Causa Eurofighter: Erste Verurteilung
(Anmerkung: Dieser Artikel wurde am 10. Juli 2024 geändert – siehe Ergänzung zum nunmehr erfolgten Freispruch von Alfons Mensdorff-Pouilly am Schluss des Textes sowie die weitere Berichterstattung auf profil.at.)
Fast zwei Jahrzehnte nach der Beschaffung der Eurofighter-Kampfflugzeuge durch die Republik Österreich und gut ein Jahrzehnt nach dem Start des umfangreichsten Ermittlungsverfahrens in diesem Zusammenhang gibt es nun einen ersten Schuldspruch: Dieser trifft den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly. Am Montag wurde Mensdorff am Landesgericht Wien in erster Instanz wegen Geldwäscherei zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Sowohl Mensdorffs Anwalt als auch die Vertreterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gaben keine Erklärung hab. Sie haben nun drei Tage Zeit, allfällige Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Mensdorff war vorgeworfen worden, im Jahr 2006 rund zwei Millionen Euro weitergereicht zu haben, die gemäß Verdachtslage ursprünglich aus dem Eurofighter-Konzern EADS stammten und Teil einer sogenannten Schwarzen Kasse waren – ausgeleitete Gelder in hoher zweistelliger Millionenhöhe, die durch ein Netzwerk aus Briefkastenfirmen geleitet worden sein sollen. Die zwei Millionen Euro gelangten auf Konten einer von einem Treuhänder gehaltenen Firma, die über kein operatives Geschäft verfügte. Der Großteil des Geldes wurde in bar abgehoben und – einer Zeugenaussage zufolge – an Mensdorff beziehungsweise dessen Mitarbeiter übergeben.
Mensdorff hat sämtliche Vorwürfe immer bestritten und betont, es habe sich nicht um sein Geld gehandelt, sondern um Finanzmittel des sagenumwobenen – und mittlerweile verstorbenen – Mannes seiner Cousine namens Tim Landon. Einzelrichter Michael Tolstiuk gelangte jedoch zu der Überzeugung, dass bei Mensdorff zumindest bedingter Vorsatz vorlag, Geld aus einer kriminellen Handlung weiterzuleiten. Tolstiuk entschied ebenfalls, dass Mensdorff für seine Dienste 50.000 Euro zugefallen seien – dieser Betrag wird abgeschöpft, sofern das Urteil Rechtskraft erlangt.
Nach der Verhandlung sagte Mensdorff zu Journalisten, er habe seinerzeit überhaupt nicht über die Mittelherkunft nachgedacht. Vor 15 Jahren sei die Situation eine andere gewesen. Man werde so etwas bei ihm sicher nicht mehr sehen. Nach „zwei Watschen“ habe er gelernt, erklärte Mensdorff in Anspielung auf eine frühere Verurteilung in Zusammenhang mit der Causa Telekom.
Ergänzung am 10. Juli 2024:
Mensdorff-Pouilly hatte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt und wurde heute, Mittwoch, vom Oberlandesgericht Wien freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.