Investigativ

Affäre „Nina“: Bestechungsanklage gegen BVT-Beamten rechtswirksam

Ein Verfassungsschützer soll für private Ermittlungen von einer deutschen Nachrichtenhändlerin 90.000 Euro kassiert haben. Das Oberlandesgericht Wien hat den Anklageeinspruch eines Mitbeschuldigten nun abgewiesen.

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Die juristische Aufarbeitung diverser Causen rund um das frühere Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT; nunmehr: DSN – Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst) schreitet voran. Aktuell müssen sich – wie berichtet – mehrere ehemalige BVT-Beamte am Landesgericht Wien in Zusammenhang mit der Asylgewährung für einen syrischen Ex-General verantworten. Gegen den Mann, der als potenzieller Informant für den israelischen Geheimdienst Mossad in Österreich untergebracht worden sein soll, tauchten später Foltervorwürfe auf.

Nun steht ein weiterer Prozess mit BVT-Bezug vor dem Start: Wie eine Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten auf profil-Anfrage bestätigte, wurde vor kurzem die Anklage gegen einen BVT-Beamten rechtswirksam, der nebenher für private Ermittlungen Geld von einer deutschen Nachrichtenhändlerin mit Stasi-Vergangenheit erhalten haben soll. Ein von einem Mitbeschuldigten eingebrachter Anklageeinspruch wurde kürzlich vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen. Ein Verhandlungstermin in St. Pölten steht noch nicht fest.

Codename „Nina“

Laut Anklage soll die deutsche Privatagentin Christina W. – Codename „Nina“ – dem Verfassungsschützer von 2009 bis 2015 insgesamt 93.500 Euro zukommen lassen haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem BVTler unter anderem vor, über seinen dienstlichen Zugang im Firmenbuch nach Personen und Unternehmen gesucht zu haben. Darüber hinaus soll der Beamte eine spezielle Analysesoftware des Verfassungsschutzes zur Erstellung von Organigrammen verwendet haben – dies für Projekte, die Christina W. an ihn herangetragen hatte. Die WKStA wirft dem BVT-Mitarbeiter deshalb Bestechlichkeit sowie der Privatagentin Bestechung vor, profil berichtete ausführlich

Darüber hinaus erhebt die WKStA Amtsmissbrauchs-Vorwürfe – unter anderem wegen des Verdachts, dass es zur unerlaubten Abfrage von Steuerdaten gekommen sein könnte. Neben dem BVTler müssen sich diesbezüglich auch zwei frühere Mitarbeiter eines niederösterreichischen Finanzamts vor Gericht verantworten. Dem Vernehmen nach bestreiten sie die Vorwürfe. Einer von ihnen hatte den Anklageeinspruch eingebracht, der nun abgewiesen wurde.

Der beschuldigte BVT-Beamte hat sämtliche Vorwürfe immer bestritten. Christina W. wollte sich zuletzt nicht öffentlich nicht dazu äußern. Im November 2022 ließ ihr Anwalt wissen, seine Mandantin habe sich „in der Vergangenheit in fünf Vernehmungsterminen bereits ausführlich eingelassen“.

Stefan   Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.