Überschätzt: Österreichs Kanzler ist im Grunde gar kein Regierungschef
Besonders attraktiv klingt der Job von der Papierform her nicht. Freizeit kann man vergessen, Urlaub gibts maximal eine Woche am Stück, und selbst die ist tunlichst bieder im Inland zu absolvieren. Die Bezahlung fällt mit 285.600 Euro Jahresgehalt recht ordentlich aus, bleibt aber weit hinter dem Salär eines durchschnittlichen Topmanagers zurück. Selbst der Titel Chef klingt nach mehr, als er wert ist: Leitende Mitarbeiter können fuhrwerken, wie sie wollen, Weisungsrecht hat der Boss nicht. In den wöchentlichen Führungskräftesitzungen regiert die Basisdemokratie, alle Beschlüsse müssen einstimmig fallen. Dazu machen einem permanent die neun selbstherrlichen Regionalmanager das Leben schwer, die sich bevorzugt an der Zentrale abputzen und deren Vorschläge ignorieren.
Fast unverständlich, dass sich überhaupt jemand diesen Job antun will. Das Amt des Bundeskanzlers wird deutlich überschätzt. Die Verfassung gönnt ihm kaum Rechte, nicht gegenüber den Ministern und schon gar nicht gegenüber den Landeshauptleuten. Sein Pouvoir schöpft ein Kanzler vor allem aus seiner Funktion als Parteivorsitzender. Das kann manche Machtlosigkeit kaschieren, in den kommenden Jahren aber nicht darüber hinwegtrösten, dass die angenehmen Seiten des Kanzlerdaseins wegfallen: Zu verteilen gibt es nichts, das finanzielle Korsett ist extrem eng.
Gemessen an den Kollegen aus anderen EU-Staaten hat das österreichische Regierungsoberhaupt kaum formale Befugnisse, von einer Richtlinienkompetenz wie in Deutschland können Österreichs Kanzler überhaupt nur träumen. Viktor Klima und Alfred Gusenbauer, die beide als besonders erfolglose Kanzler in die Geschichte eingehen werden, hatten die Richtlinienkompetenz für sich urgiert waren aber daran, wie an vielem anderen, gescheitert.
Kein Weisungsrecht
Rechtlich kann man kaum von einem Regierungschef sprechen, meint der Verfassungsjurist Manfried Welan trocken. Schon der Autor der Verfassung, Hans Kelsen, hätte vor fast einem Jahrhundert den Titel Vorsitzender Staatssekretär für angebrachter gehalten. Das klang dann doch zu wenig schmuck.
Weisungen an die Minister dürfen Österreichs Kanzler nicht erteilen. Diese in der Verfassung festgeschriebene Machtlosigkeit fällt umso mehr ins Gewicht, als der Kanzler auch in den Ministerratssitzungen niemanden überstimmen kann. Es regiert das Einstimmigkeitsprinzip. Das steht zwar nirgendwo in der Verfassung, ist aber seit dem Ende der Monarchie üblich und damit Gewohnheitsrecht.
Noch weniger formales Gewicht hat der Regierungschef gegenüber den Landeshauptleuten, die Anregungen aus Wien fröhlich schubladisieren können. Die Pensionsreform des Jahres 2002 etwa ist ein Jahrzehnt später in manchen Bundesländern noch immer nicht umgesetzt worden, weshalb Landesbeamte viel früher in den Ruhestand gehen als Bundesbeamte. Kein Wunder, dass alle zaghaften Anläufe für eine Verwaltungsreform sofort verpuffen.
Verfassungsrechtlich ist der Bundeskanzler den Landeshauptleuten gleichgestellt. Er kann mit ihnen verhandeln, aber nichts anordnen, erklärt der Verfassungsjurist Theo Öhlinger. Nur einmal ließ es eine Bundesregierung auf einen Machtkampf mit einem Landeshauptmann ankommen: Als der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer senior 1984 verordnete, die Geschäfte dürften am 8. Dezember offenhalten, erteilte ihm der Sozialminister eine Weisung wegen Missachtung des Arbeitszeit-Ruhegesetzes. Als Haslauer diese ignorierte, klagte ihn die Bundesregierung beim Verfassungsgerichtshof. Dort wurde Haslauer im Juni 1985 wegen Missachtung der Weisung zwar verurteilt, allerdings ohne finanzielle oder politische Sanktionen. Noch Jahre später diskutierten Verfassungsfeinspitze, wer eigentlich gewonnen habe. Man einigte sich auf ein Unentschieden.
Die juristische Kraftprobe wurde nie wiederholt und war wohl nur im Sonderfall einer SPÖ/FPÖ-Bundesregierung gegen eine ÖVP-Alleinregierung in Salzburg möglich. Im Regelfall gilt die Arbeitsteilung, dass die Landeshauptleute die Bundesregierung abkanzeln und diese untertänig auch die zweite Backe hinhält.
Kein Geld für Wohltaten
In der kommenden Legislaturperiode wird der Bundeskanzler ein Titel ohne Mittel. Das Milliardengrab Hypo, der Staatsschuldenberg und die Hilfspakete für die taumelnden Euro-Staaten reduzieren den finanziellen Spielraum auf nachgerade null. Was immer im Wahlkampf an Steuersenkungen und monetären Wohltaten versprochen wurde, ist vorerst nicht leistbar.
Christian Keuschnigg, Vorsitzender des Instituts für Höhere Studien, sprach die zwei Nicht-Optionen des nächsten Kanzlers bei der Hypo gelassen aus: Ein Ende mit Schrecken oder ein Schrecken ohne Ende. Soll heißen: Entweder man realisiert die Verluste auf einen Schlag oder in Häppchen. In beiden Fällen kommt das Hypo-Debakel sündteuer, in Summe auf bis zu 17 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Eine Steuerreform, die diesen Namen verdient, würde rund vier Milliarden Euro kosten.
Und selbst wenn man die Hypo-Milliarden nicht einrechnet, beläuft sich die Staatsverschuldung heuer auf erkleckliche 73,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die Kosten der Wirtschafts- und Finanzkrise sind noch lange nicht abgearbeitet. Bis 2016, so sieht es auch der von der EU abgesegnete Budgetplan vor, soll die Neuverschuldung auf null sinken. Diese Budgetsanierung wäre auch ohne das Hypo-Desaster schwer zu stemmen, zumal die Überweisung der nächsten Milliardentranche nach Griechenland nur eine Frage der Zeit ist. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble hat in einem raren Ehrlichkeitsanfall bereits Anfang September öffentlich eingestanden, dass der krisengeschüttelte Euro-Staat ein drittes Hilfspaket brauchen werde.
Kein EU-Einfluss
Bei dessen Ausgestaltung kann Österreichs Kanzler im Rat der Staats- und Regierungschefs in Brüssel mitreden, dieses Recht ertrotzte sich Bundeskanzler Franz Vranitzky vor dem EU-Beitritt Österreichs Mitte der 1990er-Jahre gegen Bundespräsident Thomas Klestil und Außenminister Alois Mock, die gern die Rolle im Rat für sich reklamiert hätten. Allerdings fällt die Stimme aus einem Acht-Millionen-Einwohner-Staat in einer EU, die mittlerweile über eine halbe Milliarde Bewohner hat, nur bedingt ins Gewicht. Realpolitisch beschränkte sich in den Euro-Krisen-Jahren der Einfluss kleiner Länder darauf, Beschlüsse abzunicken, die von den Schwergewichten Deutschland und Frankreich ausgeheckt wurden. Noch geringer ist Österreichs Einfluss im Internationalen Währungsfonds (IWF), dem zweiten großen Player in der Eurokrise, dessen Kontrolleure im Herbst erneut nach Athen ausrücken. Österreichs Kanzler können zwar mit Verve dagegen wettern, dass Griechenland kaputtgespart werde, oder im Gegenteil, die Sparauflagen zu lax seien beides wird den IWF nicht weiter kümmern: Österreich hat in diesem Gremium ein Stimmgewicht von kümmerlichen 0,87 Prozent.
Freilich: Größe ist auch in internationalen Organisationen nicht alles, wie Jean-Claude Juncker, Premierminister des Kleinstaates Luxemburg, vorexerziert. Seine Bedeutung resultiert allerdings aus seiner Funktion als langjähriger Chef der Eurogruppe, die er sich als Finanzminister erarbeitet hat.
Kein Wunder, dass Michael Spindelegger vor einem Jahr mit dem Amt des Finanzministers liebäugelte. Spätestens seit der Eurokrise spielen die Außenminister auf EU-Ebene nur mehr eine Statistenrolle. Auch innenpolitisch ist seit dem Jahr 2008 formell eine Leitkompetenz des Finanzministers festgeschrieben. Damit wurde ein Job im Politbetrieb noch unattraktiver: jener des Vizekanzlers. Gegen ihn glänzt sogar das Amt des Kanzlers.