profil vs. Superfund
Hintergrund: profil hatte jüngst berichtet, dass bei den von Superfund gestellten Fondskursen Gebühren nicht berücksichtigt würden (Nr. 22/10) was Superfund als unzutreffend wertete und mittels Klage beeinspruchte.
Das Handelsgericht Wien gab der Klägerin zunächst Recht. In der mit 18. Juni datierten eV kam Richterin Elfriede Dworak allerdings zu einer bemerkenswerten Feststellung: Auch wenn die konkreten Ziffernangaben der Beklagten (Anm: profil) den Tatsachen entsprechen, ist die Darstellung, die den Eindruck erweckt, zu diesen Nettoverlusten kämen noch üppige Gebühren dazu, geeignet, den Kredit und Erwerb der beiden Klägerinnen (Anm: zwei Superfund-Fonds) zu schädigen und die von ihnen angebotenen und verwalteten Produkte als noch schlechter darzustellen, als sie ohnehin sind.
profil wird gegen die Entscheidung Rekurs erheben.