Unbefugte Finanzexperten beraten das Land Salzburg
Potenziellen Kunden wird die Kontaktaufnahme nicht gerade leicht gemacht. Wer nach Karp Financial Partners googelt, landet auf einer Webseite estnischen Ursprungs, deren Informationsgehalt nur als überschaubar zu bezeichnen ist. Die dort angegebene Telefonnummer existiert nicht, E-Mail-Anfragen werden nicht beantwortet.
Seit vergangener Woche versucht profil mit Unternehmensgründer Lauri Karp ins Gespräch zu kommen. Ebenso wie mit Utz Greiner, Geschäftsführer von Schwabe, Ley & Greiner, einem auf Finanzberatung spezialisierten Unternehmen. Vergebens. Der Bitte um Rückruf wird nicht nachgekommen.
Buchhaltung wird durchforstet
Die beiden Herren sitzen als externe Experten im 2007 vom damaligen Finanzreferenten Othmar Raus (SPÖ) installierten Finanzbeirat des Landes Salzburg. Und als solche hätten sie sicher einiges zu erzählen.
Die an Unklarheiten nicht gerade arme Causa, an deren Anfang die Befürchtung stand, Monika R. könnte bis zu 340 Millionen Euro (die Zahl wurde bislang weder verifiziert noch falsifiziert) an Landesgeldern verspekuliert haben, wird nahezu täglich um neue Fragen bereichert. Aktuell wird die Buchhaltung des Landes durchforstet, um zu ergründen, wohin vom Land bei der Bundesfinanzierungsagentur aufgenommene Gelder in Höhe von 1,8 Milliarden Euro geflossen sind. 440 Millionen gingen ins Landesbudget, 605 Millionen an den Wohnbaufonds. Wohin der Rest floss, ist bis dato völlig unklar.
Auch die Rolle des Finanzbeirats bedarf noch einer genaueren Durchleuchtung. Immerhin wurde Karps und Greiners Meinung enormes Gewicht eingeräumt. Es besteht die klare Anweisung, dass die einstimmigen Empfehlungen der externen Experten zu befolgen sind, gab Finanzreferent David Brenner in einer aktuellen Anfragebeantwortung an die Grünen zu den Derivatgeschäften zu Protokoll.
Das könnte noch einiges an Konsequenzen nach sich ziehen. Denn: Empfehlungen zu Einzelgeschäften, etwa welche Deals aufzulösen oder abzuschließen sind, unterliegen der Konzessionspflicht, sagt Klaus Grubelnik, Sprecher der Finanzmarktaufsicht (FMA). Das ist im Wertpapieraufsichtsgesetz klar geregelt. Doch weder Karp Financial Partners noch Schwabe, Ley & Greiner verfügen über eine solche Konzession. In ihrer Beratungstätigkeit im Beirat dürften sie lediglich das Risiko der Gesamtpositionen analysieren sowie generelle Markt- und Strategieeinschätzungen abgeben.
Hinweise auf Kompetenzüberschreitung
Vieles deutet darauf hin, dass Karp und Greiner ihre Kompetenzen überschritten haben. So räumt Monika R. in einem profil vorliegenden E-Mail an ihren Vorgesetzten Eduard Paulus am 21. September 2012 ein: Es ist richtig, dass ich am 17.7.2012 die im Finanzbeirat besprochene Auflösung eines Geschäftes wieder rückgängig gemacht habe. Ich verweise aber darauf, dass ich in der Sitzung des Finanzbeirats darauf hingewiesen habe, dass ich diese Entscheidung nicht akzeptiere. In kürzlich von der Zeitschrift Salzburger Fenster veröffentlichten E-Mails sind noch mehr Details zu finden: Ich habe mich im Mai und Juni 2012 geweigert, Empfehlungen des Finanzbeirats für neue Geschäftsabschlüsse als Ersatz für gekündigte Geschäfte umzusetzen. Das Risiko dieser Geschäfte, die von den externen Beratern empfohlen wurden, war aber 80% höher als ich im Regelfall Geschäftsabschluss getätigt hätte. (
) Für das Land wäre mit Umsetzung der Empfehlung ein finanzieller Schaden von (
) insgesamt über 50 Mio. Euro entstanden. An den Beratern, die mit dem Land Salzburg nichts verbindet (außer Honorarforderungen), lässt R. nicht ein einziges gutes Haar. Man kann dies als Aussagen einer gekränkten, um ihres Lebensinhalts beraubten Seele lesen. Einerseits.
Andererseits wurde auch von Paulus und Brenner Monika R.s Zwangsbeurlaubung immer wieder mit der Nichtbeachtung von Empfehlungen des Finanzbeirats argumentiert.
Für Karp und Greiner könnte es noch unangenehm werden. Das Gesetz sieht für unerlaubten Betrieb eine Verwaltungsstrafe von bis zu 100.000 Euro vor.
Rechtsanwalt Ingo Kapsch wirft aber noch einen weiteren Aspekt in die Diskussion: Wenn hier eine Verwaltungsübertretung festgestellt wird, dann stellt sich die Frage nach der Haftung. Im Klartext: Karp und Greiner könnten sich im Verlustfall mit Schadenersatzforderungen des Landes Salzburg konfrontiert sehen.