Investigativ

Umstrittene Biogas-Anlage in NÖ: Gericht glaubt nicht mehr an Notstand

Im Bezirk Amstetten wurde – trotz Anrainerbeschwerden – ein Müllentsorgungsprojekt durchgepeitscht, weil das Land „Gefahr in Verzug“ sah und die Politik einen drohenden Entsorgungsnotstand in den Raum stellte. Dem widerspricht nun das Verwaltungsgericht.

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Hätten die zuständigen Stellen gleich so entschieden, würde die umstrittene Anlage heute wohl noch nicht stehen. Und es wären – wie eigentlich üblich – Beschwerden betroffener Anrainer abgewartet worden, bevor man das 20-Millionen-Euro-Projekt durchzog.

Die Rede ist von einer Biogas-Anlage in der Gemeinde Aschbach-Markt in Niederösterreich, welche seit Jahresbeginn die Biomüll-Entsorgung für mehr als dreißig Kommunen im Bezirk Amstetten durchführen soll. Dezidiert hinter das Projekt gestellt hat sich der regionalen „Gemeinde Dienstleistungsverband“ (GDA) unter dessen Obmann Anton Kasser. Kasser ist nicht nur Bürgermeister der Gemeinde Allhartsberg, sondern auch ÖVP-Landtagsabgeordneter. Darüber hinaus fungiert der politische Vielfach-Funktionär als so etwas wie der oberste politische Müllentsorger des Landes und sogar der Republik: vertritt Kasser doch als Präsident der „Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Abfallwirtschaftsverbände“ die Interessen von Gemeinden und Gemeindeverbänden mit insgesamt rund sieben Millionen Einwohnern. In Niederösterreich steht er einer ähnlichen Organisation vor.

Gericht sieht keine rechtliche Grundlage

Nun hat Kasser jedoch ein Problem in seinem unmittelbaren regionalen Einflussbereich: Die Biogas-Anlage in Aschbach wurde auf die ganz schnelle Tour durchgepeitscht – beantragt und genehmigt 2023, weitgehend gebaut 2024. Dies trotz vorliegender Beschwerden: Nur 200 bis 300 Meter entfernt steht nämlich eine Wohnsiedlung.

Üblicherweise haben Beschwerden aufschiebende Wirkung, in Ausnahmefällen kann die Genehmigungsbehörde diesen Aufschub jedoch ausschließen. Das hat das Land NÖ im vorliegenden Fall gemacht. Sonst hätte die Anlage wohl noch nicht gebaut werden können. Über die Anrainerbeschwerden wurde nämlich bis heute nicht entschieden. Doch nun hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) NÖ festgestellt, dass die behauptete Grundlage für den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gar nicht gegeben ist.

Stefan Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.