ Perz’ Berufskollege Walter Manoschek sieht das genauso. Es gehe nicht in erster Linie darum, alte Männer ins Gefängnis zu bringen. „Aber es geht um das Signal, zu sagen, wir haben das nicht vergessen.“

Unangenehm ist das Thema den österreichischen Politikern nach wie vor. Justizminister Dieter Böhmdorfer lässt über seinen Pressesprecher ausrichten, er habe in der Aussendung alles Notwendige gesagt und wolle keine Kommentare zur weiteren Vorgangsweise abgeben. VP-Justizsprecherin Maria Fekter ist ebenfalls nicht zu sprechen: Dies sei nicht ihre Zuständigkeit. Und im Innenministerium heißt es, die Liste sei noch gar nicht eingelangt, man warte erst einmal auf einen Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft.

Nur SP-Justizsprecher Johannes Jarolim will sich mit der Causa befassen. „Wir werden am Mittwoch eine Anfrage an den Justizminister einbringen. Er soll uns erklären, wie er jetzt vorgehen wird.“

Zumindest in zwei Fällen bleibt der heimischen Justiz die Recherche erspart. Hauptsturmführer Anton Galler, als Mitglied der 16. SS-Division auf der Verdächtigenliste, war zwar tatsächlich ein Kriegsverbrecher und gilt als eine der wichtigsten Figuren beim Massaker von Sant Anna die Stazzema. Allerdings ist er Mitte der neunziger Jahre in Spanien gestorben.

Ebenfalls tot ist ein weiterer guter Bekannter auf der Liste: Franz H., ehemaliger Bürgermeister von Mayrhofen im Zillertal, war wie der ehemalige FP-Obmann Friedrich Peter Angehöriger der SS-Infanteriebrigade. Gegen H. liefen Ermittlungen wegen des Verdachtes, er habe an Erschießungen in Russland teilgenommen.
Das Verfahren wurde 1982 eingestellt.