Uwe Scheuch auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen
In erster Instanz waren es sieben Monate bedingt und 150.000 Euro Geldstrafe gewesen.
Der Richtersenat unter Vorsitz von David Greller änderte allerdings die Begründung des Ersturteils von Richterin Michaela Sanin ab. Sanin hatte Scheuch unter Berufung auf Paragraf 304 (Bestechlichkeit), Absatz 1 Strafgesetzbuch verurteilt, der Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit der Amtsführung unter Strafe stellt. Der Strafrahmen beträgt hier fünf Jahre Haft. Das OLG verurteilte Scheuch nun wegen Absatz 2 des Paragrafen. Dieser setzt keine Handlung oder Unterlassung voraus, hier geht es lediglich um einen Vorteil "im Hinblick auf die Amtsführung", die Höchststrafe beträgt drei Jahre Haft.
Urteil "steht und fällt mit dem Tonband"
Richter Greller betonte bei seiner Urteilsbegründung, das Urteil "steht und fällt mit dem Tonband". Auf diesem Mitschnitt ist der "Part of the game"-Sager von Scheuch zu hören, wo es um die "üblichen fünf bis zehn Prozent" für die Partei gehe, wenn Investitionen getätigt würden. Scheuch sei zwar nicht für Staatsbürgerschaften zuständig gewesen, daher habe man das Ersturteil in dieser Hinsicht aufgehoben, das Gespräch sei aber Teil der Amtsführung gewesen.
Im Berufungsverfahren hatte Verteidiger Dieter Böhmdorfer erneut einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert, sollte es aber zu einem Schuldspruch kommen, so seine Argumentation, müsse berücksichtigt werden, dass es keine konkreten Handlungen, keine aktiven Maßnahmen Scheuchs gegeben habe. Böhmdorfer zog auch wieder einmal die Glaubwürdigkeit des Zeugen, der das Gespräch mit Scheuch mitgeschnitten hatte, in Zweifel. Staatsanwalt Eberhard Pieber konterte, er sehe genau in dem Gespräch einen Beweis. Scheuch erklärte in seinem Schlusswort, er sei sich "auch heute noch keiner Straftat bewusst".
Nach den Scharmützeln beriet der Richtersenat rund eine Stunde, bis das Urteil verkündet wurde. Greller fand lobende Worte für Richterin Michaela Sanin, sie habe die "Gebrauchsanweisung" des Oberlandesgericht bravourös abgearbeitet. Kritik gab es hingegen an der Staatsanwaltschaft, Scheuch sei nie für Staatsbürgerschaften zuständig gewesen, daher habe man das Urteil des Erstgerichts aufheben müssen.
Urteil rechtskräftig
Keine moralische Instanz
Zur Strafe meinte Greller, Scheuch habe Vorbildfunktion gehabt, als Spitzenpolitiker sollte er eine moralische Instanz sein. Man schöpfe nun ein Drittel des Strafmaßes aus. Die Erstrichterin hatte sich noch mit einem Fünftel des - höheren - Strafmaßes begnügt. Das Gericht gehe von einem Jahr Strafmaß aus, gesplittet zwischen der bedingten Freiheitsstrafe und der unbedingten Geldstrafe. Bei dieser habe man als Ausgleich für die längere Verfahrensdauer 30 Tagsätze abgezogen. Eine gänzlich bedingte Strafe habe man nicht verhängen können, so Greller: "Das wäre Bagatellisierung." Gesenkt hatte das Gericht auch den Tagsatz, und zwar von 500 Euro beim Erstgericht auf 250 Euro, der ursprüngliche Tagsatz sei "weit überzogen" gewesen.
Das Urteil ist rechtskräftig, der ehemalige FPK-Parteiobmann ist damit wegen Korruption verurteilt. Böhmdorfer bleibt nur noch die Möglichkeit einer sogenannten "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes". Diese hat aber keinen Einfluss auf die Rechtskraft des Urteils. Sie wird auch nicht direkt beim Obersten Gerichtshof eingebracht, sondern in Form einer "Anregung" an die Generalprokuratur gerichtet.
Russischen Investor zu ködern versucht
Scheuch hatte in einem Gespräch mit dem Mittelsmann eines russischen Investors gesagt, dass er auch für die Zukunft der Partei profitieren wolle - in Form einer Spende in der Höhe von fünf bis zehn Prozent der diskutierten Investition. Dafür soll er als "part of the game" die österreichische Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt haben.
In einem ersten Verfahren hatte Scheuch noch 18 Monate Haft bekommen, sechs davon unbedingt. Dieses Urteil hatte aber das OLG aufgehoben, Grund war ein Verstoß gegen das Überraschungsverbot.
(APA/red.)