Justiz

Causa Dichand: Studien, Missverständnisse – und Thomas Schmid soll vor den Richter

Die Verteidigung legt eine (von ihr bezahlte) Studie vor, die belegen soll, dass es keine ÖVP-Goodwill-Berichterstattung gab. Thomas Schmid soll vor einem Richter zu Aussagen befragt werden, die er angeblich nie getätigt hat.

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In der Causa Staat gegen Dichands gibt es Neuigkeiten aus dem Ermittlungsakt. Die Anwälte von Eva Dichand und Wolfgang Jansky (Geschäftsführer der „Heute“) haben zusammen einen Schriftsatz eingebracht, in dem sie sich zu den Vorwürfen äußern. Sie bezeichnen diese als „zur Gänze falsch“. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt seit dem Frühjahr 2023 gegen die Familie Dichand – und die Tageszeitung „Heute“. Es geht um Stiftungen und angebliche, mediale Unterstützung für Sebastian Kurz.

Als Beweis für die Unschuld der wohl potentesten Verlegerfamilie Österreichs wird eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien mit dem Titel „Zivilgesellschaftliche und politische Akteure in der österreichischen Tagespresse 2016-2021“ vorgelegt. Sie beschäftigt sich mit der Häufigkeit und Tonalität von Berichterstattung über politische Parteien und politischen Themen. Dafür wurden 254.359 Artikel verschiedenster Tageszeitungen zwischen 2016 und 2021 ausgewertet. Dabei wurde die Berichterstattung über alle politischen Parteien außer den Neos herangezogen. Finanziert wurde die Studie übrigens zu einem Teil von der AHVV Verlags GmbH – die die „Heute“-Zeitung herausgibt. „Die AHVV Verlags GmbH hat seit Einleitung des Ermittlungsverfahrens ein erhebliches Interesse an einer raschen und empirisch belastbaren Prüfung der eigenen politischen Berichterstattung durch eine unabhängige Institution“, wird argumentiert. 

Die Studie kommt zum Schluss: Prinzipiell werden in allen untersuchten Medien Regierungsparteien häufiger genannt als Oppositionsparteien – das ließ sich auch quer über alle Koalitionsvarianten feststellen. In Bezug auf „Heute“ steht im Schreiben der Verteidigung zusammengefasst: „Im Vergleich zu anderen Zeitungen kommt die ÖVP weniger oft vor. Sie bildet in der Berichterstattung in den Jahren 2016 bis 2021 sogar beinahe durchgehend das Schlusslicht. Von einer vermehrten Medienpräsenz der ÖVP in der „Heute“, wie in der Anordnung der Durchsuchung und Sicherstellung behauptet wird, kann daher keine Rede sein“, sind die Anwälte überzeugt. 

Was die Tonalität betrifft, ergibt die Untersuchung: „Bei den Parteien ist die Konnotation in der Berichterstattung wie folgt: Grundsätzlich sind die Grünen am positivsten, die FPÖ am negativsten konnotiert. Allein in der Heute ist die SPÖ am positivsten konnotiert.“ Insofern sei es falsch, dass die ÖVP besonders wohlwollend behandelt worden wäre, argumentieren die Anwälte. Die Studie bezeichnet die Tonalität gegenüber der ÖVP als „durchschnittlich“. 

„Die wissenschaftliche Studie zeigt, dass es keine bevorzugte Berichterstattung gegeben hat, weshalb der Tatverdacht auch entkräftet ist“, sagt Anwalt Michael Rami zu profil.

Vereinbarung? Welche Vereinbarung!

Die Vorwürfe der WKStA gründen im Wesentlichen darauf, dass ihrer Meinung nach Dichand „in mehreren Gesprächen und Treffen mit Mag. Schmid dahingehend übereinkam, dass sie durch die in ihrem Einflussbereich stehenden Mediengruppe Krone und HEUTE durch die Bekanntheit und Beliebtheit Sebastian Kurz‘ fördernde breite Berichterstattung wohlwollend unterstützen wird“.

Die Verteidigung versteht nicht, wie die Justiz überhaupt zu dieser Annahme kommt, und bestreitet das. Die Dichands sind sogar der Meinung, dass Thomas Schmid auch gegenüber der WKStA tatsächlich nie von „mehreren Gesprächen“ oder einer derartigen Vereinbarung gesprochen habe – das aber dennoch im Schriftsatz der WKStA Niederschlag findet. Es sei auch nie über eine solche Vereinbarung gesprochen worden, argumentieren Dichands. „Die angebliche Grundsatzvereinbarung stützt sich ausschließlich auf die Angaben des Thomas Schmid. Bei genauerer Betrachtung seiner Aussage behauptet er allerdings gar nicht, dass eine solche Vereinbarung jemals getroffen worden wäre.“

Die Verteidigung sagt also: Es hat nie eine Grundsatzvereinbarung gegeben – und das beweise auch die Studie, die zu dem Schluss kommt, dass eine gefärbte Berichterstattung nicht nachweisbar sei.

Schmids Einvernahme

Die Verteidigung wünscht sich jetzt eine kontradiktorische Einvernehmung von Schmid. Das bedeutet im Wesentlichen, dass Schmid von der Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren befragt werden kann und nicht erst vor Gericht den Fragen der Verteidigung standhalten muss. Normalerweise finden solche Einvernahmen in Beisein eines Richters statt. Schmid müsste dort als Mitbeschuldigter zwar nicht die Wahrheit sagen – da Schmid aber einen Kronzeugenstatus anstrebt, wäre zu lügen äußerst kontraproduktiv. Die Verteidigung erwartet sich dadurch mehr Klarheit in dem Wirrwarr – und die Dichands, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Bleibt noch die Reaktion der WKStA abzuwarten. Denn ob dem Wunsch der Verteidigung nach einer Einvernahme nachgekommen wird, entscheidet die WKStA, die das nun bei Gericht beantragen müsste.

Anwalt Johann Pauer: „Man wird sehen ob die WKStA den Antrag auf kritische Befragung des Kronzeugenanwärters durch die Verteidigung stattgibt oder ob gerichtliche Hilfe für die Durchsetzung dieses Rechts in Anspruch genommen werden muss“.

Anna  Thalhammer

Anna Thalhammer

ist seit März 2023 Chefredakteurin des profil. Davor war sie Chefreporterin bei der Tageszeitung „Die Presse“.