Waterland, Silverland, Wunderland
Mehr als ein Jahr hatten sich Beamte der Wiener Großbetriebsprüfung Standort Ost durch ein Dickicht an Stiftungen, Briefkästen, Konten und Zahlungsflüssen in und zwischen Österreich, Liechtenstein, Zypern und den Britischen Jungferninseln geackert, ehe sie vor wenigen Wochen zu einer folgenschweren Feststellung gelangten: Nach Ansicht der Abgabenprüfung liegt in Würdigung des dargestellten Sachverhalts eine Kette von Rechtshandlungen vor, die darauf gerichtet war, einen Großteil der Verdienstsumme des Mag. Grasser aus dem Meinl-Engagement, in einem Ausmaß von knapp 5,6 Millionen Euro, zur Gänze den österreichischen Besteuerungsgrundlagen zu entziehen.
Nun hat es Karl-Heinz Grasser amtlich. Am 14. Februar erreichte den Politiker a. D. ein ansehnliches Konvolut des Finanzamtes Wien 1/23, das ihn in schwerste Bedrängnis bringt, juristisch wie finanziell.
Fünfmillionenvierhundertzwölftausendsechshunderteinundvierzigkommadreiundneunzig. Oder, in Ziffern: 5.412.641 Euro und 93 Cent. Das ist jene Abgabennachforderung, welche das Finanzamt bei Grasser geltend macht.
Demnach schuldet KHG dem Staat für den Zeitraum 2003 bis 2010 in Summe 4,95 Millionen Euro an Einkommensteuer plus 462.375 Euro an Anspruchszinsen, also Verzugszinsen.
Zahlbar bis Mitte April.
Auch die verfügte Vorauszahlung hat es in sich. Grassers Einkommenssteuer für 2013 und Folgejahre wird mit vorläufig 268.893 Euro festgesetzt. Die Bescheide sind nicht rechtskräftig, Grasser hat sie allesamt angefochten.
Die Schriftsätze des Finanzamtes 1/23 liegen profil vor, ebenso wie der Abschlussbericht der Großbetriebsprüfung, datiert mit 5. Februar 2013. Zusammen bilden sie den Kern der Steuerakte KHG, die ihm neben einer saftigen Nachzahlung auch noch eine Anklage wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung einbringen könnte.
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